Beschluss: Kenntnis genommen


Die Verwaltung legt hiermit eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung Köln 2016 vor, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 vorgestellt werden.

Im Frühjahr 2011 hatte die Verwaltung die „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln 2011“ zur Diskussion gestellt, eine Rahmenplanung, mit der zentrale Herausforderungen für gerechte Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in Köln beschrieben und Lösungsansätze aufgezeigt werden. Nachdem diese ausführlich in den Bezirksvertretungen erörtert und vom Rat beschlossen worden war, legte die Verwaltung im Frühjahr 2012 einen Konkretisierungsbericht mit Maßnahmenprogramm für die Schulentwicklungsplanung vor.

Die nunmehr vorliegende Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 schreibt diese Detailplanung auf aktueller Datenlage fort. Zwischenzeitlich haben sich die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft in Köln weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder- und Schülerzahlen, den Erfordernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie dem Dauertrend einer Schulstruktur im Wandel ergibt.

Die Verwaltung zeigt vor diesem Hintergrund laufende, geplante und denkbare schulorganisatorische Maßnahmen auf, mit denen zum einen dringend erforderliche zusätzliche Schülerplätze geschaffen und zum anderen die Schulstruktur weiter entwickelt werden kann. Eine Kurzübersicht über das Maßnahmenprogramm findet sich in Kapitel 5.2 des vorliegenden Planungsberichtes. In Kapitel 6 folgt eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen auf stadtbezirklicher Ebene.

Die Verwaltung sieht vor, die vorliegende Schulentwicklungsplanung zunächst im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzustellen („1. Lesung“). In der Beratungsfolge sollen dann alle Bezirksvertretungen befasst werden, bevor die Diskussion wieder im Ausschuss Schule und Weiterbildung („2. Lesung“) gebündelt wird. Parallel soll die aktualisierte Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen mit der Bitte um bzw. der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden.

Für die zeitnah mit Wirkung zu den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 vorgesehenen schulorganisatorischen Maßnahmen (siehe Kapitel 7.2) beabsichtigt die Verwaltung, unmittelbar nach der Sommerpause 2016 entsprechende Beschlussvorlagen in die politischen Gremien einzubringen. Die betreffenden Schulen werden mit der Veröffentlichung der vorliegenden Schulentwicklungsplanung darum gebeten, die Maßnahmen in ihren Schulkonferenzen zu beraten und Schulkonferenzbeschlüsse zu erwirken.

Nach Einschätzung der Verwaltung werden sich im Rahmen einer kontinuierlichen und dialogischen Schulentwicklungsplanung naturgemäß weitere, andere oder alternative Planungsideen ergeben, die an das vorliegende Maßnahmenprogramm „andocken“ können und dieses weiter entwickeln werden. Die Verwaltung sieht das vorgestellte Maßnahmenprogramm daher nicht als ein abschließendes Produkt an, sondern als einen wichtigen Zwischenschritt einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft.

Beschluss: Kenntnis genommen


Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den TOP 10.2.3 bis zur nächsten Sitzung.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 2 Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Stimmen der Fraktion die Grünen, der FDP-Fraktion, der Stimmen des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg bei Enthaltung 1 Stimme der SPD-Fraktion und 1 Stimme der Fraktion Die Grünen abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Beschluss: Kenntnis genommen


Herr Hofenbitzer erläutert die Schulentwicklungsplanung 2016. Im Rahmen der anschließenden Diskussion werden seitens der Bezirksvertretung Nippes folgende Forderungen gestellt:

1.    Im Stadtbezirk Nippes muss mindestens eine Hauptschule erhalten bleiben.

2.    Beide Realschulen im Stadtbezirk Nippes müssen erhalten bleiben, da diese seit Jahren hohe Anmeldungszahlen vorweisen können und hervorragende pädagogische Arbeit leisten.

3.     Es muss sichergestellt sein, dass die geplante Generalinstandsetzung des Dreikönigsgymnasiums in keiner Weise von den geplanten Maßnahmen im Schulentwicklungsplan tangiert wird.

4.    Es muss sichergestellt sein, dass die Edith-Stein Realschule wie geplant generalsaniert wird, so dass der schulische Betrieb endlich noch optimierter stattfinden kann.

5.    Es müssen die baulichen Voraussetzungen zur Erreichung/Umsetzung der Inklusionsziele an allen Schulen im Stadtbezirk Nippes geschaffen werden.

6.    Die Gesamtschule Nippes wird auf 4 Züge beschränkt.

7.    Auf dem Gelände Schmiedegasse wird eine neue Gesamtschule gebaut.

8.    Im Stadtbezirk Nippes wird ein neues Gymnasium gebaut.

9.    Wenn die Förderschule es wünscht, zieht sie von der Brehmstraße in die Paul-Humburg-Straße um. Die Montessorischule wird dann in die Brehmstraße verlegt und die Regel- Grundschule in der Friedrich-Karl-Straße.

10.  Schulen dürfen nicht auf Grund eines landesweiten oder stadtweiten Trends geschlossen werden, sondern nur, wenn die konkreten Anmeldungen für diese Schule über längere Zeit einen Erhalt nicht mehr rechtfertigen.

Darüber hinaus fordert die Bezirksvertretung Nippes, dass

1.    die Verwaltung konkrete Zahlen zu den Schulen in Nippes vorlegt, d.h. die Zahlen/Entwicklung der Anmeldungen usw. Nur auf dieser Basis können auch Entscheidungen getroffen werden,

2.    zwischen der Verwaltung und den Schulen ein besserer Austausch zum Schulentwicklungsplan stattfindet und

3.    die Bezirksvertretung Nippes bei jeglichen Änderungen oder Planungen hinsichtlich der Schullandschaft im Stadtbezirk Nippes beteiligt wird.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage