Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Die Verwaltung legt hiermit
eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung Köln 2016 vor, mit der Maßnahmen
zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein
bildender Schulen bis 2025 vorgestellt werden.
Im Frühjahr 2011 hatte die
Verwaltung die „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Köln
2011“ zur Diskussion gestellt, eine Rahmenplanung, mit der zentrale Herausforderungen
für gerechte Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in Köln
beschrieben und Lösungsansätze aufgezeigt werden. Nachdem diese ausführlich in
den Bezirksvertretungen erörtert und vom Rat beschlossen worden war, legte die
Verwaltung im Frühjahr 2012 einen Konkretisierungsbericht mit Maßnahmenprogramm
für die Schulentwicklungsplanung vor.
Die nunmehr vorliegende
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 schreibt diese Detailplanung
auf aktueller Datenlage fort. Zwischenzeitlich haben sich die Herausforderungen
für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft in Köln weiter deutlich
erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung zu konstatieren, die sich
aus einem rasanten Anstieg der Kinder- und Schülerzahlen, den Erfordernissen
der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration
von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie dem Dauertrend einer
Schulstruktur im Wandel ergibt.
Die Verwaltung zeigt vor diesem
Hintergrund laufende, geplante und denkbare schulorganisatorische Maßnahmen
auf, mit denen zum einen dringend erforderliche zusätzliche Schülerplätze
geschaffen und zum anderen die Schulstruktur weiter entwickelt werden kann.
Eine Kurzübersicht über das Maßnahmenprogramm findet sich in Kapitel 5.2
des vorliegenden Planungsberichtes. In Kapitel 6 folgt eine ausführliche
Beschreibung der Maßnahmen auf stadtbezirklicher Ebene.
Die Verwaltung sieht vor, die
vorliegende Schulentwicklungsplanung zunächst im Ausschuss Schule und
Weiterbildung vorzustellen („1. Lesung“). In der Beratungsfolge sollen dann
alle Bezirksvertretungen befasst werden, bevor die Diskussion wieder im
Ausschuss Schule und Weiterbildung („2. Lesung“) gebündelt wird. Parallel soll
die aktualisierte Schulentwicklungsplanung allen städtischen Kölner Schulen
mit der Bitte um bzw. der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gebracht
werden.
Für die zeitnah mit Wirkung
zu den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 vorgesehenen schulorganisatorischen
Maßnahmen (siehe Kapitel 7.2) beabsichtigt die Verwaltung, unmittelbar nach
der Sommerpause 2016 entsprechende Beschlussvorlagen in die politischen
Gremien einzubringen. Die betreffenden Schulen werden mit der Veröffentlichung
der vorliegenden Schulentwicklungsplanung darum gebeten, die Maßnahmen in ihren
Schulkonferenzen zu beraten und Schulkonferenzbeschlüsse zu erwirken.
Nach Einschätzung der Verwaltung werden sich im Rahmen einer kontinuierlichen und dialogischen Schulentwicklungsplanung naturgemäß weitere, andere oder alternative Planungsideen ergeben, die an das vorliegende Maßnahmenprogramm „andocken“ können und dieses weiter entwickeln werden. Die Verwaltung sieht das vorgestellte Maßnahmenprogramm daher nicht als ein abschließendes Produkt an, sondern als einen wichtigen Zwischenschritt einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt
den TOP 10.2.3 bis zur nächsten Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 2 Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Stimmen der Fraktion die Grünen,
der FDP-Fraktion, der Stimmen des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg bei
Enthaltung 1 Stimme der SPD-Fraktion und 1 Stimme der Fraktion Die Grünen abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die
Mitteilung zur Kenntnis.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Herr Hofenbitzer
erläutert die Schulentwicklungsplanung 2016. Im Rahmen der anschließenden
Diskussion werden seitens der Bezirksvertretung Nippes folgende Forderungen
gestellt:
1.
Im Stadtbezirk Nippes muss mindestens eine
Hauptschule erhalten bleiben.
2.
Beide Realschulen im Stadtbezirk Nippes müssen
erhalten bleiben, da diese seit Jahren hohe Anmeldungszahlen vorweisen können
und hervorragende pädagogische Arbeit leisten.
3.
Es muss
sichergestellt sein, dass die geplante Generalinstandsetzung des
Dreikönigsgymnasiums in keiner Weise von den geplanten Maßnahmen im
Schulentwicklungsplan tangiert wird.
4.
Es muss sichergestellt sein, dass die Edith-Stein
Realschule wie geplant generalsaniert wird, so dass der schulische Betrieb
endlich noch optimierter stattfinden kann.
5.
Es müssen die baulichen Voraussetzungen zur
Erreichung/Umsetzung der Inklusionsziele an allen Schulen im Stadtbezirk Nippes
geschaffen werden.
6.
Die Gesamtschule Nippes wird auf 4 Züge beschränkt.
7.
Auf dem Gelände Schmiedegasse wird eine neue
Gesamtschule gebaut.
8.
Im Stadtbezirk Nippes wird ein neues Gymnasium
gebaut.
9.
Wenn die Förderschule es wünscht, zieht sie von der
Brehmstraße in die Paul-Humburg-Straße um. Die Montessorischule wird dann in
die Brehmstraße verlegt und die Regel- Grundschule in der Friedrich-Karl-Straße.
10.
Schulen dürfen nicht auf Grund eines
landesweiten oder stadtweiten Trends geschlossen werden, sondern nur, wenn die
konkreten Anmeldungen für diese Schule über längere Zeit einen Erhalt nicht
mehr rechtfertigen.
Darüber hinaus fordert die Bezirksvertretung Nippes, dass
1.
die Verwaltung konkrete Zahlen zu den Schulen in
Nippes vorlegt, d.h. die Zahlen/Entwicklung der Anmeldungen usw. Nur auf dieser
Basis können auch Entscheidungen getroffen werden,
2.
zwischen der Verwaltung und den Schulen ein besserer
Austausch zum Schulentwicklungsplan stattfindet und
3.
die Bezirksvertretung Nippes bei jeglichen
Änderungen oder Planungen hinsichtlich der Schullandschaft im Stadtbezirk
Nippes beteiligt wird.
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Beschluss: Kenntnis genommen