Beschluss: ungeändert beschlossen
Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 GONRW in Verbindung
mit § 10 der Hauptsatzung schlagen wir dem Rat der Stadt Köln im Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung vor, wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt die Errichtung eines
Naturwissenschaftshauses für die Gesamtschule Holweide, Burgwiesenstr. 125,
51067 Köln, genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung nach EnEV 2014
(Stand 2016) mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 8.776.700 € (7.612.900 €
Baukosten und 1.163.800 € Einrichtungskosten) und beauftragt die Verwaltung mit
der Submission und Baudurchführung.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag
in Höhe von 5% bezogen auf die Gesamtbaukosten ohne Berücksichtigung der
Baupreissteigerung gem. Kostenberechnung (7.426.600 €). Dies entspricht einem
Betrag von 371.300 €. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das
Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die
Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei
Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Der aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Flächenverrechnungspreis (ehemals Miete Gebäudewirtschaft) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 297.100 € ist ab 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2019 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgabe, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.