Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie –vertagt die Beratung gemäß Diskussion vor
Eintritt in die Tagesordnung auf die nächste Sitzung am 13.09.2016.
vertagt
Beschluss: zurückgestellt
Der
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – vertagt die Beratung auf die nächste Sitzung
am 15.11.2016.
Abstimmungsergebnis:
- 15 Zustimmungen:
SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1),
BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der
Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband
Köln (1), Sportjugend
im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie –vertagt die Beratung auf die nächste Sitzung am
13.12.2016.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
d)
Der von der Verwaltung vorgeschlagene
Beschlusstext wurde durch den angenommenen Änderungsantrag der Fraktionen CDU,
Bündnis 90/ Die Grünen und FDP ersetzt (a) und durch den Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke. ergänzt (c).
Herr Bürgermeister Dr. Heinen lässt final nochmals über den so entstandenen,
neuen Gesamttext abstimmen.
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss der
Stadt Köln beschließt die Errichtung eines Gebäudes in der Größe von ca. 450 qm Nutzfläche auf
dem Clouth-Quartier. Die Immobile wird von einem Investor gebaut und an den
Träger der freien Jugendhilfe „jfc Medienzentrum“ vermietet. Der Umzug des jfc
Medienzentrums von seinem bisherigen Standort am Hansaring erfolgt nach
Fertigstellung der Immobilie voraussichtlich 2018.
2. Ferner beschließt der Rat der
Stadt Köln einen jährlichen Mietkostenzuschuss an das jfc Medienzentrum in Höhe
von 25.000 Euro ab Betrieb der Einrichtung auf dem Clouth-Quartier, sowie
einmalig in 2018 konsumtive Aufwendungen für den Umzug in Höhe von 40.000 Euro.
3. Der Rat der Stadt Köln
beschließt die Bezuschussung einer Personalstelle für die Erweiterung der
Angebote der bildenden Kunst der Kölner Spielewerkstatt in Höhe von 65.500
Euro.
Die Kölner Spielewerkstatt e.V. will mit ihrem Umzug in ihr
280 qm großes Kultur -und Begegnungszentrum in der Halle 17 auch an 2
Nachmittagen/Woche offene Kinder- und Jugendangebote auf dem Luftschiffplatz
bzw. in den angrenzenden neuen Räumlichkeiten anbieten.
Um eine entsprechende Finanzierung für Honorar - und
Sachmittel (ca. 12.000 Euro / Jahr) wird sich der Verein bemühen. (z.B. LVR,
GAG, Stadt Köln, wir helfen, ...).
4. Die erforderlichen Mittel sind
im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2018 im Teilplan 0604 –
Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zu
berücksichtigen.
5. Die Verwaltung wird außerdem
beauftragt darzustellen, in welchen Stadtteilen bestehende Jugendprojekte in
Bezug auf die im AK 80 diskutierte Bedarfsanalyse für Jugendeinrichtungen
erweitert und/oder in eine Jugendeinrichtung umgewandelt werden können oder
sollen.
In der Darstellung wird gebeten, die Kosten nach investivem und konsumtivem
Aufwand zu differenzieren.
6.
Die Verwaltung soll auf einer der
Ausschusssitzungen im ersten Halbjahr 2017 darstellen, wie die Bedarfe an
Jugendeinrichtungen und -projekten gedeckt werden sollen, die in der
Prioritätenliste der Verwaltung auf einem Rang vor Nippes stehen. Dazu soll die
Verwaltung eine detaillierte Maßnahmenplanung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
- 7 Zustimmungen:
CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1),
BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1)
·
3 Gegenstimmen:
SPD-Fraktion (3)
- 5 Enthaltungen: Fraktion
Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW
Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im
Stadtsportbund Köln e. V. (1)
Mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussfassung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussfassung über diese Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Beschlussfassung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich - gegen Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke - zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der
Fassung des Jugendhilfeausschusses:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt einen jährlichen Mietkostenzuschuss an das jfc Medienzentrum in Höhe von 25.000 Euro ab Betrieb der Einrichtung auf dem Clouth-Quartier, sowie einmalig in 2018 konsumtive Aufwendungen für den Umzug in Höhe von 40.000 Euro.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Bezuschussung einer Personalstelle für die Erweiterung der Angebote der bildenden Kunst der Kölner Spielewerkstatt in Höhe von 65.500 Euro.
Die Kölner Spielewerkstatt e.V. will mit ihrem Umzug in ihr 280 qm großes Kultur -und Begegnungszentrum in der Halle 17 auch an 2 Nachmittagen/Woche offene Kinder- und Jugendangebote auf dem Luftschiffplatz bzw. in den angrenzenden neuen Räumlichkeiten anbieten.
Um eine entsprechende Finanzierung für Honorar - und Sachmittel (ca. 12.000 Eu-ro / Jahr) wird sich der Verein bemühen. (z.B. LVR, GAG, Stadt Köln, wir helfen, ...).
Die erforderlichen Mittel sind im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2018 im Teilplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 - Transferauf-wendungen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt darzustellen, in welchen Stadtteilen bestehende Jugendprojekte in Bezug auf die im AK 80 diskutierte Bedarfsanalyse für Jugendeinrichtungen erweitert und/oder in eine Jugendeinrichtung umgewan-delt werden können oder sollen. In der Darstellung wird gebeten, die Kosten nach investivem und konsumtivem Aufwand zu differenzieren.
Die Verwaltung soll auf einer der Ausschusssitzungen im ersten Halbjahr 2017 darstellen, wie die Bedarfe an Jugendeinrichtungen und -projekten gedeckt werden sollen, die in der Prioritätenliste der Verwaltung auf einem Rang vor Nippes ste-hen. Dazu soll die Verwaltung eine detaillierte Maßnahmenplanung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat wie folgt zu entscheiden:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln beschließt eine
zusätzliche Jugendeinrichtung im Stadtbezirk Nippes. Diese wird von einem
Investor in der Größe von
450 qm Nutzfläche auf dem Clouth Areal errichtet. Die Jugendeinrichtung wird
voraussichtlich 2018 ihren Betrieb aufnehmen und in Trägerschaft der
Jugendzentren Köln gGmbH geführt.
Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Zuschuss in Höhe von € 213.420,00 an die Jugendzentren gGmbH zum Betrieb der Jugendeinrichtung ab 2018 sowie einmalig in 2018 konsumtive Aufwendungen für die technische Ausstattung zur Umsetzung der medienpädagogischen Spezialisierung in Höhe von 40.000,00€.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Bezuschussung einer Personalstelle für die Erweiterung der Angebote der bildenden Kunst des Kölner Spielewerkstatt e.V. in Höhe von € 65.500,00
Die erforderlichen Mittel sind im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2018 im Teilplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Pro Köln einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse:
I. Beschluss über den Vertagungsantrag von
Ratsmitglied Kockerbeck:
Ratsmitglied Kockerbeck
beantragt die Entscheidung zu vertagen und nach der geänderten
Beschlussempfehlung durch den Jugendhilfeausschuss in der Sache zunächst die
Bezirksvertretung Nippes zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen
der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten abgelehnt.
II. Beschluss gemäß
Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Der Rat der Stadt Köln beschließt eine zusätzliche
Jugendeinrichtung im Stadtbezirk Nippes. Diese wird von einem Investor in der
Größe von 450 qm Nutzfläche auf dem Clouth Areal errichtet. Die
Jugendeinrichtung wird voraussichtlich 2018 ihren Betrieb aufnehmen und in
Trägerschaft der Jugendzentren Köln gGmbH geführt. Grundlage für die Übernahme der
Trägerschaft der JugZ GgmbH ist das von der JugZ gGmbH in Zusammenarbeit mit
dem ComputerProjekt Köln e.V. erstellte Konzept für die Jugendeinrichtung „Open
Source“.
Der Rat der Stadt Köln beschließt einen Zuschuss in Höhe von €
213.420,00 an die Jugendzentren gGmbH zum Betrieb der Jugendeinrichtung ab 2018
sowie einmalig in 2018 konsumtive Aufwendungen für die technische Ausstattung
zur Umsetzung der medienpädagogischen Spezialisierung in Höhe von 40.000,00€.
Gleichzeitig beschließt der Rat die Bezuschussung einer
Personalstelle für die Erweiterung der Angebote der bildenden Kunst des Kölner
Spielewerkstatt e.V. in Höhe von € 65.500,00.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Jugendfilmclub Köln e.V. (JFC
e.V.), für diesen neue und adäquate Räumlichkeiten im Rahmen des derzeitigen
Budgets zu suchen, um die derzeit schwierige Unterbringungssituation des
Vereins zu verbessern.
Die erforderlichen Mittel
sind im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2018 im Teilplan 0604 –
Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zu
berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe
Piraten sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe GUT und von Ratsmitglied Wortmann
(Freie Wähler Köln) abgelehnt.
III. Beschluss gemäß
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses aus seiner Sitzung am 13.12.2016:
1. Der Jugendhilfeausschuss der
Stadt Köln beschließt die Errichtung eines Gebäudes in der Größe von ca. 450 qm Nutzfläche auf
dem Clouth-Quartier. Die Immobile wird von einem Investor gebaut und an den
Träger der freien Jugendhilfe „jfc Medienzentrum“ vermietet. Der Umzug des jfc
Medienzentrums von seinem bisherigen Standort am Hansaring erfolgt nach
Fertigstellung der Immobilie voraussichtlich 2018.
2. Ferner beschließt der Rat der
Stadt Köln einen jährlichen Mietkostenzuschuss an das jfc Medienzentrum in Höhe
von 25.000 Euro ab Betrieb der Einrichtung auf dem Clouth-Quartier, sowie
einmalig in 2018 konsumtive Aufwendungen für den Umzug in Höhe von 40.000 Euro.
3. Der Rat der Stadt Köln
beschließt die Bezuschussung einer Personalstelle für die Erweiterung der
Angebote der bildenden Kunst der Kölner Spielewerkstatt in Höhe von 65.500
Euro.
Die Kölner Spielewerkstatt e.V. will mit ihrem Umzug in ihr
280 qm großes Kultur -und Begegnungszentrum in der Halle 17 auch an 2
Nachmittagen/Woche offene Kinder- und Jugendangebote auf dem Luftschiffplatz
bzw. in den angrenzenden neuen Räumlichkeiten anbieten.
Um eine entsprechende Finanzierung für Honorar - und
Sachmittel (ca. 12.000 Euro / Jahr) wird sich der Verein bemühen. (z.B. LVR,
GAG, Stadt Köln, wir helfen, ...).
4. Die erforderlichen Mittel sind
im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2018 im Teilplan 0604 –
Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zu
berücksichtigen.
5. Die Verwaltung wird außerdem
beauftragt darzustellen, in welchen Stadtteilen bestehende Jugendprojekte in
Bezug auf die im AK 80 diskutierte Bedarfsanalyse für Jugendeinrichtungen
erweitert und/oder in eine Jugendeinrichtung umgewandelt werden können oder
sollen.
In der Darstellung wird gebeten, die Kosten nach investivem und konsumtivem
Aufwand zu differenzieren.
6.
Die Verwaltung soll auf einer der
Ausschusssitzungen im ersten Halbjahr 2017 darstellen, wie die Bedarfe an
Jugendeinrichtungen und -projekten gedeckt werden sollen, die in der
Prioritätenliste der Verwaltung auf einem Rang vor Nippes stehen. Dazu soll die
Verwaltung eine detaillierte Maßnahmenplanung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke., der Gruppe Piraten und bei Stimmenthaltung der Oberbürgermeisterin zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied Dr. Bürgermeister nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.