Beschluss: Kenntnis genommen
1)
Sind bereits erste Verfahren gegen Hauseigentümer aufgrund des neuen
Wohnungsaufsichtsgesetzes im Stadtbezirk Porz eingeleitet worden?
Wenn
ja, gegen wen, welche Gründe liegen dem zu Grunde und wie ist der laufende
Stand des Verfahrens?
2)
Wie erhalten die Wohnungsämter Kenntnis davon, dass Missstände an
Wohngebäuden, Wohnungen oder einzelnen Wohnräumen im Sinne des § 3 Nr. 2 WAG
NRW vorliegen?
3)
Wie wird die Überbelegung von Wohnraum nach § 9 WAG NRW ermittelt?
4)
Nach § 2 Abs. 3 WAG NRW können Gemeinden bei Anzeichen von Verwahrlosung
in den Wohngebäuden und an den Außenanlagen regelmäßige Überprüfungen
durchführen.
Haben
im Stadtbezirk Porz bereits solche Begehungen und regelmäßige Überprüfungen,
insbesondere in Porz-Finkenberg, stattgefunden? Wenn ja, gegen wen und welche
Missstände wurden festgestellt?
5)
Ist zur Umsetzung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes zusätzliches
Personal im Wohnungsamt bereitgestellt worden?
Wenn nein, wie wird die zusätzliche Mehrarbeit abgewickelt?