Beschluss: Kenntnis genommen


1)    Sind bereits erste Verfahren gegen Hauseigentümer aufgrund des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes im Stadtbezirk Porz eingeleitet worden?

Wenn ja, gegen wen, welche Gründe liegen dem zu Grunde und wie ist der laufende Stand des Verfahrens?

2)    Wie erhalten die Wohnungsämter Kenntnis davon, dass Missstände an Wohngebäuden, Wohnungen oder einzelnen Wohnräumen im Sinne des § 3 Nr. 2 WAG NRW vorliegen?

3)    Wie wird die Überbelegung von Wohnraum nach § 9 WAG NRW ermittelt?

4)    Nach § 2 Abs. 3 WAG NRW können Gemeinden bei Anzeichen von Verwahrlosung in den Wohngebäuden und an den Außenanlagen regelmäßige Überprüfungen durchführen.

Haben im Stadtbezirk Porz bereits solche Begehungen und regelmäßige Überprüfungen, insbesondere in Porz-Finkenberg, stattgefunden? Wenn ja, gegen wen und welche Missstände wurden festgestellt?

5)    Ist zur Umsetzung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes zusätzliches Personal im Wohnungsamt bereitgestellt worden?

Wenn nein, wie wird die zusätzliche Mehrarbeit abgewickelt?