Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Betriebsausschuss Bühnen verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat stimmt vor dem Hintergrund der veränderten Situation für die Generalsanierung des Bühnenensembles am Offenbachplatz der Verlängerung des Bühnen-Interims bis zum 31.08.2019 zu.

 

Der Rat beschließt die Anschlussnutzung des Depots in Köln-Mülheim als Spielstätte des Schauspiels. Der Rat beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, auf Basis des  mit dem Eigentümer des Depots  verhandelten Angebotes einen Mietvertrag über weitere fünf Jahre, also bis zum 31.12.2022 abzuschließen.

 

Der Rat beschließt die Anschlussnutzung des Staatenhauses in Köln Deutz für die Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 als Spielstätte der Oper. Die Spielstätte der Kinderoper verbleibt ebenfalls im Staatenhaus. Zwingende Voraussetzung für diese Entscheidung ist Beschlussfassung des Rates über die Erbbaurechtsvergabe an die BB Group GmbH (2012/2016).

 

 

2.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein neuer Wiedereröffnungstermin und ein neuer Kostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme des Ensembles am Offenbachplatz voraussichtlich erst im 1. Quartal 2017 belastbar dargestellt kannt gegeben werden kann. Eine Grundlage dafür ist  der Ratsbeschluss vom 15.03.2016.

 

3.    Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht zum 31.08.2019 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen beauftragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat  rechtzeitig ein Anschluss- und Überbrückungskonzept für den  Zeitraum bis zum Wiedereröffnungstermin vorzulegen.

 

4.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Mittel für die Verlängerung des Interim für die Spielzeiten 2016/17, 2017/18 und 2018/19 in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen bereits vorgesehen sind. Der Anteil des Interims am entsprechend zu erhöhenden Betriebskostenzuschuss der Bühnen der Stadt Köln (bereits bereinigt um die Entlastung in der Spielzeit 2016/17) beträgt in den Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 insgesamt 16,45 Mio. Euro. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in dieser Summe die Kosten für das Interim von Oper (Staatenhaus), Schauspiel (Depot) und Bühnenservice enthalten sind. Aufgrund der Laufzeit des für das Depot angebotenen Mietvertrages bis 2022 und verschiedener Anmietungen für die übergreifenden Bühnenbereiche teilweise bis 2021 wird der Betriebskostenzuschuss der Bühnen in den Jahren 2019 bis 2022 um 8,71 Mio. Euro erhöht („Nachlaufkosten der Verlängerung“). Für ggf. erforderliche Ausgleichszahlungen an die BB Group GmbH stehen Mittel gemäß Ratsbeschluss vom 22.10.2015 (Vorlagen-Nr. 2756/2015 „Verlängertes Interim der Bühnen Köln“) zur Verfügung.

Durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses gemäß Beschlussvorschlag kommt es nicht zu negativen Veränderungen des Haushalts in den Jahren 2016 und 2017.

 

5.    Das bereits etablierte Interimscontrolling wird mit der Maßgabe einer sparsamen Bewirtschaftung des Interim fortgesetzt und der Betriebsausschuss Bühnen regelmäßig auf Basis eines Controllingberichtes informiert.

 

Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rahmen des dem Beschlussvorschlag als Anlage 1 beigelegten Kostenplanes die entsprechenden Verträge abzuschließen. Für die Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 sind die interimsbedingten Sondereffekte des Spielbetriebes in den Berechnungen enthalten. Soweit erforderlich werden die entsprechenden Bedarfsfeststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.

 



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

1.   Der Rat stimmt vor dem Hintergrund der veränderten Situation für die Generalsanierung des Bühnenensembles am Offenbachplatz der Verlängerung des Bühnen-Interims bis zum 31.08.2019 zu.

 

     Der Rat beschließt die Anschlussnutzung des Depots in Köln-Mülheim als Spielstätte des Schauspiels. Der Rat beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, auf Basis des  mit dem Eigentümer des Depots  verhandelten Angebotes einen Mietvertrag über weitere fünf Jahre, also bis zum 31.12.2022 abzuschließen.

 

     Der Rat beschließt die Anschlussnutzung des Staatenhauses in Köln Deutz für die Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 als Spielstätte der Oper. Die Spielstätte der Kinderoper verbleibt ebenfalls im Staatenhaus. Zwingende Voraussetzung für diese Entscheidung ist Beschlussfassung des Rates über die Erbbaurechtsvergabe an die BB Group GmbH (2012/2016).

 

2.   Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein neuer Wiedereröffnungstermin und ein neuer Kostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme des Ensembles am Offenbachplatz voraussichtlich erst im 1. Quartal 2017 belastbar dargestellt kannt gegeben werden kann. Eine Grundlage dafür ist  der Ratsbeschluss vom 15.03.2016.

 

3.   Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht zum 31.08.2019 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen beauftragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat  rechtzeitig ein Anschluss- und Überbrückungskonzept für den  Zeitraum bis zum Wiedereröffnungstermin vorzulegen.

 

4.   Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Mittel für die Verlängerung des Interim für die Spielzeiten 2016/17, 2017/18 und 2018/19 in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen bereits vorgesehen sind. Der Anteil des Interims am entsprechend zu erhöhenden Betriebskostenzuschuss der Bühnen der Stadt Köln (bereits bereinigt um die Entlastung in der Spielzeit 2016/17) beträgt in den Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 insgesamt 16,45 Mio. Euro. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in dieser Summe die Kosten für das Interim von Oper (Staatenhaus), Schauspiel (Depot) und Bühnenservice enthalten sind. Aufgrund der Laufzeit des für das Depot angebotenen Mietvertrages bis 2022 und verschiedener Anmietungen für die übergreifenden Bühnenbereiche teilweise bis 2021 wird der Betriebskostenzuschuss der Bühnen in den Jahren 2019 bis 2022 um 8,71 Mio. Euro erhöht („Nachlaufkosten der Verlängerung“). Für ggf. erforderliche Ausgleichszahlungen an die BB Group GmbH stehen Mittel gemäß Ratsbeschluss vom 22.10.2015 (Vorlagen-Nr. 2756/2015 „Verlängertes Interim der Bühnen Köln“) zur Verfügung.

Durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses gemäß Beschlussvorschlag kommt es nicht zu negativen Veränderungen des Haushalts in den Jahren 2016 und 2017.

 

5.   Das bereits etablierte Interimscontrolling wird mit der Maßgabe einer sparsamen Bewirtschaftung des Interim fortgesetzt und der Betriebsausschuss Bühnen regelmäßig auf Basis eines Controllingberichtes informiert.

 

     Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rahmen des dem Beschlussvorschlag als Anlage 1 beigelegten Kostenplanes die entsprechenden Verträge abzuschließen. Für die Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 sind die interimsbedingten Sondereffekte des Spielbetriebes in den Berechnungen enthalten. Soweit erforderlich werden die entsprechenden Bedarfsfeststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Piraten zugestimmt.