Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1)  „Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in
städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·      GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·      GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·      Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in
Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·      GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2
Züge

·      Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·      Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·      KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·      GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·      KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·      KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·      KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·      Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·      KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

zum Schuljahr 2018/19:

·      Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·      KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

2)  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3)  Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes
öffentliches Interesse) anzuordnen.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1)         Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·         GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·         GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·         GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·         Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·         KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·         KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·         KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·         KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

Zum Schuljahr 2018/19:

·         Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·         KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

2)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.
 
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1)         Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·         GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·         GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·         GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·         Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·         KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·         KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·         KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·         KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

Zum Schuljahr 2018/19:

·         Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·         KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

2)            Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3)            Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.         Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·         GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·         GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·         GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·         Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·         KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·         KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·         KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·         KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

Zum Schuljahr 2018/19:

·         Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·         KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

2.            Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3.            Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

1)         Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·         GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·         GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·         GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·         Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·         KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge
(Die Bezirksvertretung Ehrenfeld verweist diesbezüglich auf Ihren Beschluss „Recht auf Bildung ermöglichen“ vom 12.09.2016, TOP 8.5.)

·         GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·         KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·         KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·         KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

Zum Schuljahr 2018/19:

·         Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·         KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

2)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

1)         Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·         GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·         GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·         GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·         Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·         KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·         KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·         KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·         KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

Zum Schuljahr 2018/19:

·         Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·         KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

2)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

1)         Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·         GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·         GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·         GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·         Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·         KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·         KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·         KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·         KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

Zum Schuljahr 2018/19:

·         Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·         KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

2)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·         GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·         GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·        Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·         GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·        Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·        Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·         KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·         KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·         KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·         KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

Zum Schuljahr 2018/19:

·         Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·         KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3.    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

1)         Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·         GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·         GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·         GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·         Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·         KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·         KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·         KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·         KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

Zum Schuljahr 2018/19:

·         Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·         KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

2)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1)         Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·         GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·         GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·         GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·         Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·         KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·         KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·         KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·         KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

Zum Schuljahr 2018/19:

·         Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·         KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

2)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

__________

Anmerkung:

Beigeordnete Dr. Klein weist darauf hin, dass es im vorliegenden Fall zwei abweichende Empfehlungen gebe, zum einen von der Schulkonferenz in Köln-Dellbrück zur Regenbogenschule und zum anderen von der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur KGS Everhardstraße. Sie empfiehlt, diesen nicht zu folgen sondern im Sinne der Verwaltungsvorlage zu beschließen. Zu den Einzelheiten siehe Seite 56 des Wortprotokolls.