Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz.

 

 

Wegen Klärungsbedarfs geschoben

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss, geändert:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz mit folgender Maßgabe: Der Schutzzonenbereich gemäß Anlage 2.13 wird überprüft und wenn möglich so reduziert, dass der Verkehrsfluss auf der Siegburger Straße gewährleistet ist.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Nach Information der Verwaltung geschoben, bis eine Neubearbeitung des Stückes auf der Siegburger Straße erfolgt ist.

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage zurückgezogen.

Beschluss: zurückgestellt


Bis zur Klärung durch die Stadtwerke zurückgestellt

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen (entsprechend der Beschlussfassung der BV Innenstadt):

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz mit folgender Maßgabe: Der Schutzzonenbereich gemäß Anlage 2.13 wird überprüft und wenn möglich so reduziert, dass der Verkehrsfluss auf der Siegburger Straße gewährleistet ist.

 

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.