Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der
Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem
Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz.
Wegen Klärungsbedarfs
geschoben
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss, geändert:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der
Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem
Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz mit folgender Maßgabe: Der Schutzzonenbereich gemäß Anlage 2.13 wird
überprüft und wenn möglich so reduziert, dass der Verkehrsfluss auf der
Siegburger Straße gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Nach Information der Verwaltung geschoben, bis eine Neubearbeitung des Stückes auf der Siegburger Straße erfolgt ist.
Beschluss: zurückgestellt
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Bis zur Klärung durch die Stadtwerke zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen
(entsprechend der Beschlussfassung der BV Innenstadt):
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der
Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet
der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz mit folgender Maßgabe: Der Schutzzonenbereich gemäß Anlage 2.13 wird
überprüft und wenn möglich so reduziert, dass der Verkehrsfluss auf der
Siegburger Straße gewährleistet ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll bis Rheinpark Deutz.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.