Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.  „Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Leybergstraße 1 in 50939 Köln-Klettenberg von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

2.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3.  Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Leybergstraße 1 in 50939 Köln-Klettenberg von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
  3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.
 
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Leybergstraße 1 in 50939 Köln-Klettenberg von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

 

3.      Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Ratsmitglied Wiener verlässt die Sitzung nach der Behandlung dieses Punktes endgültig.