Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.  „Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in 50939 Köln-Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.

2.  Der Rat beschließt gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines Teilstandortes gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW am Standort Lotharstraße 14 – 18, 50939 Köln-Sülz. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten sowie räumliche Kapazitäten des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

3.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der beiden Beschlüsse zu stellen.

4.  Die sofortige Vollziehung der beiden Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in 50939 Köln-Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.

2.    Der Rat beschließt gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines Teilstandortes gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW am Standort Lotharstraße 14 – 18, 50939 Köln-Sülz. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten sowie räumliche Kapazitäten des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der beiden Beschlüsse zu stellen.

4.    Die sofortige Vollziehung der beiden Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.
 
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.      Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in 50939 Köln-Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.

2.      Der Rat beschließt gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines Teilstandortes gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW am Standort Lotharstraße 14 – 18, 50939 Köln-Sülz. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymnasiums können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten sowie räumliche Kapazitäten des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der beiden Beschlüsse zu stellen.

4.      Die sofortige Vollziehung der beiden Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.