Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie
folgt zu beschließen:
1. „Der Rat beschließt gemäß §
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Zügigkeitserweiterung des Schillergymnasiums
Nikolausstraße 55 in 50939 Köln-Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge in der
Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum
Schuljahr 2017/18.
2. Der Rat beschließt
gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines Teilstandortes gem. § 81 Abs. 2
Schulgesetz NRW am Standort Lotharstraße 14 – 18, 50939 Köln-Sülz. Bis zur
Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymnasiums können
Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten sowie räumliche Kapazitäten
des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die
räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit
erfüllt werden.
3. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen
Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der
beiden Beschlüsse zu stellen.
4. Die sofortige Vollziehung
der beiden Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Zügigkeitserweiterung des
Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in 50939 Köln-Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge
in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum
Schuljahr 2017/18.
2.
Der Rat
beschließt gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines Teilstandortes gem. §
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW am Standort Lotharstraße 14 – 18, 50939 Köln-Sülz.
Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymnasiums
können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten sowie räumliche
Kapazitäten des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die
räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit
erfüllt werden.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung der beiden Beschlüsse zu stellen.
4.
Die
sofortige Vollziehung der beiden Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Pinl, Herr Dr. Rother, Frau Vadood
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW eine Zügigkeitserweiterung des
Schillergymnasiums Nikolausstraße 55 in 50939 Köln-Sülz von 3 Zügen auf 4 Züge
in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum
Schuljahr 2017/18.
2.
Der Rat
beschließt gleichzeitig die schulrechtliche Bildung eines Teilstandortes gem. §
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW am Standort Lotharstraße 14 – 18, 50939 Köln-Sülz.
Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus des Schillergymnasiums
können Unterrichtsräume in vorhandenen Fertigbaueinheiten sowie räumliche
Kapazitäten des „alten“ Schulstandortes Lotharstraße genutzt werden. Die
räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit
erfüllt werden.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung der beiden Beschlüsse zu stellen.
4.
Die
sofortige Vollziehung der beiden Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.