Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.  „Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in 51107 Köln-Ostheim von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeitserweiterung erfolgt unter Nutzung vorhandener 2 Fertigbaueinheiten, die im Zuge des Ausbaus des Heinrich-Heine-Gymnasiums im Rahmen der Ganztagsoffensive errichtet worden sind und – nachdem die Erweiterung nunmehr abgeschlossen werden konnte – nach wie vor zur Verfügung stehen. Ergänzend hierzu werden weitere Unterrichtsräume in Fertigbauweise errichtet. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

2.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3.  Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.“

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in 51107 Köln-Ostheim von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeitserweiterung erfolgt unter Nutzung vorhandener 2 Fertigbaueinheiten, die im Zuge des Ausbaus des Heinrich-Heine-Gymnasiums im Rahmen der Ganztagsoffensive errichtet worden sind und – nachdem die Erweiterung nunmehr abgeschlossen werden konnte – nach wie vor zur Verfügung stehen. Ergänzend hierzu werden weitere Unterrichtsräume in Fertigbauweise errichtet. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3.    Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in 51107 Köln-Ostheim von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeitserweiterung erfolgt unter Nutzung vorhandener 2 Fertigbaueinheiten, die im Zuge des Ausbaus des Heinrich-Heine-Gymnasiums im Rahmen der Ganztagsoffensive errichtet worden sind und – nachdem die Erweiterung nunmehr abgeschlossen werden konnte – nach wie vor zur Verfügung stehen. Ergänzend hierzu werden weitere Unterrichtsräume in Fertigbauweise errichtet. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

 

3.      Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.