Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem
Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
1. „Der Rat beschließt gemäß §
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des
Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in 51107 Köln-Ostheim
von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der
Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeitserweiterung erfolgt unter
Nutzung vorhandener 2 Fertigbaueinheiten, die im Zuge des Ausbaus des
Heinrich-Heine-Gymnasiums im Rahmen der Ganztagsoffensive errichtet worden sind
und – nachdem die Erweiterung nunmehr abgeschlossen werden konnte – nach wie
vor zur Verfügung stehen. Ergänzend hierzu werden weitere Unterrichtsräume in
Fertigbauweise errichtet. Die räumlich-gebäudlichen
Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit erfüllt werden.
2. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen
Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des
Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung
des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung
angeordnet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des
Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in 51107 Köln-Ostheim
von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der
Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeitserweiterung erfolgt unter
Nutzung vorhandener 2 Fertigbaueinheiten, die im Zuge des Ausbaus des
Heinrich-Heine-Gymnasiums im Rahmen der Ganztagsoffensive errichtet worden sind
und – nachdem die Erweiterung nunmehr abgeschlossen werden konnte – nach wie
vor zur Verfügung stehen. Ergänzend hierzu werden weitere
Unterrichtsräume in Fertigbauweise errichtet. Die
räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit
erfüllt werden.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3.
Die
sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des
Heinrich-Heine-Gymnasiums Hardtgenbuscher Kirchweg 100 in 51107 Köln-Ostheim
von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der
Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeitserweiterung erfolgt unter
Nutzung vorhandener 2 Fertigbaueinheiten, die im Zuge des Ausbaus des
Heinrich-Heine-Gymnasiums im Rahmen der Ganztagsoffensive errichtet worden sind
und – nachdem die Erweiterung nunmehr abgeschlossen werden konnte – nach wie
vor zur Verfügung stehen. Ergänzend hierzu werden weitere
Unterrichtsräume in Fertigbauweise errichtet. Die
räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können damit
erfüllt werden.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3.
Die
sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.