Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

1.       Der Rat ändert und erweitert seinen Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens vom 23.06.2015 (Vorlage 0255/2015), dahingehend, dass die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen weiterhin aufgegeben und der Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden soll, jedoch auch unter Aufgabe des Mühlenstandorts.

 

2.       Die Liegenschaften der Großmühle sollen entsprechend der Aufgabe des Mühlenstandorts in die laufende Umplanung für den Deutzer Hafen integriert werden.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

 

1.       Der Rat ändert und erweitert seinen Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens vom 23.06.2015 (Vorlage 0255/2015), dahingehend, dass die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen weiterhin aufgegeben und der Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden soll, jedoch auch unter Aufgabe des Mühlenstandorts.

 

2.       Die Liegenschaften der Großmühle sollen entsprechend der Aufgabe des Mühlenstandorts in die laufende Umplanung für den Deutzer Hafen integriert werden.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

1.       Der Rat ändert und erweitert seinen Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens vom 23.06.2015 (Vorlage 0255/2015), dahingehend, dass die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen weiterhin aufgegeben und der Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden soll, jedoch auch unter Aufgabe des Mühlenstandorts.

 

2.       Die Liegenschaften der Großmühle sollen entsprechend der Aufgabe des Mühlenstandorts in die laufende Umplanung für den Deutzer Hafen integriert werden.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.