Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat ändert und erweitert seinen
Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens vom 23.06.2015
(Vorlage 0255/2015), dahingehend, dass die bisherige Hafennutzung im Deutzer
Hafen weiterhin aufgegeben und der Standort als innerstädtisches Quartier für
Wohnen und Arbeiten entwickelt werden soll, jedoch auch unter Aufgabe des
Mühlenstandorts.
2. Die Liegenschaften der Großmühle sollen
entsprechend der Aufgabe des Mühlenstandorts in die laufende Umplanung für den
Deutzer Hafen integriert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:
1. Der Rat ändert und erweitert seinen
Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens vom 23.06.2015
(Vorlage 0255/2015), dahingehend, dass die bisherige Hafennutzung im Deutzer
Hafen weiterhin aufgegeben und der Standort als innerstädtisches Quartier für
Wohnen und Arbeiten entwickelt werden soll, jedoch auch unter Aufgabe des
Mühlenstandorts.
2. Die Liegenschaften der Großmühle sollen
entsprechend der Aufgabe des Mühlenstandorts in die laufende Umplanung für den
Deutzer Hafen integriert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat ändert und erweitert seinen
Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens vom 23.06.2015
(Vorlage 0255/2015), dahingehend, dass die bisherige Hafennutzung im Deutzer
Hafen weiterhin aufgegeben und der Standort als innerstädtisches Quartier für
Wohnen und Arbeiten entwickelt werden soll, jedoch auch unter Aufgabe des
Mühlenstandorts.
2. Die Liegenschaften der Großmühle sollen
entsprechend der Aufgabe des Mühlenstandorts in die laufende Umplanung für den
Deutzer Hafen integriert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.