Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den
Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Rodenkirchen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung der im Rahmen der
3. Baustufe der
Nord-Süd Stadtbahn zu errichtenden P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises
Köln-Süd auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses (Anlagen 1-2) und der
Vorentwurfsplanung (Anlagen 3- 16) weiter zu verfolgen, und die Maßnahme bis
zur Ausschreibung vorzubereiten.
Weiterhin
beschließt der Rat folgende Ausstattungen in die Anlage zu integrieren:
-
Förderanlage
(Aufzug)
-
Öffentliche
barrierefreie WC-Anlage
-
Videoüberwachung
im gesamten Gebäude und nicht nur im Bereich der Fluchttreppenhäuser sowie im
Bereich der Stellplätze für Frauen
-
Zusätzliche
Treppenanlage als Ergänzung zu den Fluchttreppenhäusern
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planung die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 516.136,81 € bei der Finanzstelle
6902-1202-2-5102, P&R-Anlage
im Zuge N/S-Stadtbahn 3.BA, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen,
Hj. 2016.
Die Voraussetzungen
der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt, da es sich
hierbei um eine Fortführungsmaßnahme handelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Beschluss: endgültig abgelehnt
Herr Giesen stellt einen Änderungsantrag.
Herr Homann lässt über die beantragte Änderung abstimmen.
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt den Rat
folgenden geänderten Beschluss zu
fassen:
- Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die derzeitige Planung der im Rahmen der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn zu errichtenden P+R Palette im Bereich des Verteilerkreises Köln-Süd nicht weiter zu verfolgen. Das für den Betrieb der 3. Baustufe erforderliche Bahnstromunterwerk ist ggfs. an einen anderen Standort zu errichten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 5
Stimmen der CDU Fraktion, 2 Stimmen der FDP Fraktion und 4 Stimmen der SPD
Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen, Herrn Bronisz und Herrn Ilg
abgelehnt.
Sodann lässt Herr Homann über die ursprüngliche Vorlage abstimmen.
2. Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, die Planung der im Rahmen der
3. Baustufe der
Nord-Süd Stadtbahn zu errichtenden P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises
Köln-Süd auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses (Anlagen 1-2) und der
Vorentwurfsplanung (Anlagen 3- 16) weiter zu verfolgen, und die Maßnahme bis
zur Ausschreibung vorzubereiten.
Weiterhin
beschließt der Rat folgende Ausstattungen in die Anlage zu integrieren:
-
Förderanlage
(Aufzug)
-
Öffentliche
barrierefreie WC-Anlage
-
Videoüberwachung
im gesamten Gebäude und nicht nur im Bereich der Fluchttreppenhäuser sowie im
Bereich der Stellplätze für Frauen
-
Zusätzliche
Treppenanlage als Ergänzung zu den Fluchttreppenhäusern
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planung die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 516.136,81 € bei der Finanzstelle
6902-1202-2-5102, P&R-Anlage
im Zuge N/S-Stadtbahn 3.BA, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen,
Hj. 2016.
Die Voraussetzungen
der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt, da es sich
hierbei um eine Fortführungsmaßnahme handelt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP
Fraktion abgelehnt.
Alternative:
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung der im Rahmen der
3. Baustufe der
Nord-Süd Stadtbahn zu errichtenden P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises
Köln-Süd auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und der Vorentwurfsplanung
weiter zu verfolgen, und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten.
Das Gebäude wird
entsprechend der erforderlichen Mindeststandards ausgestattet.
-
Auf
die Installation einer Förderanlage (Aufzug) wird verzichtet. Es werden
lediglich die baulichen Vorkehrungen getroffen, um im Falle einer Aufstockung
die dann nach § 39 BauO NRW erforderliche Aufzugsanlage nachrüsten zu können.
-
Verzicht
auf eine öffentliche barrierefreie WC-Anlage
-
Videoüberwachung
nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen
-
Verzicht
auf eine zusätzliche Treppenanlage
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planung die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 516.136,81 € bei der Finanzstelle
6902-1202-2-5102, P&R-Anlage
im Zuge N/S-Stadtbahn 3.BA, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen,
Hj. 2016.
Die Voraussetzungen
der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt, da es sich
hierbei um eine Fortführungsmaßnahme handelt.
Wiedervorlageverzicht
Der
Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn der
Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt.
Beschluss: zurückgestellt
Diese Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung der im Rahmen der
3. Baustufe der
Nord-Süd Stadtbahn zu errichtenden P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises
Köln-Süd auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses (Anlagen 1-2) und der
Vorentwurfsplanung (Anlagen 3- 16) weiter zu verfolgen, und die Maßnahme bis
zur Ausschreibung vorzubereiten.
Weiterhin
beschließt der Rat folgende Ausstattungen in die Anlage zu integrieren:
-
Förderanlage
(Aufzug)
-
Öffentliche
barrierefreie WC-Anlage
-
Videoüberwachung
im gesamten Gebäude und nicht nur im Bereich der Fluchttreppenhäuser sowie im
Bereich der Stellplätze für Frauen
-
Zusätzliche
Treppenanlage als Ergänzung zu den Fluchttreppenhäusern
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planung die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 516.136,81 € bei der Finanzstelle
6902-1202-2-5102, P&R-Anlage
im Zuge N/S-Stadtbahn 3.BA, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen,
Hj. 2016.
Die Voraussetzungen
der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt, da es sich
hierbei um eine Fortführungsmaßnahme handelt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung der im Rahmen der
3. Baustufe der
Nord-Süd Stadtbahn zu errichtenden P+R-Palette im Bereich des Verteilerkreises
Köln-Süd auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses (Anlagen 1-2) und der
Vorentwurfsplanung (Anlagen 3- 16) weiter zu verfolgen, und die Maßnahme bis
zur Ausschreibung vorzubereiten.
Weiterhin
beschließt der Rat folgende Ausstattungen in die Anlage zu integrieren:
-
Förderanlage
(Aufzug)
-
Öffentliche
barrierefreie WC-Anlage
-
Videoüberwachung
im gesamten Gebäude und nicht nur im Bereich der Fluchttreppenhäuser sowie im
Bereich der Stellplätze für Frauen
-
Zusätzliche
Treppenanlage als Ergänzung zu den Fluchttreppenhäusern
Gleichzeitig
beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planung die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 516.136,81 € bei der Finanzstelle
6902-1202-2-5102, P&R-Anlage
im Zuge N/S-Stadtbahn 3.BA, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen,
Hj. 2016.
Die Voraussetzungen
der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt, da es sich
hierbei um eine Fortführungsmaßnahme handelt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe pro Köln zugestimmt.