Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem
Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
–Arbeitstitel: Möhring-Quartier in Köln-Mülheim– einzuleiten für das vormals
industriell genutzte Gebiet zwischen der Deutz-Mülheimer Straße im Osten, dem
Auenweg im Norden und Westen und dem Grünzug Charlier im Süden (Flurstücke 238,
239 242, 243, 371 und 413, Gemarkung Deutz, Flur 32), mit dem Ziel, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter
Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe zu schaffen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2 (Abendveranstaltung).
3. beschließt,
den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.03.2009 über die
Aufstellung eines Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Gießerei-Gelände in
Köln-Mülheim- für das Gebiet zwischen Deutz-Mülheimer Straße, Auenweg und
einschließlich Grünzug Charlier aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Ergänzter Beschluss: (gemäß interfraktionellem Änderungsantrag vom 15.09.2016)
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren –Arbeitstitel:
Möhring-Quartier in Köln-Mülheim– einzuleiten für das vormals industriell
genutzte Gebiet zwischen der Deutz-Mülheimer Straße im Osten, dem Auenweg im
Norden und Westen und dem Grünzug Charlier im Süden (Flurstücke 238, 239 242,
243, 371 und 413, Gemarkung Deutz, Flur 32), mit dem Ziel, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen,
Büro, Dienstleistungen und Gewerbe zu schaffen;
2. nimmt
das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2 (Abendveranstaltung).
3. beschließt,
den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.03.2009 über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Gießerei-Gelände in Köln-Mülheim- für das
Gebiet zwischen Deutz-Mülheimer Straße, Auenweg und einschließlich Grünzug
Charlier aufzuheben.
Die Verwaltung
wird gebeten, im weiteren B-Planverfahren zu überprüfen,
1.
welche
Bestandsgebäude incl. Hallen bei den Vertiefungen der Werkstattergebnisse über
die bereits als zu erhalten dargestellten Gebäude hinaus, genutzt und damit
erhalten werden können. Dazu ist mit
den Eigentümern zu überprüfen, wie Gebäudestrukturen erhalten bleiben können
damit es nicht zu Abbrüchen an 'unlogischen' Stellen kommt.
2.
In der Vertiefung
soll nun untersucht werden, ob die angedachte räumliche Verteilung der Gebäude
sinnvoll mit dem Bestand vereinbar ist und inwieweit mehr originaler Baubestand
erhalten bleiben kann, und wenn ja welcher. Mit den Eigentümern ist zu
überprüfen, wie Gebäudestrukturen erhalten bleiben können und es nicht zu Abbrüchen
an 'unlogischen' Stellen kommt.
3.
Zudem soll die
weitere Planung untersuchen, ob die Dimension der Gießereihallen ablesbar
erhalten bleiben kann. Wünschenswert wäre, im Zuge neuer Erschließungsstraßen
vorhandene Dachkonstruktionen zu erhalten, um so die Vorstellung der räumlichen
Dimension der Hallen aufrecht zu erhalten.
4.
Die Grundgedanken
des Werkstattverfahrens bleiben weiterhin Grundlage der weiteren Planungen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.