Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren –Arbeitstitel: Möhring-Quartier in Köln-Mülheim– einzuleiten für das vormals industriell genutzte Gebiet zwischen der Deutz-Mülheimer Straße im Osten, dem Auenweg im Norden und Westen und dem Grünzug Charlier im Süden (Flurstücke 238, 239 242, 243, 371 und 413, Gemarkung Deutz, Flur 32), mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe zu schaffen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung).

3.       beschließt, den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.03.2009 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Gießerei-Gelände in Köln-Mülheim- für das Gebiet zwischen Deutz-Mülheimer Straße, Auenweg und einschließlich Grünzug Charlier aufzuheben.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Ergänzter Beschluss: (gemäß interfraktionellem Änderungsantrag vom 15.09.2016)

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren –Arbeitstitel: Möhring-Quartier in Köln-Mülheim– einzuleiten für das vormals industriell genutzte Gebiet zwischen der Deutz-Mülheimer Straße im Osten, dem Auenweg im Norden und Westen und dem Grünzug Charlier im Süden (Flurstücke 238, 239 242, 243, 371 und 413, Gemarkung Deutz, Flur 32), mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen und Gewerbe zu schaffen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung).

3.       beschließt, den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.03.2009 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes –Arbeitstitel: Gießerei-Gelände in Köln-Mülheim- für das Gebiet zwischen Deutz-Mülheimer Straße, Auenweg und einschließlich Grünzug Charlier aufzuheben.

 

Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren B-Planverfahren zu überprüfen,

 

1.    welche Bestandsgebäude incl. Hallen bei den Vertiefungen der Werkstattergebnisse über die bereits als zu erhalten dargestellten Gebäude hinaus, genutzt und damit erhalten werden können.  Dazu ist mit den Eigentümern zu überprüfen, wie Gebäudestrukturen erhalten bleiben können damit es nicht zu Abbrüchen an 'unlogischen' Stellen kommt.

2.    In der Vertiefung soll nun untersucht werden, ob die angedachte räumliche Verteilung der Gebäude sinnvoll mit dem Bestand vereinbar ist und inwieweit mehr originaler Baubestand erhalten bleiben kann, und wenn ja welcher. Mit den Eigentümern ist zu überprüfen, wie Gebäudestrukturen erhalten bleiben können und es nicht zu Abbrüchen an 'unlogischen' Stellen kommt.

3.    Zudem soll die weitere Planung untersuchen, ob die Dimension der Gießereihallen ablesbar erhalten bleiben kann. Wünschenswert wäre, im Zuge neuer Erschließungsstraßen vorhandene Dachkonstruktionen zu erhalten, um so die Vorstellung der räumlichen Dimension der Hallen aufrecht zu erhalten.

4.    Die Grundgedanken des Werkstattverfahrens bleiben weiterhin Grundlage der weiteren Planungen

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.