Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südwestlich des Kreisverkehrs Alte Römerstraße/Fühlinger Kirchweg, circa 130 m entlang der Alten Römerstraße in nordwestlicher Richtung und einer Tiefe von circa 150 m in südwestlicher Richtung entlang des Fühlinger Kirchweges in Köln-Merkenich/Rheinkassel—Arbeitstitel: Alte Römerstraße in Köln-Merkenich/Rheinkassel— aufzustellen mit dem Ziel, eine Mehrfamilienhausbebauung mit vier Gebäuden in II-geschossiger Bauweise mit ausgebauten Dachgeschoss und circa 24 Wohneinheiten mit zugehöriger Erschließung und einen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Langel/Rheinkassel festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Alte Römerstraße in Köln-Merkenich/Rheinkassel— zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1;

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südwestlich des Kreisverkehrs Alte Römerstraße/Fühlinger Kirchweg, circa 130 m entlang der Alten Römerstraße in nordwestlicher Richtung und einer Tiefe von circa 150 m in südwestlicher Richtung entlang des Fühlinger Kirchweges in Köln-Merkenich/Rheinkassel—Arbeitstitel: Alte Römerstraße in Köln-Merkenich/Rheinkassel— aufzustellen mit dem Ziel, eine Mehrfamilienhausbebauung mit vier Gebäuden in II-geschossiger Bauweise mit ausgebauten Dachgeschoss und circa 24 Wohneinheiten mit zugehöriger Erschließung und einen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Langel/Rheinkassel festzusetzen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Alte Römerstraße in Köln-Merkenich/Rheinkassel— zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1;




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.