Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung:
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und
–spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
1. „Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der
Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss
Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:
Der Rat möge beschließen.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der
Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und
–spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und
–spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
Porz-Ost, Finkenberg,
Gremberghoven und Eil.
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
In geänderter Form einstimmig empfohlen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Auf Nachfrage
von RM Stahlhofen erklärt Herr Sanden, dass der Sport trotz entsprechender
Initiativen in der Thematik leider keinen Raum einnimmt.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und
Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt/Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und Ossendorf
bis Mitte
2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd/Mengenich
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden
die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg,
Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd/Mengenich
Höhenberg und
Vingst
Humboldt/Gremberg
und Kalk
Meschenich und
Rondorf
Ostheim und
Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der
Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und
Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
- 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO
Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband
Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die
Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und
–spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Dem Rat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung
des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der
Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen
Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017
inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales :
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf, Westend und
Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd /
Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende
und –spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte
Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln),
als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung.
Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die
dargestellten Maßnahmen umzusetzen.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen
Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die
Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:
bereits dem Land vorgelegt:
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als
Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020
Meschenich und Rondorf
bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
Bickendorf,
Westend und Ossendorf
bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
Höhenberg und
Vingst
bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
Bocklemünd / Mengenich
Porz-Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil.
Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und
–spezifische Förderanträge zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes
Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl.
2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der
entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits
nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen
berücksichtigt.
5.
Der Rat
beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat
der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim
beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die
Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.