Beschluss: Kenntnis genommen


In der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 10.12.2015 wurde der folgende Beschlussentwurf eingereicht:

„Die Bezirksvertretung Porz bittet den Ausschuss für Umwelt und Grün, das Pflege- und Entwicklungskonzept für das Rheinufer in Porz-Mitte dahingehend zu ändern, dass das Rheinufer zwischen Lindenhof und dem Krankenhaus Porz regelmäßig gepflegt werden kann um Wildwuchs zwischen dem direkten Uferbereich und der oberen Promenade zu vermeiden.“

 

Antwort der Verwaltung:

Der angefragte Bereich des Rheinufers liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln. Dieser setzt hier das Landschaftsschutzgebiet L 20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ fest. Zusätzliche ist ein Teilbereich der im Antrag angefragten Fläche als schutzwürdiges Biotop im Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV) eingetragen.

Ausgewiesen wurde das Schutzgebiet:

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung naturnah entwickelter Rheinuferbereiche und der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Naturhaushalt, im Bereich des Rheinvorlandes zur Wiederherstellung naturnaher Lebensräume.

- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes des Rheinvorlandes und der Auenbereiche.

- wegen der besonderen Bedeutung des Rheins als Erholungsgebiet, insbesondere auch für die stille Erholung durch das Erlebnis naturnaher Landschaftsräume.

Entsprechend der Vorgabe des Landschaftsplans wurde ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die Rheinufer in Köln erstellt, dessen Inhalte und Pflegeangaben verbindlich sind. Für die angesprochenen Uferbereiche in Porz Mitte setzt das Konzept den Erhalt und die Entwicklung eines zusammenhängenden, standortgerechten Gehölzgürtels fest, da die Ufervegetation und Gehölzstrukturen hier wertvolle Lebensräume mit einer hohen ökologischen Bedeutung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sind. Darüber hinaus tragen sie als prägende Landschaftsbildelemente wesentlich zur naturnahen Erholung bei.

Die Entnahme von Bäumen ist nur aus Gründen der Verkehrssicherheit oder wenn es sich um standortfremde, nicht einheimische Baumarten handelt zugelassen. So fern Bäume entfernt werden müssen, sind diese rechtzeitig durch Nachpflanzungen von standortgerechten Bäumen zu ersetzen. Offizielle Rad- und Fußwege werden freigehalten. Ebenso werden Bereiche die aus der Historie hinaus als Parkanlagen genutzt wurden weiterhin entsprechend gepflegt. In dem Böschungsbereich zwischen Parkanlage und Friedrich-Ebert-Ufer wäre es ggfls. möglich die Pflegeintensität zu erhöhen. Dies muss Seitens der Verwaltung (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und Untere Landschaftsbehörde im Umweltamt) geprüft werden.

Gehölzentfernungen die über das zuvor genannten Maß hinausgehen, verstoßen gegen den Landschaftsplan der Stadt Köln. Hiernach ist es verboten: „Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, zu beseitigen oder Teile davon abzutrennen sowie jede Handlung, die geeignet ist, das Wachstum oder den Fortbestand der Pflanzenart nachteilig zu beeinflussen. Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen gelten auch als beschädigt, wenn das Wurzelwerk verletzt ist.“

Im Rahmen der Erstellung des Pflege- und Entwicklungskonzepts für die Rheinufer in Köln, wurde der Wunsch einzelner Bewohner eine Sichtbeziehung mit dem Rhein herzustellen einbezogen und sorgfältig abgewogen. Dabei wurde festgestellt, dass die landschaftspflegerischen (und damit öffentlichen) Belange die Einzelinteressen überwiegen.

Eine grundsätzliche Änderung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes für das Rheinufer in Porz-Mitte dahingehend, dass die Pflege über das bereits stattfindende Maß intensiviert wird ist aus naturschutzfachlicher und landschaftsrechtlicher Sicht nicht zulässig, da es einen Verbotstatbestand gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln darstellt. Die Möglichkeit einer Änderung im zuvor genannten Bereich zwischen Parkanlage und Friedrich-Ebert-Ufer wird geprüft.

 

 

 

Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.