Beschluss: Kenntnis genommen
In der Sitzung
der Bezirksvertretung Porz am 10.12.2015 wurde der folgende Beschlussentwurf
eingereicht:
„Die
Bezirksvertretung Porz bittet den Ausschuss für Umwelt und Grün, das Pflege-
und Entwicklungskonzept für das Rheinufer in Porz-Mitte dahingehend zu ändern,
dass das Rheinufer zwischen Lindenhof und dem Krankenhaus Porz regelmäßig
gepflegt werden kann um Wildwuchs zwischen dem direkten Uferbereich und der
oberen Promenade zu vermeiden.“
Antwort der
Verwaltung:
Der angefragte Bereich des Rheinufers liegt
im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln. Dieser setzt hier das
Landschaftsschutzgebiet L 20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von
Rodenkirchen bis Langel rrh.“ fest. Zusätzliche ist ein Teilbereich der im
Antrag angefragten Fläche als schutzwürdiges Biotop im Biotopkataster des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV)
eingetragen.
Ausgewiesen wurde das Schutzgebiet:
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung naturnah
entwickelter Rheinuferbereiche und der Umgebung von Naturschutzgebieten als
Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie zur Abwehr schädlicher
Einwirkungen auf den Naturhaushalt, im Bereich des Rheinvorlandes zur Wiederherstellung
naturnaher Lebensräume.
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit
des Landschaftsbildes des Rheinvorlandes und der Auenbereiche.
- wegen der besonderen Bedeutung des Rheins
als Erholungsgebiet, insbesondere auch für die stille Erholung durch das
Erlebnis naturnaher Landschaftsräume.
Entsprechend der Vorgabe des
Landschaftsplans wurde ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die Rheinufer in
Köln erstellt, dessen Inhalte und Pflegeangaben verbindlich sind. Für die
angesprochenen Uferbereiche in Porz Mitte setzt das Konzept den Erhalt und die
Entwicklung eines zusammenhängenden, standortgerechten Gehölzgürtels fest, da
die Ufervegetation und Gehölzstrukturen hier wertvolle Lebensräume mit einer
hohen ökologischen Bedeutung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes sind. Darüber hinaus tragen sie als prägende
Landschaftsbildelemente wesentlich zur naturnahen Erholung bei.
Die Entnahme von Bäumen ist nur aus Gründen
der Verkehrssicherheit oder wenn es sich um standortfremde, nicht einheimische
Baumarten handelt zugelassen. So fern Bäume entfernt werden müssen, sind diese
rechtzeitig durch Nachpflanzungen von standortgerechten Bäumen zu ersetzen.
Offizielle Rad- und Fußwege werden freigehalten. Ebenso werden Bereiche die aus
der Historie hinaus als Parkanlagen genutzt wurden weiterhin entsprechend
gepflegt. In dem Böschungsbereich zwischen Parkanlage und Friedrich-Ebert-Ufer
wäre es ggfls. möglich die Pflegeintensität zu erhöhen. Dies muss Seitens der
Verwaltung (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und Untere
Landschaftsbehörde im Umweltamt) geprüft werden.
Gehölzentfernungen die über das zuvor
genannten Maß hinausgehen, verstoßen gegen den Landschaftsplan der Stadt Köln.
Hiernach ist es verboten: „Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu
beschädigen, zu beseitigen oder Teile davon abzutrennen sowie jede Handlung,
die geeignet ist, das Wachstum oder den Fortbestand der Pflanzenart nachteilig
zu beeinflussen. Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen gelten auch als
beschädigt, wenn das Wurzelwerk verletzt ist.“
Im Rahmen der Erstellung des Pflege- und
Entwicklungskonzepts für die Rheinufer in Köln, wurde der Wunsch einzelner
Bewohner eine Sichtbeziehung mit dem Rhein herzustellen einbezogen und
sorgfältig abgewogen. Dabei wurde festgestellt, dass die
landschaftspflegerischen (und damit öffentlichen) Belange die Einzelinteressen
überwiegen.
Eine grundsätzliche Änderung des Pflege- und
Entwicklungskonzeptes für das Rheinufer in Porz-Mitte dahingehend, dass die
Pflege über das bereits stattfindende Maß intensiviert wird ist aus
naturschutzfachlicher und landschaftsrechtlicher Sicht nicht zulässig, da es
einen Verbotstatbestand gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln darstellt. Die
Möglichkeit einer Änderung im zuvor genannten Bereich zwischen Parkanlage und
Friedrich-Ebert-Ufer wird geprüft.
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.