Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Die CDU Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag, den Beschlusstenor wie folgt zu ergänzen:

 

Die gesamte Fläche südlich des Bahndamms beginnend von der Vorgebirgsstraße bis zur Rheinuferstraße, die im Plan (Anlage 3) grün dargestellt ist, wird als Parkgelände definiert.

 

Der Bezirksbürgermeister lässt über die Ergänzung abstimmen

 

1.Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Ergänzung in der Vorlage 3081/2016 mit aufzunehmen:

Die gesamte Fläche südlich des Bahndamms beginnend von der Vorgebirgsstraße bis zur Rheinuferstraße, die im Plan (Anlage 3) grün dargestellt ist, wird als Parkgelände definiert.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen zugestimmt.

 

Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über die ergänzte Beschlussfassung abstimmen.

 

2. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.       für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich auf dem Gelände des ehemaligen Großmarktes eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

2.       die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen Aushang (Modell 1) durchzuführen.

 

3.       Die gesamte Fläche südlich des Bahndamms beginnend von der Vorgebirgsstraße bis zur Rheinuferstraße, die im Plan (Anlage 3) grün dargestellt ist, wird als Parkgelände definiert.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


 

Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.       für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich auf dem Gelände des ehemaligen Großmarktes eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;

 

2.       die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen Aushang (Modell 1) durchzuführen.

 

3.       Die gesamt Fläche südlich des Bahndamms beginnend von der Vorgebirgsstraße bis zur Rheinuferstraße, die im Plan (Anlage 3) grün dargestellt ist, wird als Parkgelände definiert.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.