Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Die CDU Fraktion stellt einen
Ergänzungsantrag, den Beschlusstenor wie folgt zu ergänzen:
Die gesamte Fläche südlich des Bahndamms
beginnend von der Vorgebirgsstraße bis zur Rheinuferstraße, die im Plan (Anlage
3) grün dargestellt ist, wird als Parkgelände definiert.
Der Bezirksbürgermeister lässt über die Ergänzung abstimmen
1.Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt
folgende Ergänzung in der Vorlage 3081/2016 mit aufzunehmen:
Die gesamte Fläche südlich des Bahndamms
beginnend von der Vorgebirgsstraße bis zur Rheinuferstraße, die im Plan (Anlage
3) grün dargestellt ist, wird als Parkgelände definiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen zugestimmt.
Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über
die ergänzte Beschlussfassung abstimmen.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. für
den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich
auf dem Gelände des ehemaligen Großmarktes eine Planänderung gemäß § 2
Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;
2. die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch
einen Aushang (Modell 1) durchzuführen.
3. Die
gesamte Fläche südlich des Bahndamms beginnend von der Vorgebirgsstraße bis zur
Rheinuferstraße, die im Plan (Anlage 3) grün dargestellt ist, wird als
Parkgelände definiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der
Bezirksvertretung Rodenkirchen)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. für
den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich
auf dem Gelände des ehemaligen Großmarktes eine Planänderung gemäß § 2
Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten;
2. die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch
einen Aushang (Modell 1) durchzuführen.
3. Die
gesamt Fläche südlich des Bahndamms beginnend von der Vorgebirgsstraße bis zur
Rheinuferstraße, die im Plan (Anlage 3) grün dargestellt ist, wird als
Parkgelände definiert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.