Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die Fachverwaltung verwiesen.
Beantwortung der Polizei zu Top 7.2.1
Maßnahmen gegen Vermüllung und illegales campieren im Naturschutzgebiet
der Radeberger Brache am Vorgebirgspark (AN 1587/2016)
3332/2016
Die Beantwortung der Polizei bezgl. der Anfrage AN 1587/2016 wurde von der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Kenntnis genommen.
Herr Ilg bittet um Beantwortung folgender Nachfragen:
- Der LStab1 der Polizei hatte eigenen Angaben zufolge keine
Informationen über Personen, die sich im Waldstück „Radeberger Brache“
aufhielten.
Dennoch habe man in Erfahrung bringen können, dass dort Personen seit
längerer Zeit übernachten.
- Wer in der Stadtverwaltung konnte demnach in
Erfahrung bringen,
dass es über Monate dort zu Übernachtungen
von Personen kam?
- Wussten beispielsweise das Amt für Soziales
oder andere Ämter der Stadt Köln, die sich mit dem Thema Obdachlosigkeit oder
Flüchtlinge beschäftigen von diesen Personen?
- Was wusste man über die Personen, die Anzahl, ihre Nationalität,
ihren Aufenthaltsstatus, oder Gründe der Obdachlosigkeit, und warum wurde
nichts unternommen diese Personen in die dafür vorgesehenen Einrichtungen
zu bringen, oder ihnen ggf. medizinische Hilfe und Versorgung zukommen zu
lassen?
- Bis zum 06. November 2016 war das Zeltlager in der Brache noch
nicht entsorgt.
Laut Polizei übernachten dort jetzt keine Personen mehr.
- Wie wird dies in Zukunft sichergestellt?