Beschluss: Kenntnis genommen


Herr Heinzlmeier bittet um Beantwortung folgender Nachfragen:

  1. Beabsichtigt die Verwaltung entgegen der Erfahrungen aufgrund der Vorfälle vom 24.07.2016 weiterhin – auch 2017 die Durchführung parallel stattfindender Trödelmärkte im Gewerbegebiet Godorf zu genehmigen?

  1. Aus welchen Gründen versagt die Verwaltung nicht die Durchführung parallel stattfindender Trödelmärkte im Gewerbegebiet Godorf, obwohl nach den einschlägigen Vorgaben der GWO die Durchführung einer Veranstaltung abzulehnen sei, wenn „… der Schutz der Veranstaltungsteilnehmer vor Gefahren für Leben oder Gesundheit nicht gewährleistet ist“.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.