Beschluss: Kenntnis genommen


Mitteilung:

 

AN/1580/2016

Neue Gesamtschule für den Stadtbezirk Lindenthal am Standort Aachener Straße / Herbesthaler Straße

 

Aufgrund des Änderungs- bzw. Zusatzantrages gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Gruppe Deine Freunde im Rat der Stadt Köln wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1) Der Standort an der Aachener Straße/Herbesthaler Straße ist von der Verwaltung nicht für die Planungen einer neuen Gesamtschule vorzusehen.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, für die neue Gesamtschule - sowohl für die Interimseinrichtung, als auch für einen endgültigen Standort - eine Realisierung im Gebiet Zusestraße/Zaunstraße/Lise-Meitner-Ring zu prüfen. Dabei sind auch die Anforderungen an einen Interimsstandort für das geplante Gymnasium Zusestraße zu berücksichtigen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu 1) Der Beschluss wird umgesetzt.

Zu 2) Für das zu prüfende Gebiet ist im Bebauungsplan eine gewerbliche Nutzung festgelegt.

Im angedachten Bereich sind bereits Grundstücke durch Ratsbeschluss an Investoren verkauft. Verkaufsverhandlungen bezüglich der übrigen Flächen sind bereits angelaufen. 

Nur ausnahmsweise kann in Randlagen von Gewerbegebieten im Wege der Befreiung eine schulische Nutzung erfolgen. Bei dem vom Rat vorgesehenen Schulzentrum, das mit Gymnasium, Gesamtschule und jeweiligem Interim mindestens 60.000 m² umfasst, ist die Ausnahmeregelung bei weitem überschritten.

Daher ist eine Realisierung der Gesamtschule - sowohl Interim, als auch als endgültiger Standort - im Gebiet Zusestraße/Zaunstraße/Lise-Meitner-Ring nicht möglich.

Die verfügbaren Grundstücke in Randlage des Gewerbegebietes wurden als mögliche Interimsfläche für das Gymnasium Zusestraße untersucht:

-      Zusestr./ Ottostr.

Die Randfläche Zusestr./ Ottostr. weist mit einer Fläche von ca. 4.000 m² nicht die erforderliche Grundstücksgröße für den Interim aus. Bei einer voraussichtlichen Interimsnutzung von ca. 4 Jahren ist eine Grundstücksgröße von mind. 7.000 m² erforderlich.

-      Mittelweg/ Kölner Str.

Das Grundstück Mittelweg/ Kölner Str. befindet sich in der Grünfläche am Rand des Gewerbegebietes. Die Fläche wird zur Zeit landwirtschaftlich genutzt und ist als Landschaftsschutzgebiet festgelegt. Eine Befreiung für die temporäre schulische Nutzung ist jedoch möglich. Aufgrund seiner Größe und Lage, die sich durch die Nähe zum endgültigen Schulstandort des Gymnasiums Zusestr., sowie der günstigen Erschließung über die Kölner Str., auszeichnet, ist das Grundstück für den Interim geeignet.

Die Planung des Neubaus des Gymnasiums wird am Standort Zusestr. weiter verfolgt. Die Planung des Interims für das Gymnasium wird am Standort Mittelweg/ Kölner Str. aufgenommen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen