Beschluss: zurückgestellt
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem
Finanzausschuss die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich
des Inkraftretens der Haushaltssatzung die Freigabe der im Teilergebnisplan
1501 – Wirtschaft und Tourismus – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen – und in
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – zusätzlich veranschlagten,
konsumtiven Zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 630.000 €.
1 Cologne
Conference
60.000 EUR
2 Medienwirtschaft
und Kreativwirtschaft
60.000 EUR
3. Start
up
50.000 EUR
4. Digitale
Transformation 30.000 EUR
5 Kultur-
und Kreativwirtschaft 60.000 EUR
6 Clubszene
50.000 EUR
7. Gamesbranche 40.000 EUR
8. Köln-Imagefilm 180.000
EUR
9. Neuaufstellung
Markenprozess 100.000
EUR
Gesamt: 630.000
EUR
Die Realisierung der in Anlage 1
dargestellten Maßnahmen erfolgt erst nach Inkrafttreten der Haushaltsatzung
2016/2017.
Abstimmungsergebnis:
Zu den Punkten 1 bis 7: einstimmig zugestimmt; zu den Punkten 8 und 9: ohne Votum in den Finanzausschuss verwiesen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich
des Inkraftretens der Haushaltssatzung die Freigabe der im Teilergebnisplan
1501 – Wirtschaft und Tourismus – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen – und in
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – zusätzlich veranschlagten, konsumtiven
Zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 630.000 €.
1 Cologne
Conference
60.000 EUR
2 Medienwirtschaft
und Kreativwirtschaft 60.000 EUR
3. Start
up 50.000 EUR
4. Digitale
Transformation 30.000 EUR
5 Kultur-
und Kreativwirtschaft 60.000 EUR
6 Clubszene
50.000 EUR
7. Gamesbranche 40.000 EUR
8. Köln-Imagefilm
9. Neuaufstellung
Markenprozess
Gesamt: 350.000
EUR
Die
Positionen 8 und 9 werden gemäß dem gemeinsamen Änderungsantrag aus der Freigabe
zusätzlicher Mittel aus der Kulturförderabgabe mit folgender Maßgabe
ausgenommen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, für das jeweilige Projekt dem Wirtschafts- und Finanzausschuss
zeitnah eine Beschlussvorlage mit Konzeption und Umsetzungsvorschlag in Höhe
der im Doppelhaushalt veranschlagten Mittel vorzulegen. In Hinsicht auf die
Neuaufstellung des Markenprozesses ist der Ratsbeschluss vom 15.03.2016
zugrunde zu legen.
Die Realisierung der in Anlage 1
dargestellten Maßnahmen erfolgt erst nach Inkrafttreten der Haushaltsatzung
2016/2017.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt