Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln erklärt sich damit einverstanden, dass die Stadt Köln in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 selbstschuldnerische, modifizierte Ausfallbürgschaften für Darlehen oder sonstige Schuldtitel, die der Finanzierung des Großprojektes „Butzweilerhof“ der GAG Immobilien AG dienen, bis zu einer Gesamthöhe von 67.964.532 € übernimmt. Für die Bürgschaft wird ein marktübliches Entgelt gezahlt. Die Bürgschaft darf grundsätzlich höchstens 80% des ausstehenden Kreditbetrags oder der sonstigen ausstehenden finanziellen Verpflichtung abdecken. Sofern die GAG Schuldtitel im Sinne der Bürgschaftsmitteilung (EU 2008/ C 155/02) begibt, kann die Bürgschaft 100% der ausstehenden finanziellen Verpflichtung betragen. Die Bürgschaft kann auch in den Fällen 100% der ausstehenden finanziellen Verpflichtung betragen, in denen die Europäische Kommission dies genehmigt.

 

Die Darlehensbesicherung erfolgt zugunsten der GAG AG.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln erklärt sich damit einverstanden, dass die Stadt Köln in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 selbstschuldnerische, modifizierte Ausfallbürgschaften für Darlehen oder sonstige Schuldtitel, die der Finanzierung des Großprojektes „Butzweilerhof“ der GAG Immobilien AG dienen, bis zu einer Gesamthöhe von 67.964.532 € übernimmt. Für die Bürgschaft wird ein marktübliches Entgelt gezahlt. Die Bürgschaft darf grundsätzlich höchstens 80% des ausstehenden Kreditbetrags oder der sonstigen ausstehenden finanziellen Verpflichtung abdecken. Sofern die GAG Schuldtitel im Sinne der Bürgschaftsmitteilung (EU 2008/ C 155/02) begibt, kann die Bürgschaft 100% der ausstehenden finanziellen Verpflichtung betragen. Die Bürgschaft kann auch in den Fällen 100% der ausstehenden finanziellen Verpflichtung betragen, in denen die Europäische Kommission dies genehmigt.

 

Die Darlehensbesicherung erfolgt zugunsten der GAG AG.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.