Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des
Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs.3 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 24.8.2016 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH
versehene Jahresabschluss zum 31.8.2015 sowie der Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr vom 1.9.2014 bis 31.8.2015 festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom
1.9.2014 bis zum 31.8.2015 in Höhe von
EUR 912.659,68, der sich aus dem Jahresüberschuss 2014/2015 in Höhe von
EUR 859.012,40 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 45.694,28 sowie
Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.953,00 ergibt, wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des
Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs.3 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 24.8.2016 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH
versehene Jahresabschluss zum 31.8.2015 sowie der Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr vom 1.9.2014 bis 31.8.2015 festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom
1.9.2014 bis zum 31.8.2015 in Höhe von
EUR 912.659,68, der sich aus dem Jahresüberschuss 2014/2015 in Höhe von
EUR 859.012,40 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 45.694,28 sowie
Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.953,00 ergibt, wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des
Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs.3 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 24.8.2016 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH
versehene Jahresabschluss zum 31.8.2015 sowie der Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr vom 1.9.2014 bis 31.8.2015 festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom
1.9.2014 bis zum 31.8.2015 in Höhe von
EUR 912.659,68, der sich aus dem Jahresüberschuss 2014/2015 in Höhe von
EUR 859.012,40 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 45.694,28 sowie
Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.953,00 ergibt, wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.