Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Anmerkung:
Die Jugendhilfeausschussmitglieder haben im Rahmen der Verabschiedung der Tagesordnung den Verweis in die nachfolgenden Gremien beschlossen, so dass an dieser Stelle keine erneute Abstimmung erfolgt. 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
"Der Rat beschließt die Einrichtung folgender zusätzlicher unbefristeter Planstellen zum Stellenplan 2018:

  1. 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6 TVöD-V
    für die kommunale Koordinierung der Schulsozialarbeit zur Gewährleistung der fachlichen Begleitung der neu einzurichtenden multiprofessionellen Teams
  2. 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6 TVöD-V
    für die Fachberatung Schulsozialarbeit (Teamleitung)

Da eine Stellenbesetzung unterjährig in 2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt.

Die im Hj. 2017 anteilig entstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 110.133 € für 8 Monate werden durch Verbesserungen an anderer Stelle im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, finanziert. Die ab 2018ff. benötigten Mittel in Höhe von rd. 165.200 € p.a. werden im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt und durch Ausgleichsbeträge innerhalb des Schulbudgets kompensiert.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Einrichtung folgender zusätzlicher unbefristeter Planstellen zum Stellenplan 2018:

  1. 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6 TVöD-V

für die kommunale Koordinierung der Schulsozialarbeit zur Gewährleistung der fachlichen     Begleitung der neu einzurichtenden multiprofessionellen Teams

  1. 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6 TVöD-V

für die Fachberatung Schulsozialarbeit (Teamleitung)

Da eine Stellenbesetzung unterjährig in 2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des      Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt.

 

Die im Hj. 2017 anteilig entstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 110.133 € für 8 Monate werden durch Verbesserungen an anderer Stelle im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, finanziert. Die ab 2018ff. benötigten Mittel in Höhe von rd. 165.200 € p.a. werden im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt und durch Ausgleichsbeträge innerhalb des Schulbudgets kompensiert.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Einrichtung folgender zusätzlicher unbefristeter Planstellen zum Stellenplan 2018:

  1. 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6 TVöD-V
    für die kommunale Koordinierung der Schulsozialarbeit zur Gewährleistung der fachlichen     Begleitung der neu einzurichtenden multiprofessionellen Teams
  2. 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6 TVöD-V
    für die Fachberatung Schulsozialarbeit (Teamleitung)

Da eine Stellenbesetzung unterjährig in 2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des      Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt.

 

Die im Hj. 2017 anteilig entstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 110.133 € für 8 Monate werden durch Verbesserungen an anderer Stelle im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, finanziert. Die ab 2018ff. benötigten Mittel in Höhe von rd. 165.200 € p.a. werden im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt und durch Ausgleichsbeträge innerhalb des Schulbudgets kompensiert.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Einrichtung folgender zusätzlicher unbefristeter Planstellen zum Stellenplan 2018:

  1. 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6 TVöD-V
    für die kommunale Koordinierung der Schulsozialarbeit zur Gewährleistung der fachlichen     Begleitung der neu einzurichtenden multiprofessionellen Teams
  2. 1,0 Sozialarbeiter/-pädagoge S 15, FGr. 6 TVöD-V
    für die Fachberatung Schulsozialarbeit (Teamleitung)

Da eine Stellenbesetzung unterjährig in 2017 erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des      Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt.

 

Die im Hj. 2017 anteilig entstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 110.133 € für 8 Monate werden durch Verbesserungen an anderer Stelle im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, finanziert. Die ab 2018ff. benötigten Mittel in Höhe von rd. 165.200 € p.a. werden im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt und durch Ausgleichsbeträge innerhalb des Schulbudgets kompensiert.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.