Beschluss: geändert beschlossen


Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachausschüssen des Rates wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung

a.    mit der Umsetzung und Einhaltung der definierten und als Anlage beigefügten Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln. Hiervon ausgenommen sind vorerst die angestrebten Mindeststandards hinsichtlich eines verbesserten Betreuungsschlüssels (1:60) in Unterkünften außerhalb abgeschlossener Wohneinheiten, die Forderung nach einer Verstärkung des Ehrenamtes (0,25 Stellen je Sozialarbeiter) und die Einrichtung von Gesundheits-/Krankenpflegern in Einrichtungen über 200 Personen;

b.    mit der Erarbeitung eines finanzierbaren Konzepts zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Geflüchtetenunterbringung sowie einer punktuellen Verstärkung der sozialen und gesundheitlichen Betreuung in Geflüchtetenunterkünften, die eine solche Stärkung erfordern;

c.    mit der Evaluierung der umgesetzten Mindeststandards zum Herbst des Jahres 2017.

d.  In den Mindeststandards die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Unterbringungseinrichtungen zu präzisieren.

·         Bei der Barrierefreiheit der Unterbringungseinrichtungen ist insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen zu achten.

·         Bei der Erarbeitung dieser Anforderungen sind die Behindertenorganisationen und der Behindertenbeauftragte zu beteiligen.

·         Die Verwaltung soll darlegen, bei welchen Unterkünften das Thema Barrierefreiheit in der Planung berücksichtigt worden ist.

·         Informationen über besondere schutzbedürftige Personen sind zu erheben und zu dokumentieren.

2.    Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen, die durch die Umsetzung der Mindeststandards im Punkt 3, einrichtungsinterne Betreuungsangebote, entstehen, im Haushaltsjahr 2016/2017 folgende überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen:

2017:

Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 480.000 €,

Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2016 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.

Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (s. hierzu ebenfalls Vorlage 2685/2016).

Der Rat bekräftigt seinen erstmals am 20.07.2004 getroffenen und vielfach unterstrichenen Beschluss, wonach die festgelegten Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen weiterhin Auftrag und Grundlage städtischen Handelns darstellen. Der Rat erkennt die Notwendigkeit an, in Zeiten großen Handlungsdrucks von den weiterhin gültigen Leitlinien abzuweichen. Es wird allerdings die zwingende Notwendigkeit gesehen, dass die Verwaltung schnellstmöglich zur Umsetzung der verabschiedeten Leitlinien zurückkehrt. Dieser Ratsbeschluss stellt eine Ergänzung der im Jahr 2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung dar. Eine über die vorgenannten Maßnahmen hinausgehende Umsetzung der Mindeststandards bedarf einer separaten Beratung und Beschlussfassung.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Integrationsrat verschiebt die Vorlage ohne Votum zur weiteren Beratung in die Beratungsfolge.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Vorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben. Der Ausschuss bittet den Dezernenten Dr. Rau um ein zeitnahes Fachgespräch.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis (über den Verweis ohne Votum):

  • 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Votum zur Beratung in nachfolgende Gremien verwiesen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Die Beschlussvorlage wird ohne Votum an die nachfolgenden Gremien weitergegeben.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

ohne Votum in den Rat verwiesen




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse:

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT:

Der Rat der Stadt Köln bedankt sich bei der Arbeitsgruppe, die die Mindeststandards erarbeitet hat, für ihr großes Engagement.

Ziffer 1 der Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:

1.         Betreuungsschlüssel

a.         Die Verwaltung wird beauftragt, in den belegten Turnhallen, im Baumarkt Porz-Eil, in der Lagerhalle Mathias-Brüggen-Straße und in den Leichtbauhallen unverzüglich den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort herrschenden schwierigen Unterbringungs-bedingungen Rechnung zu tragen.

b.         Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Kategorisierung der weiteren Unter-bringungsformen vorzunehmen und für diese ein Konzept für die Weiterentwicklung der Betreuungsschlüssel zu erarbeiten und über die bauliche Unterbringungsform hinaus auch den Bedarf für spezifische Betreuungsschlüssel für Personenkreise mit besonderem Betreuungsbedarf zu berücksichtigten. Eine entsprechende Empfehlung soll den zuständigen Ratsgremien im März 2017 vorgelegt werden.

2.         Stärkung des Ehrenamts

Die ehrenamtlichen Willkommensinitiativen sind durch professionelle Unterstützung zusätzlicher Sozialarbeiter/innen zu stärken.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.03.2017 ein Umsetzungskonzept für eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Verbesserung zur Stärkung des Ehrenamts den zuständigen Ratsgremien vorzulegen, das auch die stadtteilspezifischen Unterschiede berücksichtigt.

Dieses soll auch den Bedarf für ein Angebot an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bezüglich der sich in ihrer Arbeit stellenden Fragen berücksichtigen, das ihnen die Reflektion ihrer Arbeit im Umgang mit belastenden Situationen bietet.

Darüber hinaus sollen Informations- und Erfahrungsaustausch für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auf geeignete Weise, wie z.B. auf der städtischen Homepage, über Angebote der Freiwilligenagentur und über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Verwaltung optimiert werden.

3.         Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung soll optimiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bis März 2017 den Bedarf an medizinischer Versorgung darzustellen und insbesondere im Hinblick auf die Betreuung kleinerer Notunterkünfte zu optimieren.

4.         Barrierefreiheit

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 14.11.2016, Ziffer 1 d, Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Unterbringungseinrichtungen, bedarfsgerecht zu berücksichtigen.

5.         Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Verwaltung wird gebeten, die Mehraufwendungen für die in den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Maßnahmen darzustellen. Die Finanzierung ist vorzugsweise über Minderaufwendungen und Mehrerträge aus der Haushalts- und Finanzrechnung 2016 sicherzustellen.

Für die Haushaltsplanung 2018 sind die notwendigen Mehraufwendungen zur Realisierung der Mindeststandards entsprechend einzuplanen.

6.         Der Rat bekräftigt nochmals, dass er an den mit Ratsbeschluss vom 20.07.2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen festhält und diese auch weiterhin Handlungsgrundlage sein sollen. Die Mindeststandards werden nur vorübergehend aufgrund des enormen Handlungsdrucks bei der Flüchtlingsunterbringung angewandt.

Die Ziffer 2 der Beschlussvorlage der Verwaltung bleibt unverändert.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.

II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

1.         Betreuungsschlüssel

a.         Die Verwaltung wird beauftragt, in den belegten Turnhallen, im Baumarkt Porz-Eil, in der Lagerhalle Mathias-Brüggen-Straße und in den Leichtbauhallen unverzüglich den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort herrschenden schwierigen Unterbringungs-bedingungen Rechnung zu tragen.

b.         Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Kategorisierung der weiteren Unter-bringungsformen vorzunehmen und für diese ein Konzept für die Weiterentwicklung der Betreuungsschlüssel zu erarbeiten und über die bauliche Unterbringungsform hinaus auch den Bedarf für spezifische Betreuungsschlüssel für Personenkreise mit besonderem Betreuungsbedarf zu berücksichtigten. Eine entsprechende Empfehlung soll den zuständigen Ratsgremien im März 2017 vorgelegt werden.

2.         Stärkung des Ehrenamts

Die ehrenamtlichen Willkommensinitiativen sind durch professionelle Unterstützung zu-sätzlicher Sozialarbeiter/innen zu stärken.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.03.2017 ein Umsetzungskonzept für eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Verbesserung zur Stärkung des Ehrenamts den zuständigen Ratsgremien vorzulegen, das auch die stadtteilspezifischen Unterschiede berücksichtigt.

Dieses soll auch den Bedarf für ein Angebot an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bezüglich der sich in ihrer Arbeit stellenden Fragen berücksichtigen, das ihnen die Reflektion ihrer Arbeit im Umgang mit belastenden Situationen bietet.

Darüber hinaus sollen Informations- und Erfahrungsaustausch für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auf geeignete Weise, wie z.B. auf der städtischen Homepage, über Angebote der Freiwilligenagentur und über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Verwaltung optimiert werden.

3.         Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung soll optimiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bis März 2017 den Bedarf an medizinischer Versorgung darzustellen und insbesondere im Hinblick auf die Betreuung kleinerer Notunterkünfte zu optimieren.

4.         Barrierefreiheit

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 14.11.2016, Ziffer 1 d, Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Unterbringungseinrichtungen, bedarfsgerecht zu berücksichtigen.

5.         Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Verwaltung wird gebeten, die Mehraufwendungen für die in den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Maßnahmen darzustellen. Die Finanzierung ist vorzugsweise über Minderaufwendungen und Mehrerträge aus der Haushalts- und Finanzrechnung 2016 sicherzustellen.

Für die Haushaltsplanung 2018 sind die notwendigen Mehraufwendungen zur Realisierung der Mindeststandards entsprechend einzuplanen.

6.         Der Rat bekräftigt nochmals, dass er an den mit Ratsbeschluss vom 20.07.2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen festhält und diese auch weiterhin Handlungsgrundlage sein sollen. Die Mindeststandards werden nur vorübergehend aufgrund des enormen Handlungsdrucks bei der Flüchtlingsunterbringung angewandt.

7.         Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen, die durch die Umsetzung der Mindeststandards im Punkt 3, einrichtungsinterne Betreuungsangebote, entstehen, im Haushaltsjahr 2016/2017 folgende überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen:

2017:

Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 480.000 €,

Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2016 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.

Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (s. hierzu ebenfalls Vorlage 2685/2016).

Der Rat bekräftigt seinen erstmals am 20.07.2004 getroffenen und vielfach unterstrichenen Beschluss, wonach die festgelegten Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen weiterhin Auftrag und Grundlage städtischen Handelns darstellen. Der Rat erkennt die Notwendigkeit an, in Zeiten großen Handlungsdrucks von den weiterhin gültigen Leitlinien abzuweichen. Es wird allerdings die zwingende Notwendigkeit gesehen, dass die Verwaltung schnellstmöglich zur Umsetzung der verabschiedeten Leitlinien zurückkehrt. Dieser Ratsbeschluss stellt eine Ergänzung der im Jahr 2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung dar. Eine über die vorgenannten Maßnahmen hinausgehende Umsetzung der Mindeststandards bedarf einer separaten Beratung und Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.

____________

Anmerkungen:

- Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten wurde zugunsten des neuen gemeinsamen Änderungsantrages –wurde in der Sitzung vorgelegt - zurückgezogen.

- Die Behandlung dieses Punktes wurde wegen des Beratungsbedarfs zurückgestellt, so dass die Sache erst nach Punkt 10.50 zur Abstimmung aufgerufen wurde.