Beschluss: geändert beschlossen
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt den Fachausschüssen des Rates wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung
a. mit
der Umsetzung und Einhaltung der definierten und als Anlage beigefügten
Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln.
Hiervon ausgenommen sind vorerst die angestrebten Mindeststandards hinsichtlich
eines verbesserten Betreuungsschlüssels (1:60) in Unterkünften außerhalb
abgeschlossener Wohneinheiten, die Forderung nach einer Verstärkung des
Ehrenamtes (0,25 Stellen je Sozialarbeiter) und die Einrichtung von
Gesundheits-/Krankenpflegern in Einrichtungen über 200 Personen;
b. mit
der Erarbeitung eines finanzierbaren Konzepts zur Stärkung des ehrenamtlichen
Engagements in der Geflüchtetenunterbringung sowie einer punktuellen
Verstärkung der sozialen und gesundheitlichen Betreuung in
Geflüchtetenunterkünften, die eine solche Stärkung erfordern;
c. mit
der Evaluierung der umgesetzten Mindeststandards zum Herbst des Jahres 2017.
d. In den Mindeststandards die Anforderungen an
die Barrierefreiheit der Unterbringungseinrichtungen zu präzisieren.
·
Bei der Barrierefreiheit der
Unterbringungseinrichtungen ist insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen
mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und
Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die
Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen zu achten.
·
Bei der
Erarbeitung dieser Anforderungen sind die Behindertenorganisationen und der
Behindertenbeauftragte zu beteiligen.
·
Die
Verwaltung soll darlegen, bei welchen Unterkünften das Thema Barrierefreiheit
in der Planung berücksichtigt worden ist.
·
Informationen
über besondere schutzbedürftige Personen sind zu erheben und zu dokumentieren.
2. Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen, die durch die Umsetzung der Mindeststandards im Punkt 3, einrichtungsinterne Betreuungsangebote, entstehen, im Haushaltsjahr 2016/2017 folgende überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen:
2017:
Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 480.000 €,
Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2016 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.
Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (s. hierzu ebenfalls Vorlage 2685/2016).
Der Rat bekräftigt seinen erstmals
am 20.07.2004 getroffenen und vielfach unterstrichenen Beschluss, wonach die
festgelegten Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
weiterhin Auftrag und Grundlage städtischen Handelns darstellen. Der Rat
erkennt die Notwendigkeit an, in Zeiten großen Handlungsdrucks von den
weiterhin gültigen Leitlinien abzuweichen. Es wird allerdings die zwingende
Notwendigkeit gesehen, dass die Verwaltung schnellstmöglich zur Umsetzung der
verabschiedeten Leitlinien zurückkehrt. Dieser Ratsbeschluss stellt eine
Ergänzung der im Jahr 2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien zur
Flüchtlingsunterbringung dar. Eine über die vorgenannten Maßnahmen
hinausgehende Umsetzung der Mindeststandards bedarf einer separaten Beratung
und Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der
Integrationsrat verschiebt die Vorlage ohne Votum zur weiteren Beratung in die
Beratungsfolge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Vorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben. Der Ausschuss bittet den Dezernenten Dr. Rau um ein zeitnahes Fachgespräch.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis (über den Verweis
ohne Votum):
- 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO
Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband
Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die
Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Votum zur Beratung in nachfolgende Gremien verwiesen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Die Beschlussvorlage wird ohne Votum an die nachfolgenden Gremien
weitergegeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe Piraten und der
Gruppe GUT:
Der Rat der Stadt Köln bedankt sich bei der Arbeitsgruppe, die die Mindeststandards erarbeitet hat, für ihr großes Engagement.
Ziffer 1 der Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:
1. Betreuungsschlüssel
a. Die Verwaltung wird beauftragt, in den belegten Turnhallen, im Baumarkt Porz-Eil, in der Lagerhalle Mathias-Brüggen-Straße und in den Leichtbauhallen unverzüglich den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort herrschenden schwierigen Unterbringungs-bedingungen Rechnung zu tragen.
b. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Kategorisierung der weiteren Unter-bringungsformen vorzunehmen und für diese ein Konzept für die Weiterentwicklung der Betreuungsschlüssel zu erarbeiten und über die bauliche Unterbringungsform hinaus auch den Bedarf für spezifische Betreuungsschlüssel für Personenkreise mit besonderem Betreuungsbedarf zu berücksichtigten. Eine entsprechende Empfehlung soll den zuständigen Ratsgremien im März 2017 vorgelegt werden.
2. Stärkung des Ehrenamts
Die ehrenamtlichen Willkommensinitiativen sind durch professionelle Unterstützung zusätzlicher Sozialarbeiter/innen zu stärken.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.03.2017 ein Umsetzungskonzept für eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Verbesserung zur Stärkung des Ehrenamts den zuständigen Ratsgremien vorzulegen, das auch die stadtteilspezifischen Unterschiede berücksichtigt.
Dieses soll auch den Bedarf für ein Angebot an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bezüglich der sich in ihrer Arbeit stellenden Fragen berücksichtigen, das ihnen die Reflektion ihrer Arbeit im Umgang mit belastenden Situationen bietet.
Darüber hinaus sollen Informations- und Erfahrungsaustausch für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auf geeignete Weise, wie z.B. auf der städtischen Homepage, über Angebote der Freiwilligenagentur und über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Verwaltung optimiert werden.
3. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung soll optimiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bis März 2017 den Bedarf an medizinischer Versorgung darzustellen und insbesondere im Hinblick auf die Betreuung kleinerer Notunterkünfte zu optimieren.
4. Barrierefreiheit
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 14.11.2016, Ziffer 1 d, Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Unterbringungseinrichtungen, bedarfsgerecht zu berücksichtigen.
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Verwaltung wird gebeten, die Mehraufwendungen für die in den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Maßnahmen darzustellen. Die Finanzierung ist vorzugsweise über Minderaufwendungen und Mehrerträge aus der Haushalts- und Finanzrechnung 2016 sicherzustellen.
Für die Haushaltsplanung 2018 sind die notwendigen Mehraufwendungen zur Realisierung der Mindeststandards entsprechend einzuplanen.
6. Der Rat bekräftigt nochmals, dass er an den mit Ratsbeschluss vom 20.07.2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen festhält und diese auch weiterhin Handlungsgrundlage sein sollen. Die Mindeststandards werden nur vorübergehend aufgrund des enormen Handlungsdrucks bei der Flüchtlingsunterbringung angewandt.
Die Ziffer 2 der Beschlussvorlage der Verwaltung bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.
II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:
1. Betreuungsschlüssel
a. Die Verwaltung wird beauftragt, in den belegten Turnhallen, im Baumarkt Porz-Eil, in der Lagerhalle Mathias-Brüggen-Straße und in den Leichtbauhallen unverzüglich den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort herrschenden schwierigen Unterbringungs-bedingungen Rechnung zu tragen.
b. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Kategorisierung der weiteren Unter-bringungsformen vorzunehmen und für diese ein Konzept für die Weiterentwicklung der Betreuungsschlüssel zu erarbeiten und über die bauliche Unterbringungsform hinaus auch den Bedarf für spezifische Betreuungsschlüssel für Personenkreise mit besonderem Betreuungsbedarf zu berücksichtigten. Eine entsprechende Empfehlung soll den zuständigen Ratsgremien im März 2017 vorgelegt werden.
2. Stärkung des Ehrenamts
Die ehrenamtlichen Willkommensinitiativen sind durch professionelle Unterstützung zu-sätzlicher Sozialarbeiter/innen zu stärken.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.03.2017 ein Umsetzungskonzept für eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Verbesserung zur Stärkung des Ehrenamts den zuständigen Ratsgremien vorzulegen, das auch die stadtteilspezifischen Unterschiede berücksichtigt.
Dieses soll auch den Bedarf für ein Angebot an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bezüglich der sich in ihrer Arbeit stellenden Fragen berücksichtigen, das ihnen die Reflektion ihrer Arbeit im Umgang mit belastenden Situationen bietet.
Darüber hinaus sollen Informations- und Erfahrungsaustausch für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auf geeignete Weise, wie z.B. auf der städtischen Homepage, über Angebote der Freiwilligenagentur und über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Verwaltung optimiert werden.
3. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung soll optimiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bis März 2017 den Bedarf an medizinischer Versorgung darzustellen und insbesondere im Hinblick auf die Betreuung kleinerer Notunterkünfte zu optimieren.
4. Barrierefreiheit
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 14.11.2016, Ziffer 1 d, Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Unterbringungseinrichtungen, bedarfsgerecht zu berücksichtigen.
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Verwaltung wird gebeten, die Mehraufwendungen für die in den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Maßnahmen darzustellen. Die Finanzierung ist vorzugsweise über Minderaufwendungen und Mehrerträge aus der Haushalts- und Finanzrechnung 2016 sicherzustellen.
Für die Haushaltsplanung 2018 sind die notwendigen Mehraufwendungen zur Realisierung der Mindeststandards entsprechend einzuplanen.
6. Der Rat bekräftigt nochmals, dass er an den mit Ratsbeschluss vom 20.07.2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen festhält und diese auch weiterhin Handlungsgrundlage sein sollen. Die Mindeststandards werden nur vorübergehend aufgrund des enormen Handlungsdrucks bei der Flüchtlingsunterbringung angewandt.
7. Der Rat beschließt zur Finanzierung von
unabweisbaren Mehrbedarfen, die durch die Umsetzung der Mindeststandards im
Punkt 3, einrichtungsinterne Betreuungsangebote, entstehen, im Haushaltsjahr
2016/2017 folgende überplanmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen:
2017:
Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von rd. 480.000 €,
Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr
2016 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 –
Transferaufwendungen.
Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr
2017 durch erwartete Minderaufwendungen im Teilergebnisplan 0502 – Kommunale
Leistungen nach dem SGB II bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche
Aufwendungen (s. hierzu ebenfalls Vorlage 2685/2016).
Der Rat bekräftigt seinen erstmals am
20.07.2004 getroffenen und vielfach unterstrichenen Beschluss, wonach die
festgelegten Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
weiterhin Auftrag und Grundlage städtischen Handelns darstellen. Der Rat
erkennt die Notwendigkeit an, in Zeiten großen Handlungsdrucks von den
weiterhin gültigen Leitlinien abzuweichen. Es wird allerdings die zwingende
Notwendigkeit gesehen, dass die Verwaltung schnellstmöglich zur Umsetzung der
verabschiedeten Leitlinien zurückkehrt. Dieser Ratsbeschluss stellt eine
Ergänzung der im Jahr 2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien zur
Flüchtlingsunterbringung dar. Eine über die vorgenannten Maßnahmen
hinausgehende Umsetzung der Mindeststandards bedarf einer separaten Beratung
und Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.
____________
Anmerkungen:
- Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten wurde zugunsten des neuen gemeinsamen Änderungsantrages –wurde in der Sitzung vorgelegt - zurückgezogen.
- Die Behandlung dieses Punktes wurde wegen des Beratungsbedarfs zurückgestellt, so dass die Sache erst nach Punkt 10.50 zur Abstimmung aufgerufen wurde.