Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschluss:
Der Rat beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, kurz- und mittelfristig das Personal
im Ordnungsdienstbereich soweit - mindestens aber um 100 Mitarbeiter/innen
- aufzustocken, dass die Neuausrichtung und Ausweitung des städtischen
Ordnungskonzepts auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
Umsetzungsdefizite beim Vollzug der (novellierten) Kölner Stadtordnung
sind zu vermeiden bzw. müssen abgebaut werden. Das Engagement des
städtischen Ordnungsdienstes darf sich nicht aufgrund von
Personalengpässen auf den Innenstadtbereich oder bestimmte Einzelthemen
beschränken.
- Die Verwaltung intensiviert flankierend ihre Bemühungen zur
Besetzung der zusätzlichen 100 Ordnungskräfte auf Grundlage der
Ratsbeschlüsse vom 23.06.2015 und
vom 15.03.2016. Hierbei sind neue und aktive Wege der Bewerberansprache
in den Blick zu nehmen. Die Auswahlkriterien für die Stellenbesetzung im
Ordnungsdienst sind mit Blick auf die tatsächlichen Anforderungen auf ihre
Erforderlichkeit hin zu überprüfen. Zudem ist zu prüfen, ob einzelne
fehlende Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber bei sonstiger
Eignung nicht auch im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses erworben
werden können (z.B. Führerschein).
- Die Verwaltung wird beauftragt vor dem Hintergrund der personellen
Aufstockung unverzüglich eine angemessene, sachgerechte räumliche Unterbringung und funktionale Ausstattung der
Räumlichkeiten für den Ordnungsdienst sicherzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Sozialstrukturen, Bedürfnisse und Problemlagen in den
einzelnen Bezirken die Strukturen und die Präsenz des Ordnungsdienstes
unmittelbar in den Veedeln zu stärken sowie bezirkliche
Ordnungspartnerschaften auf- und auszubauen,
- Die Verwaltung wird beauftragt das Schulungs- und Qualifizierungsangebot
– insbesondere der Außendienstmitarbeiter (Ermittler) – zu evaluieren und auf die aktuellen und
zukünftigen Herausforderungen anzupassen. Es ist sicherzustellen, dass die
Beschäftigten im Ordnungsdienst regelmäßig an fachspezifischen
Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können. Gleiches gilt für Mitglieder
des Ordnungsamtes in Planungs- und Krisenstäben. Sicherzustellen ist eine den aktuellen Erfordernissen sowie dem Stand der Technik
entsprechende Ausrüstung der Außendienstmitarbeiter (z.B. Fuhrpark, Lärmmessgeräte,
Funk, Stich- bzw. Schusssichere Westen für gemeinsame Einsätze mit der
Polizei, sonstige Ausrüstung zur Eigensicherung).
- Die Verwaltung wird beauftragt ein integriertes
Handlungskonzept für mehr Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und soziale
Hilfsangebote in Köln zu entwickeln. Nichte alle Probleme im öffentlichen
Raum lassen sich mit den Mitteln des Ordnungsrechts lösen. Angefangen bei
der Sauberkeit bis hin zur aufsuchenden Hilfe im sozialen Bereich. Deshalb
sollen die relevanten Institutionen und Träger (Bundes- und Landespolizei,
Ordnungsamt, Feuerwehr, AWB, Freie Träger der Wohlfahrtspflege, Rettungs-
und Sanitätsdienste etc.) einbezogen sowie bereits bestehende oder in
Erstellung befindliche Einzelkonzepte eingearbeitet werden. Ziel ist es die Situation nicht nur für einzelne Sicherheitsaspekte
zu verbessern, sondern flächendeckend und unterjährig eine Verbesserung
der Situation insgesamt in Köln zu erreichen. Dabei soll insbesondere
geprüft werden, ob und in welchem Umfang vorhandene Formate (z.B.
Ordnungspartnerschaft, Lärmwagen, Citystreife) fortgeführt bzw. ausgebaut
werden können (z.B. „Veedelskümmerer“, Sauberes und sicheres Köln).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.
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Anmerkung
Kurze Sitzungsunterbrechung nach
diesem Tagesordnungspunkt.