Beschluss: endgültig abgelehnt


Beschluss:

Der Rat beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, kurz- und mittelfristig das Personal im Ordnungsdienstbereich soweit - mindestens aber um 100 Mitarbeiter/innen - aufzustocken, dass die Neuausrichtung und Ausweitung des städtischen Ordnungskonzepts auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Umsetzungsdefizite beim Vollzug der (novellierten) Kölner Stadtordnung sind zu vermeiden bzw. müssen abgebaut werden. Das Engagement des städtischen Ordnungsdienstes darf sich nicht aufgrund von Personalengpässen auf den Innenstadtbereich oder bestimmte Einzelthemen beschränken.
  2. Die Verwaltung intensiviert flankierend ihre Bemühungen zur Besetzung der zusätzlichen 100 Ordnungskräfte auf Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 23.06.2015 und vom 15.03.2016. Hierbei sind neue und aktive Wege der Bewerberansprache in den Blick zu nehmen. Die Auswahlkriterien für die Stellenbesetzung im Ordnungsdienst sind mit Blick auf die tatsächlichen Anforderungen auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen. Zudem ist zu prüfen, ob einzelne fehlende Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber bei sonstiger Eignung nicht auch im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses erworben werden können (z.B. Führerschein).
  3. Die Verwaltung wird beauftragt vor dem Hintergrund der personellen Aufstockung unverzüglich eine angemessene, sachgerechte räumliche Unterbringung und funktionale Ausstattung der Räumlichkeiten für den Ordnungsdienst sicherzustellen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Sozialstrukturen, Bedürfnisse und Problemlagen in den einzelnen Bezirken die Strukturen und die Präsenz des Ordnungsdienstes unmittelbar in den Veedeln zu stärken sowie bezirkliche Ordnungspartnerschaften auf- und auszubauen,
  5. Die Verwaltung wird beauftragt das Schulungs- und Qualifizierungsangebot – insbesondere der Außendienstmitarbeiter (Ermittler) – zu evaluieren und auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anzupassen. Es ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Ordnungsdienst regelmäßig an fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können. Gleiches gilt für Mitglieder des Ordnungsamtes in Planungs- und Krisenstäben. Sicherzustellen ist eine den aktuellen Erfordernissen sowie dem Stand der Technik entsprechende Ausrüstung der Außendienstmitarbeiter (z.B. Fuhrpark, Lärmmessgeräte, Funk, Stich- bzw. Schusssichere Westen für gemeinsame Einsätze mit der Polizei, sonstige Ausrüstung zur Eigensicherung).
  6. Die Verwaltung wird beauftragt ein integriertes Handlungskonzept für mehr Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und soziale Hilfsangebote in Köln zu entwickeln. Nichte alle Probleme im öffentlichen Raum lassen sich mit den Mitteln des Ordnungsrechts lösen. Angefangen bei der Sauberkeit bis hin zur aufsuchenden Hilfe im sozialen Bereich. Deshalb sollen die relevanten Institutionen und Träger (Bundes- und Landespolizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, AWB, Freie Träger der Wohlfahrtspflege, Rettungs- und Sanitätsdienste etc.) einbezogen sowie bereits bestehende oder in Erstellung befindliche Einzelkonzepte eingearbeitet werden. Ziel ist es die Situation nicht nur für einzelne Sicherheitsaspekte zu verbessern, sondern flächendeckend und unterjährig eine Verbesserung der Situation insgesamt in Köln zu erreichen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob und in welchem Umfang vorhandene Formate (z.B. Ordnungspartnerschaft, Lärmwagen, Citystreife) fortgeführt bzw. ausgebaut werden können (z.B. „Veedelskümmerer“, Sauberes und sicheres Köln).


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.

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Anmerkung
Kurze Sitzungsunterbrechung nach diesem Tagesordnungspunkt.