Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Die Vorlage wird ohne Votum zur Beratung in die folgenden Gremien verwiesen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Votum zur Beratung in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage und den Änderungsantrag ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


> Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/0403/2017, ohne Votum in den Rat.



 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ohne Votum in den Rat.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

gemeinsam mit den Änderungsanträgen ohne Votum in den Rat verwiesen


Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse.

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird unter Ziffer 1 wie folgt ergänzt:

Der Rat der Stadt Köln erkennt die dringende Notwendigkeit, die Schadstoffbelastung durch Stickstoffdioxid im Stadtgebiet unverzüglich zu senken, um die Kölner Bevölkerung effektiv vor Gesundheitsbeeinträchtigungen zu schützen.

Dazu beauftragt er die Verwaltung mit der Erarbeitung und Vorlage eines umfassenden und abgestimmten Handlungskatalogs in Zusammenarbeit mit dem “Runden Tisch Luftreinhaltung“ bis nach der Sommerpause. Kurzfristig realisierbare Maßnahmen sind im Vorgriff auf das Gesamtkonzept schnellstmöglich umzusetzen.

In diesem Rahmen fordert der Rat die beteiligten Akteure auf, alle denkbaren Handlungsansätze und -alternativen zu nutzen, um großräumige (Diesel-)Fahrverbote und insbesondere eine City-Maut auf Kölner Stadtgebiet zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der AfD- Fraktion abgelehnt.

II. Beschlüsse gemäß Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

II.1: Beschluss zu Ziffer 1:

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Der Maßnahmenkatalog Luftreinhalteplanung in der Form der Vorschlagstabelle der Stadt Köln vom 06.01.2017 (Anlage 3 der Beschlussvorlage) wird wie folgt geändert:

Nr. 1 – Erweiterung der Umweltzone bis zur Stadtgrenze – wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

II.2: Beschluss zu Ziffer 3:

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Der Maßnahmenkatalog Luftreinhalteplanung in der Form der Vorschlagstabelle der Stadt Köln vom 06.01.2017 (Anlage 3 der Beschlussvorlage) wird wie folgt geändert:

Nr. 3 – Alternierende Zufahrtbeschränkung/Dieselfahrverbote – wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

II.3: Beschluss zu Ziffer 7:

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Der Maßnahmenkatalog Luftreinhalteplanung in der Form der Vorschlagstabelle der Stadt Köln vom 06.01.2017 (Anlage 3 der Beschlussvorlage) wird wie folgt geändert:

Nr. 7 – Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bzw. 40 km/h – wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

II.4:Beschluss zu Ziffer 16:

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Der Maßnahmenkatalog Luftreinhalteplanung in der Form der Vorschlagstabelle der Stadt Köln vom 06.01.2017 (Anlage 3 der Beschlussvorlage) wird wie folgt geändert:

Nr. 16 – Einschränkung von Pkw-Stellplätzen im öffentlichen Raum – wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

II.5: Beschluss zu Ziffer 25:

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Der Maßnahmenkatalog Luftreinhalteplanung in der Form der Vorschlagstabelle der Stadt Köln vom 06.01.2017 (Anlage 3 der Beschlussvorlage) wird wie folgt geändert:

Nr. 25 – City Maut – wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

II.6: Beschluss über den gesamten Änderungsantrag der FDP-Fraktion.:

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Der Maßnahmenkatalog Luftreinhalteplanung in der Form der Vorschlagstabelle der Stadt Köln vom 06.01.2017 (Anlage 3 der Beschlussvorlage) wird wie folgt geändert:

Nr. 1 – Erweiterung der Umweltzone bis zur Stadtgrenze – wird gestrichen.

Nr. 3 – Alternierende Zufahrtbeschränkung/Dieselfahrverbote – wird gestrichen.

Nr. 7 – Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bzw. 40 km/h – wird gestrichen.

Nr. 16 – Einschränkung von Pkw-Stellplätzen im öffentlichen Raum – wird gestrichen.

Nr. 25 – City Maut – wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

III. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0555/2017):

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:

In Ziffer 2 soll der 3. und 4. Satz wie folgt ersetzt werden:

Eine wesentliche Eingangsgröße für die lufthygienische Betrachtung bildet die Fahrzeugzusammensetzung der durchfahrenden Kraftfahrzeuge. Es ist eine quantitative und qualitative Erhebung der Fahrzeugzusammensetzung durchzuführen. Bei dieser Erhebung sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Da es sich um eine unabweisbare Sonderaufgabe handelt, werden die dafür notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln (TP 1601) bereitgestellt.

 

Ziffer 3 soll wie folgt geändert werden:

Der Rat begrüßt die Initiative der Verwaltung, ein Gesamtkonzept zur Luftschadstoffreduzierung zu erarbeiten. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, den „Runden Tisch zur Luftreinhaltung“ zusammen mit der Bezirksregierung Köln mit dem Ziel fortzuführen, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln in 2017 ein Gesamtkonzept mit der Darstellung effektiver kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung mit Wirkungsabschätzung und Kosten vorzulegen. Dieses Gesamtkonzept soll eine Kombination von Maßnahmen beinhalten. Daher sind Vorschläge laut Anlage 1 und 3 sowie anderweitige Vorschläge zu bewerten.

Vor diesem Hintergrund stellt der Rat fest, dass die vom „Runden Tisch“ bewerteten Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung in der für 2017 vorgesehenen 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2012 Berücksichtigung finden sollen. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Köln liegt in der Verantwortung der Bezirksregierung Köln. Daher können z.B. temporäre Fahrverbote auf belasteten Straßenabschnitten oder z.B. eine City-Maut im Rahmen eines Luftreinhalteplans nur auf Basis einer entsprechenden Verfügung der Bezirksregierung Köln realisiert werden. Die Einführung einer City-Maut gehört aufgrund der Kosten-Nutzen-Relation zu den am wenigsten geeigneten Instrumenten. Auch deshalb soll davon abgesehen werden.

Ziffer 4 wird wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, Sachstände und Ergebnisse des „Runden Tisches“ dem Gesundheitsausschuss, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün und dem Wirtschaftsausschuss kontinuierlich mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe GUT sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Piraten zugestimmt.

IV. Beschluss über die so geänderte Vorlage:

1.      Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an fast allen verkehrsnahen Messstationen in Köln Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) auftreten. Zur Reduzierung sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen notwendig.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, verursacherbezogene Erhebungen der Belastungssituation und sich daraus ableitender Minderungspotenziale an Belastungsschwerpunkten durchzuführen. Im Haushaltsplan 2016/2017 stehen für die Luftreinhalteplanung keine Mittel zur Verfügung.

Eine wesentliche Eingangsgröße für die lufthygienische Betrachtung bildet die Fahrzeugzusammensetzung der durchfahrenden Kraftfahrzeuge. Es ist eine quantitative und qualitative Erhebung der Fahrzeugzusammensetzung durchzuführen. Bei dieser Erhebung sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Da es sich um eine unabweisbare Sonderaufgabe handelt, werden die dafür notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln (TP 1601) bereitgestellt.

3.    Der Rat begrüßt die Initiative der Verwaltung, ein Gesamtkonzept zur Luftschadstoffreduzierung zu erarbeiten. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, den „Runden Tisch zur Luftreinhaltung“ zusammen mit der Bezirksregierung Köln mit dem Ziel fortzuführen, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln in 2017 ein Gesamtkonzept mit der Darstellung effektiver kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung mit Wirkungsabschätzung und Kosten vorzulegen. Dieses Gesamtkonzept soll eine Kombination von Maßnahmen beinhalten. Daher sind Vorschläge laut Anlage 1 und 3 sowie anderweitige Vorschläge zu bewerten.

Vor diesem Hintergrund stellt der Rat fest, dass die vom „Runden Tisch“ bewerteten Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung in der für 2017 vorgesehenen 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2012 Berücksichtigung finden sollen. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Köln liegt in der Verantwortung der Bezirksregierung Köln. Daher können z.B. temporäre Fahrverbote auf belasteten Straßenabschnitten oder z.B. eine City-Maut im Rahmen eines Luftreinhalteplans nur auf Basis einer entsprechenden Verfügung der Bezirksregierung Köln realisiert werden. Die Einführung einer City-Maut gehört aufgrund der Kosten-Nutzen-Relation zu den am wenigsten geeigneten Instrumenten. Auch deshalb soll davon abgesehen werden.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, Sachstände und Ergebnisse des „Runden Tisches“ dem Gesundheitsausschuss, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss Umwelt und Grün und dem Wirtschaftsausschuss kontinuierlich mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe GUT sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Piraten zugestimmt.

____________

Anmerkungen:

Ratsmitglied Wortmann beantragte Einzelabstimmung über die Ziffern des Änderungsantrages der FDP-Fraktion.

Ratsmitglied Frank zog den aus dem Finanzausschuss verwiesenen Änderungsantrag (AN/0540/2017) im Namen der Antragsteller zugunsten des aktuell vorliegenden Änderungsantrages (siehe Beschluss zu Ziffer III) zurück.