Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 die Auszahlung eines einmaligen zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 85.000 Euro an den Vereinshaus Worringen e.V.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Sollumbuchung aus veranschlagten Ermächtigungen in Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 die Auszahlung eines einmaligen zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 85.000 Euro an den Vereinshaus Worringen e.V..
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Sollumbuchung aus veranschlagten Ermächtigungen in Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 die Auszahlung eines einmaligen zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 85.000 Euro an den Vereinshaus Worringen e.V..


Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Sollumbuchung aus veranschlagten Ermächtigungen in Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.