Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt
und Grün verweist die Beschlussvorlage unter Anfügung des Auszugs mit
Diskussionsbeiträgen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
- Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschließt der Rat der Stadt Köln, dass die für den vierten Bauabschnitt (Los 4 a/b, Ostseite) notwendigen Planungen der Leistungsphasen (Lph.) 4 bis 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung und die notwendigen Projektsteuerungs- und Gutachterleistungen beauftragt werden. Die Lph. 9 wird in Eigenregie erbracht.
Die anfallenden Baunebenaufwendungen (Planung der Lph. 1 bis 8 der HOAI sowie Projektsteuerungs- und Gutachterleistungen für den vierten Bauabschnitt) betragen ca. 631.100 EUR. Für Baunebenaufwendungen ist in der Rückstellung bisher nur ein Betrag in Höhe von rund 436.400 EUR enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), so dass sich Mehraufwendungen in Höhe von 194.700 EUR ergeben.
- Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschließt der Rat weiterhin die geplante bauliche Umsetzung des vierten Bauabschnitts (Los 4 a/b, Ostseite), die insgesamt mit Kosten in Höhe von 2.523.900 EUR verbunden ist. Diese Bauaufwendungen sind in der Rückstellung bisher nur mit einem Betrag in Höhe von rund 1.745.800 EUR enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), so dass sich Mehraufwendungen in Höhe von 778.100 EUR ergeben.
- Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 972.800 EUR erfolgt aus der für die Gesamtmaßnahme (Lose 1-5) bestehenden sonstigen Rückstellung in Höhe von 7.581.788 EUR, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 durch eine Zuführung in Höhe von 972.800 EUR für das Los 4 a/b auf dann neu 8.554.588 EUR erhöht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Finanzausschuss
verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschließt der Rat der Stadt Köln, dass die für den vierten Bauabschnitt (Los 4 a/b, Ostseite) notwendigen Planungen der Leistungsphasen (Lph.) 4 bis 8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung und die notwendigen Projektsteuerungs- und Gutachterleistungen beauftragt werden. Die Lph. 9 wird in Eigenregie erbracht.
Die anfallenden Baunebenaufwendungen (Planung der Lph. 1 bis 8 der HOAI sowie Projektsteuerungs- und Gutachterleistungen für den vierten Bauabschnitt) betragen ca. 631.100 EUR. Für Baunebenaufwendungen ist in der Rückstellung bisher nur ein Betrag in Höhe von rund 436.400 EUR enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), so dass sich Mehraufwendungen in Höhe von 194.700 EUR ergeben.
2. Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschließt der Rat weiterhin die geplante bauliche Umsetzung des vierten Bauabschnitts (Los 4 a/b, Ostseite), die insgesamt mit Kosten in Höhe von 2.523.900 EUR verbunden ist. Diese Bauaufwendungen sind in der Rückstellung bisher nur mit einem Betrag in Höhe von rund 1.745.800 EUR enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), so dass sich Mehraufwendungen in Höhe von 778.100 EUR ergeben.
3. Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 972.800 EUR erfolgt aus der für die Gesamtmaßnahme (Lose 1-5) bestehenden sonstigen Rückstellung in Höhe von 7.581.788 EUR, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 durch eine Zuführung in Höhe von 972.800 EUR für das Los 4 a/b auf dann neu 8.554.588 EUR erhöht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.