Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Bezirksvertreter Jablonski (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch

 

Beschluss: geändert beschlossen


Die CDU Fraktion bittet um Vertagung.

 

Die Fraktion Die Grünen bitten die Vertagung zurückzuziehen.

 

Frau Aengenvoort zieht den Antrag zurück, mit dem Hinweis, dass die CDU das Jugendzentrum Sürth nicht aufgeben wollen, sondern ein zusätzlicher Standort in Zentrum von Rodenkirchen gesucht werden soll. Hier habe die Verwaltung den Beschluss falsch verstanden.

 

 

1.    Beschluss:

 

Die CDU Fraktion, SPD Fraktion, Fraktion Die Grünen und die FDP Fraktion stellen folgenden Änderungsantrag:

 

Die Fraktionen der BV 2 bitten den Rat, den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan abzuändern und wie folgt zu beschließen:

 

Ziffer 3:

Der Passus unter M 2, 5. Spiegelstrich:

 

„Die Lage auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen als nicht optimal zu bezeichnen. Der vorgesehene Standort grenzt direkt an den Stadtteil Sürth und greift in erster Linie die Bedarfslage im Stadtteil Sürth auf. Diese ist jedoch durch die vorhandene Jugendeinrichtung gedeckt.“

 

                                           ist zu ersetzen durch die Formulierung

 

„Ein Standort auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen wegen seiner Position im südlichen Teil des Bezirks nicht optimal gelegen, allerdings fehlen zentralere Alternativen und zudem sprechen sowohl die gute Erreichbarkeit als auch die auf Abstand gehaltene Wohnbebauung für diesen Standort. Der Bedarf für diese geplante Jugendeinrichtung liegt weiterhin vor.“

 

Die bisherige Ziffer 3 enthält die Ziffer 4.

 

Herr Bezirksbürgermeister lässt zunächst über die Änderungsantrag beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt:

(nicht anwesend: Herr Schykowski)

 

Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen:

 

2.    Beschluss:

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Passus unter M 2, 5. Spiegelstrich

 

„Die Lage auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen als nicht optimal zu bezeichnen. Der vorgesehene Standort grenzt direkt an den Stadtteil Sürth und greift in erster Linie die Bedarfslage im Stadtteil Sürth auf. Diese ist jedoch durch die vorhandene Jugendeinrichtung gedeckt.“

 

                                           ist zu ersetzen durch die Formulierung:

 

„Ein Standort auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen wegen seiner Position im südlichen Teil des Bezirks nicht optimal gelegen, allerdings fehlen zentralere Alternativen und zudem sprechen sowohl die gute Erreichbarkeit als auch die auf Abstand gehaltene Wohnbebauung für diesen Standort. Der Bedarf für diese geplante Jugendeinrichtung liegt weiterhin vor.“

 

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Schykowski)

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss (ohne Änderung):

 

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme von Frau Wilden (Pro Köln) mehrheitlich empfohlen.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Vorlage in die nächste Sitzung zu vertagen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

  • 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.