Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Bezirksvertreter Jablonski (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Nicht anwesend: Frau Dr. Lerch
Beschluss: geändert beschlossen
Die
CDU Fraktion bittet um Vertagung.
Die
Fraktion Die Grünen bitten die Vertagung zurückzuziehen.
Frau
Aengenvoort zieht den Antrag zurück, mit dem Hinweis, dass die CDU das Jugendzentrum
Sürth nicht aufgeben wollen, sondern ein zusätzlicher Standort in Zentrum von
Rodenkirchen gesucht werden soll. Hier habe die Verwaltung den Beschluss falsch
verstanden.
1. Beschluss:
Die CDU Fraktion, SPD Fraktion, Fraktion Die Grünen
und die FDP Fraktion stellen folgenden Änderungsantrag:
Die Fraktionen der BV 2 bitten den Rat,
den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan abzuändern und wie folgt zu
beschließen:
Ziffer
3:
Der
Passus unter M 2, 5. Spiegelstrich:
„Die
Lage auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen
als nicht optimal zu bezeichnen. Der vorgesehene Standort grenzt direkt an den
Stadtteil Sürth und greift in erster Linie die Bedarfslage im Stadtteil Sürth
auf. Diese ist jedoch durch die vorhandene Jugendeinrichtung gedeckt.“
ist
zu ersetzen durch die Formulierung
„Ein
Standort auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen
wegen seiner Position im südlichen Teil des Bezirks nicht optimal gelegen, allerdings
fehlen zentralere Alternativen und zudem sprechen sowohl die gute Erreichbarkeit
als auch die auf Abstand gehaltene Wohnbebauung für diesen Standort. Der Bedarf
für diese geplante Jugendeinrichtung liegt weiterhin vor.“
Die bisherige Ziffer 3 enthält die Ziffer 4.
Herr
Bezirksbürgermeister lässt zunächst über die Änderungsantrag beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt:
(nicht
anwesend: Herr Schykowski)
Sodann
lässt der Bezirksbürgermeister über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen:
2. Beschluss:
- Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan
2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in
einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80
und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in
einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den
Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und
Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des
Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre
zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt
einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern
der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für
Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte
Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
- Der Passus unter M 2, 5. Spiegelstrich
„Die Lage auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen
als nicht optimal zu bezeichnen. Der vorgesehene Standort grenzt direkt an den
Stadtteil Sürth und greift in erster Linie die Bedarfslage im Stadtteil Sürth auf.
Diese ist jedoch durch die vorhandene Jugendeinrichtung gedeckt.“
ist
zu ersetzen durch die Formulierung:
„Ein Standort auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils
Rodenkirchen wegen seiner Position im südlichen Teil des Bezirks nicht optimal
gelegen, allerdings fehlen zentralere Alternativen und zudem sprechen sowohl
die gute Erreichbarkeit als auch die auf Abstand gehaltene Wohnbebauung für
diesen Standort. Der Bedarf für diese geplante Jugendeinrichtung liegt weiterhin
vor.“
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des
Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Schykowski)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss (ohne Änderung):
- Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Nippes nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
- Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme von Frau Wilden (Pro Köln) mehrheitlich empfohlen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Vorlage in die nächste Sitzung zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
- 15
Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V.
(1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken
Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu
beschließen:
- Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.