Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


Bezirksbürgermeister Pagano stellt zunächst den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

 

§ 24 Hauptsatzung

Ersatz des Verdienstausfalls

(§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

(2)   Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von € 32 gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....

 

(3)   Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.

 

Anschließend stellt er den so geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

 

§ 24 Hauptsatzung

Ersatz des Verdienstausfalls

(§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

(2)   Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von € 32 gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....

 

(3)   Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln mit folgender Änderungen in § 24 Hauptsatzung Ersatz des Verdienstausfalls (§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

§ 24 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 werden wie folgt gefasst:

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in angemessener Höhe gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind.

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird als volle Stunde gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr, mit Ausnahme der Fahrzeiten, wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Wegen Beratungsbedarf geschoben.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss, geändert:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

 

                                                                                                § 24 Hauptsatzung

                                                                                                Ersatz des Verdienstausfalls

                                                                                                ( § 45, § 27 Abs. 7 GO )

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

 

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 € gezahlt, es sein denn, das ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere…

 

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit ( einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je ½ Stunde für Hin- und Rückfahrt ) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Stunde gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr  mit Ausnahme der Fahrtzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Deine Freunde.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt die beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln.

 

16. Satzung zur Änderung der  Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009

Aufgrund von §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 Satz 2 lit f Gemeindeordnung NRW i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW.S. 966) hat der Rat in seiner Sitzung vom ____________ folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 10.02.2009, zuletzt geändert durch die 15. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 15.03.2016, beschlossen:

 

§ 1

 

Das Inhaltsverzeichnis und die nachfolgenden Paragraphen der Hauptsatzung werden wie folgt geändert:

1. Inhaltsverzeichnis und Überschrift zu § 20

Die Bezeichnung „§ 20 Hauptsatzung“ wird jeweils durch „§ 20 Hauptausschuss“ ersetzt.

2. Anpassung der Überschrift zu § 6

Im Klammerzusatz der Überschrift zu § 6 wird „§ 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz“ durch „§ 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz“ ersetzt.

3. Neufassung von § 6 Abs. 3

(3) Die Auskünfte sind vertraulich zu behandeln. Die Erklärungen der Ratsmitglieder, der Mitglieder der Ausschüsse und Bezirksvertretungen werden mit Ausnahme der Angaben zu Abs. 1 lit. a) bis d) auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Nach Ablauf der Wahlperiode oder beim vorzeitigen Ausscheiden sind die gespeicherten Daten der ausgeschiedenen Mitglieder zu löschen.

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung

§ 24 Hauptsatzung
Ersatz des Verdienstausfalles

(§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

(1) Ein Ratsmitglied, ein Mitglied einer Bezirksvertretung, eines Ausschusses oder des Integrationsrates hat Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles, der durch die Mandatsausübung entsteht, soweit sie während der Arbeitszeit erforderlich ist. Entgangener Verdienst aus Nebentätigkeiten und Verdienst, der außerhalb der Arbeitszeit hätte erzielt werden können, bleibt außer Betracht.

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 17 € gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere Entschädigung wird in folgendem Umfang gezahlt:

1. Abhängig Erwerbstätigen wird auf Antrag anstelle des Regelstundensatzes der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt;

2. Selbständige erhalten auf Antrag anstelle des Regelstundensatzes eine Verdienstausfallpauschale, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem Ermessen festgesetzt wird.

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrzeiten) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Stunde gewährt. Für Zeiten nach 20 Uhr wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

(4) Für die Teilnahme als Zuhörerin/Zuhörer an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen wird kein Ersatz des Verdienstausfalls gezahlt.

5. Neufassung von § 26 Hauptsatzung

§ 26 Hauptsatzung

Sonderaufwandsentschädigungen

(§ 36 Abs. 4 GO, § 46 GO)

(1) Neben den Entschädigungen nach §§ 24 und 25 erhalten eine Aufwandsentschädigung

-      die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters (§ 67 GO NRW),

-      die Vorsitzenden von Ratsausschüssen mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses sowie

-      Fraktionsvorsitzende und

-      bei Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender, mit mindestens 16 Mitgliedern auch zwei und mit mindestens 24 Mitgliedern auch drei stellvertretende Vorsitzende.

Eine Aufwandsentschädigung ist nicht zu gewähren, wenn das Ratsmitglied hauptberuflich tätiger Mitarbeiter einer Fraktion ist.

(2) Auf Ebene der Bezirksvertretungen erhalten eine gesonderte Aufwandsentschädigung die Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeister, deren/dessen Stellvertreterinnen/Stellvertreter sowie Fraktionsvorsitzende.

(3) Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Entschädigungsverordnung.

 

§ 2

 

Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

Beschluss: geändert beschlossen


Herr Bezirksbürgermeister Mike Homann stellt zunächst den Änderungsantrag (TOP 9.2.6.1) der CDU Fraktion zur Abstimmung.

 

1.            Beschluss

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

§ 24 Hauptsatzung

Ersatz des Verdienstausfalls

(§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 € gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....

 

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt mit 4 Stimmen der CDU Fraktion, 2 Stimmen der SPD Fraktion gegen 2 Stimmen der Fraktion Die Grünen und einer Stimme der CDU Fraktion bei Enthaltung von einer  Stimme der Fraktion Die Grünen, 2 Stimmen der FDP Fraktion, einer Stimme der SPD Fraktion und der Stimme von Herrn Ilg.

(nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann, Frau Sandow und Herr Theilen-von Wrochem)

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

2.            Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

§ 24 Hauptsatzung

Ersatz des Verdienstausfalls

(§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 € gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....

 

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Ilg.

(nicht anwesend: Herr Bronisz, Herr Pavegos, Frau Bussmann und Herr Theilen-von Wrochem)

 

Beschluss: geändert beschlossen


Anschließend nimmt die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, abweichend wie folgt zu entscheiden:

 

„Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von € 32,00 gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....

 

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von € 80,00/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr wird mit Ausnahme der Fahrzeiten grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.“

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

ohne Votum in den Rat verwiesen




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln.

 

Die Bezirksvertretung Porz beschließt dem Rat zu empfehlen, folgenden geänderten Beschluss, analog der Empfehlung der BV8, zu fassen:

Der Rat beschließt die der Vorlage 0207/2017 als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

§ 24 Hauptsatzung Ersatz des Verdienstausfalls (§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

 

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr wird auf begründeten Antrag Verdienstausfall erstattet.

 



Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung von Frau Wilden (Pro Köln) einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.