Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Vorlage in eine noch für den 04.04.2017 vor der Ratssitzung anzuberaumende Sondersitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

ohne Votum in den Rat verwiesen


Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2017 erforderlich ist, wird auf EUR 115,71 Mio. festgesetzt. Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2017 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 10,22 Mio. ermächtigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2017 auf EUR 50,0 Mio. festgelegt.

 




Abstimmungsergebnis:  

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat stellt gem. § 4 der Betriebssatzung i. V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2017 erforderlich ist, wird auf EUR 115,71 Mio. festgesetzt. Zur Vorbereitung des Geschäftsjahres 2017 wird die Betriebsleitung zum Abschluss von Verpflichtungen für investive Maßnahmen bis EUR 10,22 Mio. ermächtigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2017 auf EUR 50,0 Mio. festgelegt.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.