Beschluss: Kenntnis genommen
1.
Ausgangslage: Dynamische Beschäftigtenentwicklung
Köln ist eine wachsende Stadt. Einhergehend mit der Einwohnerentwicklung
hat sich auch der Wirtschaftsstandort Köln in den Jahren seit 2010 zunehmend
dynamisch entwickelt. Dies zeigt sich unter anderem in der Entwicklung der
Beschäftigtenzahlen. So hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten von 2010 auf 2016 um 74.000 auf rund 536.800 Beschäftigte erhöht.
Dies entspricht einer Zunahme von 16 Prozent. Die Entwicklung der SVP-Beschäftigten
fällt damit sogar dynamischer aus, als die Veränderung bei den Einwohnerzahlen.
Weitere Indikatoren für die positive Entwicklung des Wirtschaftsstandortes sind
z. B. die Zunahme an Studierenden in der Domstadt (seit 2010 um 30 % [2015]) oder
auch die Verringerung der Arbeitslosenquote auf 8,7 Prozent (seit 2010 um – 13,9
% [2016]).
Für die Jahre bis 2030 ist laut städtischer
Bevölkerungsprognose vom Mai 2015 mit einem weiteren deutlichen Wachstum der
Einwohner zu rechnen. Um dies zu ermöglichen, ist das Stadtentwicklungskonzept
Wohnen (Beschluss 2014) erarbeitet worden. Ein Handlungsprogramm, welches unter
anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine Erhöhung der
Wohnungsbauleistung vorgibt. Parallel ist die wirtschaftliche Basis der Stadt zu
stärken, um die mit dem Einwohnerwachstum verbundenen Herausforderungen, aber
auch Möglichkeiten zur Entwicklung des Standortes Köln zu meistern und zu gestalten.
Um zukunftsfähige Beschäftigungsmöglichkeiten
für die in Köln lebenden und zuziehenden Menschen zu schaffen, ist eine
belastbare Gewerbe- und Industrieentwicklungsstrategie zu erarbeiten. Dies bedeutet,
dass die einzelnen Gewerbe- und Industriestandorte auf ihre Zukunftsfähigkeit,
insbesondere vor dem Hintergrund von Entwicklungen wie z. B. der
Digitalisierung der Arbeitswelt, zu prüfen und zu sichern sind. Die zunehmende
Konkurrenz zwischen heranrückender Wohnbebauung und Gewerbe/ Industrie ist zu
thematisieren und die Bedeutung auch kleinräumiger Gewerbestandorte in Gemengelagen
ist herauszuarbeiten und zu bewerten. Auch um der Entwicklung z. B. im Bereich
der Grundstückspreise entgegen zu wirken, sind Strategien und Instrumente zu
entwickeln, welche die Bebauung von Gewerbe- und Industrieflächen durch Fremdnutzungen,
wie z. B. Einzelhandel, vermeiden.
2.
Auftrag: Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft (StEK Wirtschaft)
Um diesen Prozess zu steuern, wird die Stadt
Köln ein Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft erarbeiten. Das „StEK Wirtschaft“ ist
ein übergeordnetes, strategisches Konzept zur Unterstützung der wirtschaftlichen
Entwicklung und der nachhaltigen Sicherung ausreichender Flächen für
wirtschaftliche Nutzungen in Quantität und Qualität. Insgesamt soll damit eine
langfristige Entwicklungsperspektive für den Kölner Wirtschaftsstandort
aufgebaut werden.
Das StEK Wirtschaft besteht aus drei
aufeinander aufbauenden Modulen:
Stadtentwicklungskonzept
Wirtschaft – Aufbau Module |
||
Modul I |
Modul II |
Modul III |
·
Standort
Köln – ·
Gewerbe-
und Industrie-flächenanalyse ·
Büroflächenanalyse |
·
Definition
von Handlungs-feldern ·
Ziele
und Leitlinien der ·
Maßnahmen
|
·
Handlungsprogramm ·
Flächenprogramm ·
Priorisierungsempfehlung |
Berücksichtigung von u. a.: ·
StEK
Logistik, Teil 1 ·
StEK
Wohnen ·
Einzelhandels-
und |
||
|
Als
Grundlage für die Erarbeitung des StEKs Wirtschaft werden vorliegende Studien
verwendet. Hierzu zählt insbesondere die vom Wirtschaftsdezernat in Auftrag gegebene und 2016 fertig gestellte Studie „Standort Köln –
Perspektive 2030“, welche Aussagen zu den zukünftigen Wirtschaftstrends, Handlungsansätzen und Empfehlungen für die
lokalen Wirtschaftsakteure gibt.
Im Jahr 2008 wurde zudem ein Gutachten in
Auftrag gegeben, in dem u. a. der Gewerbeflächenbestand kartiert und analysiert
sowie der zukünftige Bedarf an Fläche unter Anwendung verschiedener Methoden
berechnet wurde (vgl. Ds. Nr. 2739/2010 „Gewerbeflächen in Köln“). Aus der
Kartierung der Gewerbestandorte ist eine verwaltungsintern fortgeführte
Realnutzungskartierung entstanden.
Die aus dem Gutachten ermittelten
Flächenbedarfe von Gewerbe (GE)- und Industrie (GI)-Flächen können jedoch nicht
übernommen werden. Erste verwaltungsinterne Vergleiche der Realnutzungskartierung
Kölns mit dem im Gutachten prognostizierten Bedarf zeigen, dass sich der
Flächenumsatz im Vergleich zur prognostizierten Entwicklung ungefähr doppelt so
hoch darstellt.
Derzeit stehen auf im Flächennutzungsplan
ausgewiesenen GE-/GI-Flächen theoretisch rund 286 ha Fläche zur Verfügung.
Aufgrund diverser Ausschlussgründe reduziert sich diese Bruttozahl um circa 30
ha auf rund 256 ha, die sich aufteilen in Potenzialflächen, baureife Flächen
und Betriebserweiterungsflächen. Hiervon befinden sich circa 148 ha in
städtischem Besitz und circa 108 ha in privatem Besitz. Die Verfügbarkeit der
noch nicht baureifen Flächen ist abhängig von der Dauer der erforderlichen
weiteren Verfahrensschritte (Bebauungsplanverfahren, gegebenenfalls
Bodenordnung, Erschließung). Je nach Verfahrensdauer wird die Verfügbarkeit
kurz-, mittel- oder langfristig hergestellt werden können.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die
parallel in den Wirtschaftsausschuss eingebrachte Mitteilung (Ds.-Nr. 0284/2017)
zum aktuellen Stand des Gewerbeflächenbereitstellungskonzeptes verwiesen.
3.
StEK Wirtschaft, Modul I - Vergabe Gewerbe- und Industrieflächengutachten
Das erste Modul des StEKs Wirtschaft besteht
aus der Analyse der Ausgangssituation, der Bedarfsprognose sowie der
Zusammenführung und kritischen Auseinandersetzung mit den vorliegenden Erkenntnissen
aus vorangegangen Studien. Zur Unterstützung dieser Aufgabe wurde die Vergabe
zur „Erstellung eines Gewerbe- und Industrieflächengutachten“ von der
Verwaltung ausgeschrieben. Der Auftrag wurde dem Büro „Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH“ mit Sitz in Köln erteilt.
Das Gutachten wird aus zwei Bausteinen
bestehen, der Analyse und der Flächensuche. Zunächst ist eine Neuberechnung der
Flächenbedarfe für Gewerbe und Industrie (GE- und GI-Flächen) durchzuführen. Dabei
soll auch der Frage nachgegangen werden, welche Branchen bzw. Kernmärkte welche
Standortqualitäten nachfragen und ob die Reserveflächen für die Weiterentwicklung
des Wirtschaftsstandortes Köln ausreichend und grundsätzlich geeignet sind. Hierfür
sind die vorhandenen Potenzialflächen der Stadt Köln hinsichtlich ihrer
Standortqualitäten zu bewerten und ggf. sind neue Grundstücke zu identifizieren.
Für die Neuaufstellung des Regionalplans
wird die Stadt Köln die Ergebnisse des Gutachtens, insbesondere die Aussagen
zum zukünftigen quantitativen und qualitativen Flächenbedarf, nutzen. Aufgrund
der im Juni beginnenden Gespräche mit der Bezirksregierung zur Neuaufstellung
des Regionalplans werden erste Ergebnisse bis Mitte 2017 vorliegen. Ein Schwerpunkt
des Gutachtens wird, im Hinblick auf die zunehmende regionale Bedeutung im
Rahmen der Neuaufstellung, auf die Weiterentwicklung der interkommunalen
Zusammenarbeit gelegt.
4.
Weiteres Vorgehen, Beteiligung und Zeitplan
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik
wird in Abstimmung mit weiteren Fachämtern (Amt für Wirtschaftsförderung,
Stadtplanungsamt) das Gutachten betreuen. Nach Vorliegen erster Analyseergebnisse
werden diese in zwei Workshops der Politik und weiteren Fachleuten vorgestellt
und diskutiert. Es ist vorgesehen, mit der Bearbeitung von Modul II in 2018 zu
beginnen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen.
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen