Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
1.
„Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Einzelmaßnahmen,
die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung
der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020
in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge beschließen.
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der
Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit
den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen
Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. Euro sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
- 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkungen:
Herr Bürgermeister Dr. Heinen und seine Vertreterin Frau Halberstadt-Kausch
(SPD-Fraktion) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt anwesend.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zur Beschlussfassung durch den Rat empfohlen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung
bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Ottenberg (SPD) und Herrn Wiener (pro Köln)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes
Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-NR. 2899/2016) erstellte Integrierte
Handlungskonzept (IHK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung
der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern
aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im IHK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen
des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis
2020 in Höhe von 4,9 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2020 bereits berücksichtigt.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A)
mit der Umsetzung der Maßnahmen des
IHKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.
B)
die erforderlichen Entscheidungen zu
konsumtiven Maßnahmen des IHKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C)
mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und
die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.