Beschluss: geändert beschlossen


RM Kron erläutert die Antragstellung in Anlehnung an die Antragsbegründung. Ergänzend weist er darauf hin, dass der Beschlussauftrag des Rates aus 2011, die Bäderzielplanung jährlich fortzuschreiben und dem Sportausschuss vorzulegen, noch aussteht. Dieser Auftrag sollte im Rahmen der Sportentwicklungsplanung aufgegriffen werden. Anschließend erläutert RM Thelen den in der Sitzung vorgelegten Gemeinsamen Änderungsantrag von CDU/Fraktion Bündnis90/Die Grünen und FDP. Es besteht richtigerweise Handlungsbedarf. Der Aufsichtsrat ist zweimal jährlich mit der Thematik befasst. Mit Blick auf das Auftragsvolumen wurde die Fortschreibung der Bäderzielplanung bewusst nicht formell in das Thema Sportentwicklungsplanung mit aufgenommen, da die KölnBäderGmbH bereits parallel (u.a. über den Aufsichtsrat) an der Sache arbeitet. Damit die aktuellen Vorstellungen der KölnBäderGmbH öffentlich diskutiert werden können, soll es in den genannten Fachausschüssen und im Rat behandelt werden. RM Stahlhofen bittet um Information, was unter „Sicherung der Schwimmversorgung“ zu verstehen ist. Sie hält die Antragstellung der SPD-Fraktion für richtig, das Thema bei der Sportentwicklungsplanung mit aufzunehmen, obwohl es bis dato nicht Bestandteil der Ausschreibung ist. Sie kann deshalb die Intention des Änderungsantrages nicht nachvollziehen. Herr Maedge führt aus, dass eine Bäderzielplanung – auch die Eissporthallen - integrierter Bestandteil einer Sportentwicklungsplanung sein muss. Hierzu erklärt RM Kron, dass die Eisflächen Bestandteil der Auftragserteilung sind. RM Breite bestätigt die Einschätzung von Herrn Maedge, dass eine Bäderzielplanung bei der Sportentwicklungsplanung dazu gehört. Die Bäderzielplanung liegt allerdings nicht in der Verantwortung der Stadt, sondern obliegt der KölnBäderGmbH. Hier darf es, auch in finanzieller Hinsicht, keine Doppelstrukturen geben. Insoweit erklärt sich der vorgelegte Änderungsantrag. In einer kurzen Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Kron, RM van Benthem, Herrn Maedge und RM Thelen werden die unterschiedlichen Positionen noch einmal vertieft. RM Kron führt ergänzend aus, dass die Strategieplanung der KölnBäderGmbH nicht mit der Bäderzielplanung vergleichbar ist, da die Strategieplanung weitreichender ist. Er schlägt vor, beide Änträge zu beschließen, da eine Fortschreibung der Bäderzielplanung nötig ist und es darüber hinaus sinnvoll ist, den Ausschüssen über die Strategieplanung zu berichten. Aufgrund einer kritischen Anmerkung von RM van Benthem zur Sitzungsleitung weist RM Kron darauf hin, dass sitzungsleitende Maßnahmen und Entscheidungen des Vorsitzenden in der Sitzung nicht erörtert werden dürfen.

 

RM Kron lässt anschließend über die beiden Anträge abstimmen.

 

Zunächst lässt RM Kron über den Ursprungsantrag der SPD abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.         Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung sowie die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates und die Vertreterin bzw. den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KölnBäder GmbH darauf hinzuwirken, dass die Bäderzielplanung unter Federführung der Köln Bäder GmbH als integraler Bestandteil der Sportentwicklungsplanung fortgeschrieben und den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

2.         Bei der Fortschreibung durch die KölnBäder GmbH sind die Sportverwaltung, der StadtSportBund Köln e.V. sowie der Ortsverband Kölner Schwimmvereine einzubinden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen SPD und DIE LINKE abgelehnt

 

Anschließend stellt RM Kron den Gemeinsamen Änderungsantrag zur Abstimmung:

 

Beschluss:

 

Die KölnBäderGmbH hat im Rahmen der strategischen Planung 2017 bis 2021 Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der Schwimmversorgung in Köln vorgeschlagen. Als Basis für eine Diskussion zur Weiterentwicklung des Bäderkonzeptes wird die Verwaltung gebeten, diese Vorschläge den Ausschüssen Sport, Schule und Finanzen zur Beratung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Enthaltung SPD zugestimmt