Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt zur Vergabe der Fördermittel für Interkulturelle Kunstprojekte das seit 2015 eingeführte Verfahren gemäß des Beschlusses des Ausschusses Kunst und Kultur am 06.05.2015 zur Beschlussvorlage 2225/2014 Interkulturelles Maßnahmenprogramm fortzusetzen (1. Teil) und die formale Beteiligung des Integrationsrates an der halbjährlichen Programmplanung festzulegen (2. Teil).

 

 

1.    Teil

„Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorhandenen Fördermittel für den Bereich Interkultur in einem Budget zusammen zu fassen. Dies soll den jeweiligen Sparten zugeordnet, von den jeweiligen Referentinnen und Referenten gemäß den Grundsätzen des Förderkonzeptes Interkultur verteilt und dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Einmal jährlich erfolgt im Ausschuss für Kunst und Kultur, sowie im Integrationsrat ein Bericht über die bewilligten Förderungen nach Sparten.“

 

 

2.    Teil

Ein Beratungsgremium gemäß Punkt 8 des Förderkonzeptes Interkulturelle Kunstprojekte (Stand Oktober 2008) kann nicht gegründet und betreut werden, da das Kulturamt zurzeit leider nicht über ein Interkulturelles Referat verfügt. Stattdessen wird ein vom Integrationsrat benannter Vertreter an der Beratung zur Programmplanung des Kulturamtes beteiligt.

 

 

Sofern ein neues Referat zur Betreuung der Interkulturellen Kunstprojekte perspektivisch wieder zur Verfügung stehen sollte und das Beratungsgremium etabliert ist, wird der hier vorliegende Beschluss ohne erneute Beschlussfassung aufgehoben.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt zur Vergabe der Fördermittel für Interkulturelle Kunstprojekte das seit 2015 eingeführte Verfahren gemäß des Beschlusses des Ausschusses Kunst und Kultur am 06.05.2015 zur Beschlussvorlage 2225/2014 Interkulturelles Maßnahmenprogramm fortzusetzen (1. Teil) und die formale Beteiligung des Integrationsrates an der halbjährlichen Programmplanung festzulegen (2. Teil).

 

1.    Teil

„Die Verwaltung wird aufgefordert, die vorhandenen Fördermittel für den Bereich Interkultur in einem Budget zusammen zu fassen. Dies soll den jeweiligen Sparten zugeordnet, von den jeweiligen Referentinnen und Referenten gemäß den Grundsätzen des Förderkonzeptes Interkultur verteilt und dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Einmal jährlich erfolgt im Ausschuss für Kunst und Kultur, sowie im Integrationsrat ein Bericht über die bewilligten Förderungen nach Sparten.“

 

2.    Teil

Ein Beratungsgremium gemäß Punkt 8 des Förderkonzeptes Interkulturelle Kunstprojekte (Stand Oktober 2008) kann nicht gegründet und betreut werden, da das Kulturamt zurzeit leider nicht über ein Interkulturelles Referat verfügt. Stattdessen wird ein vom Integrationsrat benannter Vertreter an der Beratung zur Programmplanung des Kulturamtes beteiligt.

 

Sofern ein neues Referat zur Betreuung der Interkulturellen Kunstprojekte perspektivisch wieder zur Verfügung stehen sollte und das Beratungsgremium etabliert ist, wird der hier vorliegende Beschluss ohne erneute Beschlussfassung aufgehoben.