Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im Rahmen eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Die Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen bereit gestellt und tatsächlich besetzt sind.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung aufzustellen und einzuführen.
- Für die Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
· 2,0 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA (BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prüfung und Ausübung des Vorkaufsrechtes
· 5,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe 1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und die Erhebung der Gebühren.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
- Der Rat beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
- Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 in:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 448.200 €
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 192.040 €
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaften – in Teilplanzeile 4 – öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000 €.
- Hinsichtlich der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung erfolgt nach einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederausübung die Evaluation und ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorliegenden tatsächlichen Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen, Negativatteste, Ausübung Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung).
- Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommunalen
Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im
Rahmen eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen
und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Die Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens
soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen
bereit gestellt und tatsächlich besetzt sind.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen
Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung
aufzustellen und einzuführen.
- Für die
Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im Vorgriff
auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen im
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
2,0
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA
(BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prüfung und Ausübung des Vorkaufsrechtes
·
5,5
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe
1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und die Erhebung der
Gebühren.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
- Der Rat
beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem
Beschluss beigefügten Fassung.
- Der Rat
beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale
Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 in:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 448.200
€
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 192.040 €
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaften – in Teilplanzeile 4 –
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000 €.
- Hinsichtlich
der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung erfolgt nach
einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederausübung die
Evaluation und ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorliegenden
tatsächlichen Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen,
Negativatteste, Ausübung Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung).
- Der Rat
beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt
Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion empfohlen
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommunalen
Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im
Rahmen eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen
und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Die Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens
soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen
bereit gestellt und tatsächlich besetzt sind.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen
Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung
aufzustellen und einzuführen.
- Für die
Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im Vorgriff
auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen im
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
2,0
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA
(BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prüfung und Ausübung des Vorkaufsrechtes
·
5,5
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe
1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und die Erhebung der
Gebühren.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
- Der Rat
beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem
Beschluss beigefügten Fassung.
- Der Rat
beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale
Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 in:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 448.200
€
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 192.040 €
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaften – in Teilplanzeile 4 –
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000 €.
- Hinsichtlich
der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung erfolgt nach
einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederausübung die
Evaluation und ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorliegenden
tatsächlichen Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen,
Negativatteste, Ausübung Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung).
- Der Rat
beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt
Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommunalen
Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im
Rahmen eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen
und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Die Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens
soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen
bereit gestellt und tatsächlich besetzt sind.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen
Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung
aufzustellen und einzuführen.
- Für die
Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im Vorgriff
auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen im
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
2,0
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA
(BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prüfung und Ausübung des
Vorkaufsrechtes
·
5,5
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe
1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und die Erhebung der
Gebühren.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
- Der Rat
beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem
Beschluss beigefügten Fassung.
- Der Rat
beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale
Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 in:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 448.200
€
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 192.040 €
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaften – in Teilplanzeile 4 –
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000 €.
- Hinsichtlich
der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung erfolgt nach
einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederausübung die
Evaluation und ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorliegenden
tatsächlichen Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen, Negativatteste,
Ausübung Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung).
- Der Rat
beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt
Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich - gegen Stimmen der FDP-Fraktion - zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommunalen
Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im Rahmen
eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen und die
Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Die Wiederaufnahme des vorläufigen
Verfahrens soll ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die unter 3. näher
beschriebenen Stellen bereit gestellt und tatsächlich besetzt sind.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen
Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung
aufzustellen und einzuführen.
3.
Für die
Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im Vorgriff auf
den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen im Amt für
Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
· 2,0
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA
(BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prüfung und Ausübung des
Vorkaufsrechtes
· 5,5
Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe
1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und die Erhebung der
Gebühren.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans
sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
4.
Der Rat
beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem
Beschluss beigefügten Fassung.
5.
Der Rat
beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die zusätzlichen
Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in
2017 in:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 448.200
€
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen 192.040 €
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaften – in Teilplanzeile 4 –
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000 €.
6.
Hinsichtlich
der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung erfolgt nach einem
Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederausübung die Evaluation und
ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorliegenden tatsächlichen
Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen, Negativatteste, Ausübung
Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung).
7.
Der Rat
beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln
in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion zugestimmt.