Beschluss: endgültig abgelehnt


Beschluss:

1.         Neben der Neugestaltung der östlichen und der nördlichen Domumgebung bedarf auch der westliche Dombereich einer grundlegenden Neugestaltung. Die Verwaltung wird daher beauftragt, dem Rat einen ganzheitlichen Vorschlag zur Aufwertung der westlichen Domumgebung vorzulegen, aufbauend auf dem städtebaulichen Gesamtkonzept Domumgebung und als Teil des Betrachtungsgebiets „Die Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung“ des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“.

 

2.         Im Rahmen der Neugestaltung sollen insbesondere folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:

 

a)         Barrierefreier Zugang zur Domplatte;

b)         Verbesserung des Stadtbildes durch qualitätsvolle und einheitliche Gestaltung des öffentlichen Raums entsprechend dem internationalen Rang dieses Bereiches der Stadt;

 

c)         Weitestgehende Reduzierung des fahrenden und parkenden MIV in unmittelbarer Domnähe;

 

d)         Reduzierung der das Stadtbild beeinträchtigenden Einbauten und Installationen, dabei Erhalt der Kreuzblume im Bereich der westlichen Domgebung mit dem Prüfauftrag, für diese dort einen Standort zu finden, der die Sichtachse von der Straße „Burgmauer“ zum Hauptportal der Hohen Domkirche nicht oder weniger beeinträchtigt;

 

e)         Untersuchung von Potenzialen für eine maßvolle Begrünung;

 

f)         Aufwertung folgender Plätze und Straßen:

 

I.          Kardinal-Höffner-Platz

-           Einführung von „shared spaces“ im Bereich Kardinal-Höffner-Platz/Komödienstraße,

-           barrierefreie Gestaltung des Kardinal-Höffner-Platzes,

-           einheitliche behindertengerechte Oberflächengestaltung auch der angrenzenden Straßenräume und Verzicht auf „Betonwürfel“ und andere bauliche Absperrmaßnahmen,

-           verbesserte Gestaltung des U-Bahn-Abgangs;

 

II.         Straße „Burgmauer“

-           Hinterfragung der Nutzung der prominenten, auf den Dom zuführenden Straße „Burgmauer“ als Haltestelle für Taxen und „Bimmelbahn“,

-           Nutzungsaufwertung der „Burgmauer“ z.B. durch die Förderung der Ansiedlung von Einzelhandel und (Außen-)Gastronomie,

-           Prüfung der Möglichkeiten einer gestalterischen Aufwertung  – ggf. durch einen Wettbewerb – durch die perspektivische Ordnung des städtebaulichen Umfeldes, einschließlich der Angsträume;

 

III.        Komödienstraße

-           Prüfung einer Verlagerung der Haltepunkte für Touristenbusse an einen anderen in der Innenstadt gelegenen oder innenstadtnahen Ort,

-           Prüfung einer Verlagerung der Haltepunkte für Stadtrundfahrtbusse von dessen Nordseite auf die Südseite,

-           Regulierung der Fassaden-/ Gehwegwerbung, z.B. durch eine Werbesatzung oder/und eine Gestaltungssatzung;

 

IV.       Domgäßchen (bereits als Sofortmaßnahme)

-           Entschärfung des Angstraumes, z.B. durch zusätzliche und ausreichende Beleuchtung, regelmäßige Straßenreinigung;

 

V.        Marzellenstraße

-           Aufwertung des Erscheinungsbilds des südlichen Abschnitts der Marzellenstraße, auch in Kooperation mit den Eigentümern und Geschäftstreibenden;

 

 

g)         Verknüpfung der westlichen Domumgebung mit der angrenzenden „Via Culturalis“. Insbesondere soll der Eingang zum Dom-Parkhaus attraktiver gestaltet werden, so dass die im Parkhaus ausgestellte römische Stadtmauer besser dargestellt und als Ausgangspunkt der „Via Culturalis“ dienen kann;

 

h)         Überprüfung der Radweg-Verbindungen, insbesondere Schaffung von Alternativen zum engen und unfallträchtigen Domgäßchen, z.B. Ausbau von Fahrrad-Hauptachsen wie Marspfortengasse/Große Sandkaul sowie Richartzstraße/Ludwigstraße mit fahrradfreundlichem Straßenbelag.

 

3.         In dem Verfahren ist eine umfassende Bürgerbeteiligung vorzusehen. Das Verfahren ist unter enger Einbeziehung der Anlieger, wie z.B. der Hohen Domkirche, KölnTourismus, Café Reichardt, durchzuführen.

 

4.         Dem Stadtentwicklungsausschuss, dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung 1 Innenstadt ist für deren jeweils letzte Sitzung vor der Sommerpause 2017 ein Verfahrens- und Zeitplan vorzulegen.

 

5.         Als Sofortmaßnahme soll die Verwaltung bereits jetzt einen barrierefreien Zugang zum Domumfeld (Rampenanlage auf die Domplatte, einheitliche, barrierefreie Gestaltung der Oberfläche des Kardinal-Höffner-Platzes und anliegender Straßen) realisieren.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt, gegen SPD und Linke.