Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss bittet um Wiedervorlage zur nächsten Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage:
Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des
Liegenschaftsausschusses am 09.05.2017:
Der Rat der Stadt Köln hat sich zum Ziel gesetzt, die Versorgungsquote
für die Kita-U3-Betreuung auf 50 % zu erhöhen und hat einen perspektivischen
Bedarf von 52% anerkannt. Aufgrund der dynamisch wachsenden Stadt kann trotz
vieler Kita-Neubauten zurzeit lediglich der Status quo einer Versorgungsquote
von knapp über 40 % gehalten werden.
Ein Grund hierfür sind nicht zuletzt fehlende Flächen für den Kita-Bau.
Im Bereich der Kinder- und Jugendangelegenheiten trifft diese Problematik auch
auf Spielplätze und Jugendeinrichtungen zu. Diese Flächenbedarfe bzw.
-ansprüche stehen in weiterer Konkurrenz zu den steigenden Bedarfen für
Wohnungen, Gewerbe, Schulen, Sport-, Grün- und Erholungsflächen sowie sonstige
Einrichtungen einer wachsenden und lebenswerten Stadt.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung
folgender Fragen:
1.
Wie hoch ist der bestehende und prognostizierte
Flächen-/Raumbedarf für den Bau neuer Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen
und Jugendeinrichtungen?
- Welche Bemühungen unternimmt die
Verwaltung im Hinblick auf die Akquise der benötigten Flächen?
Hat die Verwaltung insbesondere die für die Wohnbebauung abgelehnten Flächenvorschläge der Bezirksvertretungen im Rahmen der Beschlussvorlage 1028/2015, „Umsetzung StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau“ auf ihre Geeignetheit für eine Nutzung als Kita, Spielplatz oder Jugendeinrichtung überprüft, und zwar über die Flächen BV 4.09, BV 5.20, BV 5.22, BV 6.22, BV 8.11 und BV 8.22 hinaus, für die bereits ein vorrangiger Kita-Bedarf festgestellt worden ist?
Bezüglich der Vergabe von städtischen Grundstücken an private Investoren
zum Bau von Kitas hat der Jugendhilfeausschuss im September 2016 beschlossen,
dass an den Bewertungskriterien Mietpreis/m² und Mietfläche und deren
Gewichtung festgehalten wird. Die Grundstücke werden dabei nach Ausschreibung
an einen Investor verkauft, der die von ihm errichtete Kita an einen privaten
Träger weitervermietet. Nach der aktuellen Regelung endet die Punkteskala für
das Kriterium Mietpreis/m² bei 12 Punkten für 12,71€/m2. Wird dieser
Mietpreis/m2 unterschritten, kann hiermit keine höhere Punktzahl
erreicht werden. Dadurch wird der günstigste mögliche Mietpreis de facto
vorgegeben.
- Die Verwaltung begründet diese
Vorgehensweise damit, dass ein zu niedrig angesetzter Mietpreis zu einer
Qualitätsminderung bei der Ausführung des Neubaus führt, was zur Folge
hätte, dass Kosten für Reparaturen entstehen und/oder die Lebensdauer des
Objektes beeinträchtigt wäre.
a)
Wieso ist der preislich maßgebliche Schwellenwert
auf <12,72 €/m² Miete festgelegt?
b)
Widerspricht eine solche Verhinderung eines
niedrigeren Mietpreises nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit? Lässt sich die
von der Verwaltung befürchtete Qualitätsminderung bei der Ausführung des
Neubaus nicht vielmehr durch qualitative Vorgaben bei der Ausschreibung
verhindern?
- Die bisherige Praxis der Verwaltung
sieht eine Eigentumsübertragung der Grundstücke auf den privaten Investor
vor.
Wie beurteilt die Verwaltung die
Möglichkeit, stattdessen die Vergabe von langfristigen Erbbaurechten an
Investoren vorzusehen? Welche sind die Vorteile, welche die Nachteile im
Vergleich zum bisherigen Verfahren?
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen
Beschluss: Sache ist erledigt