Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren
Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen:
Für das Haushaltsjahr 2018 werden die jährlichen
Mittel auf insgesamt 968.600 € festgesetzt.
Von diesem
Betrag entfallen auf den Stadtbezirk:
1 Innenstadt 112.200 €
2
Rodenkirchen 99.800 €
3 Lindenthal 127.300 €
4 Ehrenfeld 99.800 €
5 Nippes 106.300 €
6 Chorweiler
84.200 €
7 Porz 103.400 €
8 Kalk 108.500 €
9 Mülheim 127.100 €
Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37
Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der
Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend bestimmt sein.
Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.