Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt, die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen:

 

Für das Haushaltsjahr 2018 werden die jährlichen Mittel auf insgesamt 968.600 € festgesetzt.

 

 

Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk:

1 Innenstadt                112.200 €

2 Rodenkirchen            99.800 €

3 Lindenthal                 127.300 €

4 Ehrenfeld                   99.800 €

5 Nippes                      106.300 €

6 Chorweiler                  84.200 €

7 Porz                          103.400 €

8 Kalk                          108.500 €

9 Mülheim                   127.100 €

 

Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.