Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Ossendorf –Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung– für das Gebiet zwischen Von-Hünefeld-Straße, Alte
Escher Straße, Butzweilerstraße, Nordgrenze der Flurstücke 1393 und 1403,
Nordwestgrenze der Flurstücke 990, 1513, 1502, 1510, Nordwest- und
Südwestgrenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes 1545,
Südostgrenze des Flurstückes 519, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und
Mathias-Brügen-Straße in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten,
paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Ossendorf –Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung– für das Gebiet zwischen Von-Hünefeld-Straße, Alte
Escher Straße, Butzweilerstraße, Nordgrenze der Flurstücke 1393 und 1403,
Nordwestgrenze der Flurstücke 990, 1513, 1502, 1510, Nordwest- und
Südwestgrenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes 1545,
Südostgrenze des Flurstückes 519, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und
Mathias-Brügen-Straße in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten,
paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Ossendorf –Arbeitstitel: Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung– für das Gebiet zwischen Von-Hünefeld-Straße, Alte
Escher Straße, Butzweilerstraße, Nordgrenze der Flurstücke 1393 und 1403,
Nordwestgrenze der Flurstücke 990, 1513, 1502, 1510, Nordwest- und
Südwestgrenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes 1545,
Südostgrenze des Flurstückes 519, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und
Mathias-Brügen-Straße in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten,
paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.