Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Beschluss: geändert beschlossen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussempfehlung des Rahmenplanungsbeirates mit Modifizierung)

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 für das Gebiet zwischen der Vogelsanger Straße, der Bahntrasse und dem Maarweg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 63469/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

4.       es wird bekräftigt, dass im Bereich der Ostspitze des Güterbahnhofgeländes im

Rahmen der Umsetzung möglichst kulturwirtschaftliche und soziokulturelle Nutzungen zu berücksichtigen sind."

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 für das Gebiet zwischen der Vogelsanger Straße, der Bahntrasse und dem Maarweg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 63469/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

4.       es wird bekräftigt, dass im Bereich der Ostspitze des Güterbahnhofgeländes im

Rahmen der Umsetzung kulturwirtschaftliche und sozio-kulturelle Nutzungen zu berücksichtigen sind.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 06.07.2017:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 für das Gebiet zwischen der Vogelsanger Straße, der Bahntrasse und dem Maarweg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 63469/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

4.       es wird bekräftigt, dass im Bereich der Ostspitze des Güterbahnhofgeländes im

Rahmen der Umsetzung möglichst kulturwirtschaftliche und soziokulturelle Nutzungen zu berücksichtigen sind."

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.