Beschluss: geändert beschlossen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Geänderter Beschluss: (analog der
Beschlussempfehlung des Rahmenplanungsbeirates mit Modifizierung)
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 für das Gebiet zwischen der Vogelsanger Straße, der Bahntrasse und dem Maarweg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 63469/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
4. es
wird bekräftigt, dass im Bereich der Ostspitze des Güterbahnhofgeländes im
Rahmen der Umsetzung möglichst kulturwirtschaftliche und
soziokulturelle Nutzungen zu berücksichtigen sind."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 für das Gebiet zwischen der Vogelsanger Straße, der Bahntrasse und dem Maarweg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 63469/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
4. es wird bekräftigt, dass im Bereich der
Ostspitze des Güterbahnhofgeländes im
Rahmen der Umsetzung
kulturwirtschaftliche und sozio-kulturelle Nutzungen zu berücksichtigen sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 06.07.2017:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 für das Gebiet zwischen der Vogelsanger Straße, der Bahntrasse und dem Maarweg in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 63469/07 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 63469/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
4. es wird bekräftigt, dass im Bereich der Ostspitze des Güterbahnhofgeländes im
Rahmen der Umsetzung möglichst kulturwirtschaftliche und soziokulturelle Nutzungen zu berücksichtigen sind."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.