Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschlüsse:

 

I.1: Beschluss gemäß Buchstabe a) des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Gruppe GUT:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgenden Punkt 4 ergänzt:

 

a)     Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, ab dem Wirtschaftsplan 2018/19 zur Weiterentwicklung der dritten Sparte Tanz im Wirtschaftsplan zusätzlich 100.000 € zur Stärkung der Sparte Tanz - ohne Erhöhung des Betriebskostenzuschusses - zur Verfügung zu stellen und dieses auf 500.000 Euro erhöhte Budget für die Sparte Tanz in der mittelfristigen Finanzplanung fortzuschreiben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

I.2: Beschluss gemäß Buchstabe b) des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Gruppe GUT:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgenden Punkt 4 ergänzt:

 

b)     Die generierten Einnahmen der Sparte Tanz verbleiben weiterhin im Tanzbudget.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

I.3: Beschluss gemäß Buchstabe c) des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Gruppe GUT:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgenden Punkt 4 ergänzt:

 

c)     Im Wirtschaftsplan 2017/2018 werden dem Budget der Sparte Tanz durch interne Umschichtung 100.000 Euro als Rücklage zugeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

 

 

 

I.4: Beschluss gemäß Buchstabe d) des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Gruppe GUT:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgenden Punkt 4 ergänzt:

 

d)     Über die Verwendung entscheidet der Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

I.5: Beschluss über den gesamten Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Gruppe GUT:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgenden Punkt 4 ergänzt:

 

a)   Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, ab dem Wirtschaftsplan 2018/19 zur Weiterentwicklung der dritten Sparte Tanz im Wirtschaftsplan zusätzlich 100.000 € zur Stärkung der Sparte Tanz - ohne Erhöhung des Betriebskostenzuschusses - zur Verfügung zu stellen und dieses auf 500.000 Euro erhöhte Budget für die Sparte Tanz in der mittelfristigen Finanzplanung fortzuschreiben.

 

b)   Die generierten Einnahmen der Sparte Tanz verbleiben weiterhin im Tanzbudget.

 

c)    Im Wirtschaftsplan 2017/2018 werden dem Budget der Sparte Tanz durch interne Umschichtung 100.000 Euro als Rücklage zugeführt.

 

d)   Über die Verwendung entscheidet der Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe Piraten sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler) und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

II. Beschlüsse über Ziffer 1 – 3 der Verwaltungsvorlage:

 

II.1: Beschluss zu Ziffer 1 der Verwaltungsvorlage:

 

1.    Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017/18 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

II.2: Beschluss zu Ziffer 2 der Verwaltungsvorlage:

 

2     Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

II.3: Beschluss zu Ziffer 3 der Verwaltungsvorlage:

 

3     Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, auf Basis des Ratsbeschlusses vom 17.11.2016 (3218/2016) zur Finanzierung der Sanierungsprojekte Kredite in Höhe von insgesamt 404 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen sowohl die Zwischenfinanzierung mittels Tages- und Termingeldkrediten als auch die langfristige Finanzierung durch z.B. den EIB-Kredit oder Schuldscheindarlehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.

 

 

 

III. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

 

1.     Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017/18 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.

 

2.     Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.

 

3       Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, auf Basis des Ratsbeschlusses vom 17.11.2016 (3218/2016) zur Finanzierung der Sanierungsprojekte Kredite in Höhe von insgesamt 404 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen sowohl die Zwischenfinanzierung mittels Tages- und Termingeldkrediten als auch die langfristige Finanzierung durch z.B. den EIB-Kredit oder Schuldscheindarlehen.

 

4.    Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, ab dem Wirtschaftsplan 2018/19 zur Weiterentwicklung der dritten Sparte Tanz im Wirtschaftsplan zusätzlich 100.000 € zur Stärkung der Sparte Tanz - ohne Erhöhung des Betriebskostenzuschusses - zur Verfügung zu stellen und dieses auf 500.000 Euro erhöhte Budget für die Sparte Tanz in der mittelfristigen Finanzplanung fortzuschreiben.

 

       Die generierten Einnahmen der Sparte Tanz verbleiben weiterhin im Tanzbudget.

 

       Im Wirtschaftsplan 2017/2018 werden dem Budget der Sparte Tanz durch interne Umschichtung 100.000 Euro als Rücklage zugeführt.

 

       Über die Verwendung entscheidet der Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

 

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Anmerkung:

 

Ratsmitglied Pöttgen beantragte Einzelabstimmung.