Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlüsse:
I.1: Beschluss gemäß Buchstabe a) des Änderungsantrages der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der
Gruppe GUT:
Der Beschlussvorschlag der
Verwaltung wird um folgenden Punkt 4
ergänzt:
a)
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, ab dem Wirtschaftsplan
2018/19 zur Weiterentwicklung der dritten Sparte Tanz im Wirtschaftsplan zusätzlich
100.000 € zur Stärkung der Sparte Tanz - ohne Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
- zur Verfügung zu stellen und dieses auf 500.000 Euro erhöhte Budget für die
Sparte Tanz in der mittelfristigen Finanzplanung fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
I.2: Beschluss gemäß Buchstabe b) des Änderungsantrages der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der
Gruppe GUT:
Der Beschlussvorschlag der
Verwaltung wird um folgenden Punkt 4
ergänzt:
b)
Die generierten Einnahmen der Sparte Tanz verbleiben weiterhin im
Tanzbudget.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
I.3: Beschluss gemäß Buchstabe c) des Änderungsantrages der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der
Gruppe GUT:
Der Beschlussvorschlag der
Verwaltung wird um folgenden Punkt 4
ergänzt:
c)
Im Wirtschaftsplan 2017/2018 werden dem Budget der Sparte Tanz durch
interne Umschichtung 100.000 Euro als Rücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und
der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
I.4: Beschluss gemäß Buchstabe d) des Änderungsantrages der CDU-Fraktion,
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Gruppe GUT:
Der Beschlussvorschlag der
Verwaltung wird um folgenden Punkt 4
ergänzt:
d)
Über die Verwendung entscheidet der Betriebsausschuss der Bühnen der
Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion
zugestimmt.
I.5: Beschluss über den gesamten Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Gruppe GUT:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um
folgenden Punkt 4 ergänzt:
a)
Die
Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, ab dem Wirtschaftsplan
2018/19 zur Weiterentwicklung der dritten Sparte Tanz im Wirtschaftsplan zusätzlich
100.000 € zur Stärkung der Sparte Tanz - ohne Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
- zur Verfügung zu stellen und dieses auf 500.000 Euro erhöhte Budget für die
Sparte Tanz in der mittelfristigen Finanzplanung fortzuschreiben.
b)
Die generierten
Einnahmen der Sparte Tanz verbleiben weiterhin im Tanzbudget.
c)
Im
Wirtschaftsplan 2017/2018 werden dem Budget der Sparte Tanz durch interne
Umschichtung 100.000 Euro als Rücklage zugeführt.
d)
Über die
Verwendung entscheidet der Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion, der Gruppe Piraten sowie gegen die Stimme von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler) und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion
zugestimmt.
II. Beschlüsse über Ziffer 1 – 3 der Verwaltungsvorlage:
II.1: Beschluss zu Ziffer 1 der Verwaltungsvorlage:
1. Der Rat
der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln
für das Wirtschaftsjahr 2017/18 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung
fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II.2: Beschluss zu Ziffer 2 der Verwaltungsvorlage:
2 Die Betriebsleitung
der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kassenkredite bis zu
einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II.3: Beschluss zu Ziffer 3
der Verwaltungsvorlage:
3 Die
Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, auf Basis des
Ratsbeschlusses vom 17.11.2016 (3218/2016) zur
Finanzierung der Sanierungsprojekte Kredite in Höhe von insgesamt 404 Mio. EUR
in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen sowohl die Zwischenfinanzierung mittels
Tages- und Termingeldkrediten als auch die langfristige Finanzierung durch z.B.
den EIB-Kredit oder Schuldscheindarlehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.
III. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:
1.
Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung
mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO)
den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt
Köln für das Wirtschaftsjahr 2017/18 in der zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung fest.
2.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen
Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
3
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt, auf Basis
des Ratsbeschlusses vom 17.11.2016 (3218/2016) zur
Finanzierung der Sanierungsprojekte Kredite in Höhe von insgesamt 404 Mio. EUR
in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen sowohl die Zwischenfinanzierung mittels
Tages- und Termingeldkrediten als auch die langfristige Finanzierung durch z.B.
den EIB-Kredit oder Schuldscheindarlehen.
4.
Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird beauftragt, ab dem
Wirtschaftsplan 2018/19 zur Weiterentwicklung der dritten Sparte Tanz im
Wirtschaftsplan zusätzlich 100.000 € zur Stärkung der Sparte Tanz - ohne
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses - zur Verfügung zu stellen und dieses auf
500.000 Euro erhöhte Budget für die Sparte Tanz in der mittelfristigen
Finanzplanung fortzuschreiben.
Die generierten Einnahmen
der Sparte Tanz verbleiben weiterhin im Tanzbudget.
Im Wirtschaftsplan 2017/2018 werden dem
Budget der Sparte Tanz durch interne Umschichtung 100.000 Euro als Rücklage
zugeführt.
Über die Verwendung entscheidet der
Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten sowie
gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied
Pöttgen beantragte Einzelabstimmung.