Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: "

1.         Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

3.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen.

4.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

6.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

7.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

1.         Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

3.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen.

4.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

6.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

7.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

8.    Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt, dass das Interim für die Gesamtschule Girlitzweg ab dem Schuljahr 2018/2019 am künftigen Standort der Schule eingerichtet werden soll.

 

Die Bezirksvertretung verweist auf ihren einstimmigen Beschluss in der Sitzung vom 9.11.2015 - hier TOP 8.6 - zur verkehrlichen Erschließung der Gesamtschule Girlitzweg bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019.

 

Die Zustimmung zu der o. a. Beschlussvorlage wird daher unter den Vorbehalt gestellt, dass

 

-eine sichere und zügige Erreichbarkeit der Schule ab diesem Zeitpunkt sichergestellt ist.

-die notwendigen Haushaltsmittel für die verkehrliche Erschließung der Schule Girlitzweg zur Verfügung stehen.

-der bereits für das 2. Halbjahr 2016 geforderte Sachstandsbericht zu den geplanten Maßnahmen zur Verkehrserschließung bis Jahresende 2017 in der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt werden.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Vorlage einstimmig ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und bittet die Verwaltung um Prüfung des Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld und Stellungnahme bis spätestens zur Ratssitzung.

 


Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

1.         Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

3.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen.

4.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

6.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

7.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, den Beschluss der BV3 vom 07.12. 2015 zur verkehrlichen Anbindung (Fuß, Rad, Bus) der Gesamtschule zu bearbeiten und bitten um eine Vorlage der Verwaltung zur nächsten Sitzung.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Nicht anwesend: Frau Führer (CDU)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1.         Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

3.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen.

4.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

6.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

7.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

1.         Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

3.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen.

4.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

6.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

7.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.         Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

3.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen.

4.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

5.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

6.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

7.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.         Aufbauend auf seinem Grundsatzbeschluss vom 12.05.2015 (Session 1033/2015) zur Aufnahme der Planung zur Errichtung einer Gesamtschule für 6 Züge der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II mit 1-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle am Standort Wasseramselweg/Girlitzweg in Köln-Vogelsang beschließt der Rat den zeitnahen Start der neuen Schule am Interimsstandort Wasseramselweg, 50829 Köln, in zunächst angemieteten Gebäuden (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19) gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Nach Fertigstellung des Neubaus Wasseramselweg zieht die Schule von ihrem Interimsstandort dorthin um.

 

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 SchulG, dass die Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

 

3.         Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der Gesamtschule Wasseramselweg bei der Entscheidung über das pädagogische Angebot der Schule das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf von Anfang an zu berücksichtigen.

 

4.         Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung von insgesamt 2,3 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) EGr. E7 TVöD für die neue Gesamtschule in Vogelsang. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

5.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (ggf. Personal- und/oder Sachkosten) für die schulrechtliche Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Interimsstandort Wasseramselweg ab Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 und für die Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Wasseramselweg frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen.

 

6.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

 

7.         Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.