Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

1.       Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen.

 

2.       Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben:

 

-        das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3)

-        der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nutzungskonzeptes (Anlage 3)

-        wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau

-        Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte

 

3.       NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen.

 

4.         Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion).

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

 

Der Liegenschaftsaussuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

1.       Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen.

 

2.       Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben:

 

-        das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3)

-        der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nutzungskonzeptes (Anlage 3)

-        wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau

-        Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte

 

3.       NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen.

 

4.         Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion empfohlen

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlusses:

 

1.       Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen.

 

2.       Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben:

 

-        das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3)

-        der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nutzungskonzeptes (Anlage 3)

-        wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau

-        Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte

 

3.       NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen.

 

4.       Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig –bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion- zugestimmt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlungen des Liegenschaftsausschusses aus seiner Sitzung am 19.09.2017 und des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 21.09.2017:

 

1.       Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen.

 

2.       Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben:

 

-        das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3)

-        der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und Nutzungskonzeptes (Anlage 3)

-        wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau

-        Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte

 

3.       NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen.

 

4.       Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.