Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des
Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566,
Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co.
KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und
Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des
"Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds
Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden
Voraussetzungen, zuzustimmen.
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich
festzuschreiben:
-
das
vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3)
-
der
Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und
Nutzungskonzeptes (Anlage 3)
-
wohnen
mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau
-
Realisierung
einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte
3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert,
die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum
Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung
gegenüber dem Investor auszusprechen.
4. Im weiteren Verfahren sind die
Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen
anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion).
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Liegenschaftsaussuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des
Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566,
Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co.
KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und
Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des
"Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds
Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden
Voraussetzungen, zuzustimmen.
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich
festzuschreiben:
-
das
vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3)
-
der
Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und
Nutzungskonzeptes (Anlage 3)
-
wohnen
mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau
-
Realisierung
einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte
3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert,
die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum
Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung
gegenüber dem Investor auszusprechen.
4. Im weiteren Verfahren sind die
Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen
anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion empfohlen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlusses:
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des
Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566,
Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co.
KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und
Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des
"Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds
Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden
Voraussetzungen, zuzustimmen.
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich
festzuschreiben:
-
das
vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3)
-
der
Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und
Nutzungskonzeptes (Anlage 3)
-
wohnen
mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau
-
Realisierung
einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte
3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert,
die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum
Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung
gegenüber dem Investor auszusprechen.
4. Im weiteren Verfahren sind die
Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren sowie mit ihren Interessen
anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig –bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion- zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß Empfehlungen des Liegenschaftsausschusses aus seiner Sitzung am 19.09.2017 und des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 21.09.2017:
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des
Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, Flurstücke 524, 565 und 566,
Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban GmbH & Co.
KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und
Wiederveräußerung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des
"Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds
Ruhr", an den von NRW.Urban benannten Investor unter den folgenden
Voraussetzungen, zuzustimmen.
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich
festzuschreiben:
-
das
vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3)
-
der
Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs- und
Nutzungskonzeptes (Anlage 3)
-
wohnen
mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau
-
Realisierung
einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte
3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert,
die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen durch geeignete Instrumente (zum
Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung
gegenüber dem Investor auszusprechen.
4. Im
weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren
sowie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.