Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien und bittet um Wiedervorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Wegen Beratungsbedarfs geschoben.
Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeister
Pagano stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hermes Logistik-Center
Hansestraße– einzuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet an
der Hansestraße, im Osten und Norden begrenzt durch die ICE-Bahntrasse, im
Süden durch das Betriebsgelände der Firma Dachser und im Westen durch die
Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68 gemäß Anlage 1 mit
dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine industriell-gewerbliche
Nutzung (Logistik-Center) zu schaffen;
2.
beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß
Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang);
3.
verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die beteiligten Gremien ohne Einschränkung
zustimmen.
4.
Im
Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich sicherzustellen, dass der
Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre über das Autobahnnetz Köln und hier
über den Anschluss der A 59 abwickelt, damit das Wohngebiet im Stadtteil
Rath/Heumar hiervon befreit ist.
In den ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung,
den Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen
sollte.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
–Arbeitstitel: Hermes Logistik-Center Hansestraße– einzuleiten für das zurzeit
landwirtschaftlich genutzte Gebiet an der Hansestraße, im Osten und Norden
begrenzt durch die ICE-Bahntrasse, im Süden durch das Betriebsgelände der Firma
Dachser und im Westen durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück
Hansestraße 66 bis 68 gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine industriell-gewerbliche Nutzung (Logistik-Center) zu
schaffen;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage
des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
die beteiligten Gremien ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hermes Logistik-Center Hansestraße– einzuleiten
für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet an der Hansestraße, im Osten
und Norden begrenzt durch die ICE-Bahntrasse, im Süden durch das
Betriebsgelände der Firma Dachser und im Westen durch die Hansestraße zuzüglich
dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68 gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine industriell-gewerbliche Nutzung (Logistik-Center) zu
schaffen;
2. beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage
2 nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die beteiligten Gremien ohne Einschränkung zustimmen.
Die Punkte 2 und 3 werden ersetzt
2. beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
BauGB auf der Grundlage des nach Punkt 3 geänderten städtebaulichen Entwurfes
gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang);
3. Die folgenden Punkte sind in einem VEP Vertrag und
Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich aufzunehmen. Die Vorlage
ist nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Bezirksvertretung wieder
vorzulegen
a. Die im Landschaftsplan geforderte Maßnahme 8.2 – 30
(Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden zwischen Bundesbahnlinie und
Hansestraße bzw. vorhandener Baumreihe ) muss bestehen bleiben und kurzfristig
umgesetzt werden.
b. Frühzeitige Beteiligung des Umweltbeirates, um
Verfahrensverzögerungen zu vermeiden.
c. Pro 4 PKW - Stellp lätze eine Baumpflanzung – keine Versiegelung zumindest der PKW - Stellplätze .
d. Verbindliche Fassadenbegrünung und bei jeglicher Art von
Flachdach verbindliche Dachbegrünung.
e. Die Fluchtlinie des südlich angrenzenden Dachser -
Geländes zur DB - Flughafen - schleife
sollte aufgenommen werden, um ein ausreichend breites
Trittsteinbiotop längs der Bahnböschung
zu schaffen / zu erhalten, so dass sich eine wertvolle Böschungsvegetation entwickeln könne.
f.
Insektenfreundliches
Lichtkonzept, also keine Abstrahlung des Lichtes nach oben und nur zur Seite, sondern nur da, wo es
gebraucht werde.
g.
Die LKW Verkehre
dürfen nicht in die angrenzenden Wohngebiete. Im Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich
sicherzustellen, dass der Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre über das
Autobahnnetz Köln und hier über den Anschluss der A 59 abwickelt, damit die
Wohngebiete Gremberghoven, Finkenberg und Eil hiervon befreit sind. In den
ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung, den
Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen
sollte
h. Die
Versiegelung jeglicher Flächen soll im geringsten möglichen Maße erfolgen.
i. Die
Dachabwässser müssen zwingend in örtlicher Versickerung abgeleitet werden
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12 Stimmen CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Geraedts (AfD), Frau Wilden (Pro Köln)
Nein: 6 Stimmen SPD, Herr Eberle (Linke)
Enth. -
Mehrheitlich in geänderter Form empfohlen.
Beschluss: geändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hermes
Logistik-Center Hansestraße– einzuleiten für das zurzeit landwirtschaftlich
genutzte Ge-biet an der Hansestraße, im Osten und Norden begrenzt durch die
ICE-Bahntrasse, im Süden durch das Betriebsgelände der Firma Dachser und im
Westen durch die Hansestraße zuzüglich dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68
gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
industriell-gewerbliche Nutzung (Logistik-Center) zu schaffen;
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des
städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die beteiligten
Gremien ohne Einschränkung zustimmen.
4. Im Rahmen des Planverfahrens ist
vertraglich sicherzustellen, dass der Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre
über das Autobahnnetz Köln und hier über den Anschluss der A 59 abwickelt,
damit das Wohngebiet im Stadtteil Rath/Heumar hiervon befreit ist. In den
ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung, den
Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen
sollte.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die Hermes
LKW sollen direkt, auf kürzestem Weg zu den Autobahnabschlüssen fahren. Die
Auslieferung der Pakete soll mit Elektrofahrzeugen erfolgen. Detaillierte
Regelungen werden auf Grundlage des Verkehrskonzeptes Gegenstand des
Durchführungsvertrages.
5.. Die
folgenden Punkte sind in einem VEP Vertrag und Entwurf für die
Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich aufzunehmen. Die Vorlage ist nach
erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Bezirksvertretung wieder vorzulegen
Stellungnahme der Verwaltung
Die nachfolgend aufgeführten
Anforderungen werden nicht Gegenstand der Planungsvereinbarung zwischen
Vorhabenträger und Verwaltung. Diese dient nur der Regelung der Übernahme von
Planungsleistungen durch den Vorhabenträger und der Rahmenbedingungen des
Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage der Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).
Sofern die Maßgaben Gegenstand des Planentwurfs werden, wird Ihre Umsetzung
Gegenstand des nach § 12 BauGB zwingend erforderlichen Durchführungsvertrags.
Die Ergebnisse der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind Gegenstand des Vorgabenbeschlusses
von BV und StEA.
a.
Die im
Landschaftsplan geforderte Maßnahme 8.2 – 30 (Pflanzung einer Baumreihe aus
Winterlinden zwischen Bundesbahnlinie und Hansestraße bzw. vorhandener
Baumreihe) muss bestehen bleiben und kurzfristig umgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der Maßgabe zu folgen.
b.
Frühzeitige
Beteiligung des Umweltbeirates, um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Naturschutzbeirat der Unteren
Landschaftsbehörde wird im weiteren Verfahren beteiligt.
c.
Pro 4
PKW-Stellplätze eine Baumpflanzung – keine Versiegelung zumindest der
PKW-Stellplätze.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Maßgabe wird Grundlage der weiteren
Planung. Aufgrund der Rahmenbedingungen (z.B. Wasserschutzzone) können im Zuge
der weiteren Planung Anpassungen erforderlich sein. Die Versiegelung ist vom
Vorhabenträger auf das absolute Minimum zu begrenzen, Stellplätze sind in
Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde versickerungsfähig auszuführen.
d.
Verbindliche
Fassadenbegrünung und bei jeglicher Art von Flachdach verbindliche
Dachbegrünung.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Maßgabe hat erhebliche Auswirkungen
auf die Funktionalität des Vorhabens (Allseitige Rolltore, Belüftungs- und
Entrauchungsanlage). Im weiteren Verfahren sind die Möglichkeiten im Detail zu
prüfen und alternative Kompensationsmaßnahmen bei Bedarf vorzuschlagen.
e.
Die
Fluchtlinie des südlich angrenzenden Dachser-Geländes zur DB-Flughafenschleife
sollte aufgenommen werden, um ein ausreichend breites Trittsteinbiotop längs
der Bahnböschung zu schaffen/zu erhalten, so dass sich eine wertvolle
Böschungsvegetation entwickeln könne.
Die Verwaltung schlägt vor, der Maßgabe zu folgen.
f. Insektenfreundliches Lichtkonzept, also keine
Abstrahlung des Lichtes nach oben und nur zur Seite, sondern nur da, wo es
gebraucht werde.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Beleuchtungskonzept sieht eine
LED-Beleuchtung vor, welche als insektenfreundlich gilt und eine zielgerichtete
Beleuchtung nach unten mit Beschränkung auf die Nutzflächen vor.
g. Die LKW Verkehre dürfen nicht in die
angrenzenden Wohngebiete. Im Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich
sicherzustellen, dass der Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre über das
Autobahnnetz Köln und hier über den Anschluss der A 59 abwickelt, damit die
Wohngebiete Gremberghoven, Finkenberg und Eil hiervon befreit sind. In den
ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung, den
Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen
sollte
Stellungnahme
der Verwaltung
Die Hermes
LKW sollen direkt, auf kürzestem Weg zu den Autobahnabschlüssen fahren. Die
Auslieferung der Pakete soll mit Elektrofahrzeugen erfolgen. Detaillierte
Regelungen werden auf Grundlage des Verkehrskonzeptes Gegenstand des
Durchführungsvertrages.
h.
Die Versiegelung
jeglicher Flächen soll im geringsten möglichen Maße erfolgen.
Siehe
Stellungnahme zu c.
i.
Die Dachabwässser müssen
zwingend in örtlicher Versickerung abgeleitet werden
Stellungnahme
der Verwaltung
In
Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit und den Vorgaben der Unteren
Wasserschutzbehörde (Wasserschutzzone) erfolgt die Erarbeitung eines
Versickerungskonzepts mit dem Ziel einer örtlichen
Niederschlagswasserversickerung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
vgl. Anlage 7 und Anlage 8
zur Beschlussvorlage