Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss (ohne Änderung):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt das Ergebnis des architektonischen Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Die Linke.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt das Ergebnis des architektonischen Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt das Ergebnis des architektonischen Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt Ausmaß, Architektur und Nutzungskonzept des Vorhabens ab. Sie sieht einen Widerspruch zu Ziffer 6.6 der Anlage 3, da z.B: Zufahrten zum Gebäude das Denkmal „Innerer Grüngürtel“ gefährden.

 

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt das Ergebnis des architektonischen Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:

2.       vor dem Hintergrund des Gutachterverfahrens darzustellen, welche Höhe und Ausnutzung verträglich realisierbar ist und beauftragt die Verwaltung mit dem Entwickler die Entwürfe nach den, von der Verwaltung erachteten verträglichen Vorgaben überarbeiten zu lassen und dem StEA vorzulegen.

3.       mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung).

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit vor Eintritt in die Tagesordnung zurück.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt das Ergebnis des architektonischen Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis;

2.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 1 (Aushang);

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.

 

Der Ausschuss bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans folgende Punkte zu prüfen:

 

  • städtebauliche Positionierung der beiden Türme hinsichtlich der Drehung zur Straßenachse und hinsichtlich der Positionierung der vor- bzw. zurückspringenden Gebäude zur Straße und zum Kreuzungsbereich
  • Beibehaltung der ursprünglichen Planung von zwei gleich hohen Türmen zur Harmonisierung der städtebaulichen Gestaltung.
  • Verzicht auf die geplante Sky-Brücke zwischen den beiden Türmen
  • Fassadengestaltung und Herausarbeitung der oberen Gebäudeabschlüsse

 

Eine öffentliche Nutzung der obersten Stockwerke soll geprüft werden.

Der Ausschuss stellt klar, dass eine Umsetzung des Vorhabens an die Verwirklichung von

30 % geförderten Wohnungsbaus bezogen auf die Gesamt-BGF des dauerhaften sowie gewerblich temporären Wohnens (Boarding House) berechnet wird.

 

Die Offenlage erfolgt nicht als Mitteilung, sondern in Form einer Beschlussvorlage.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.