Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss (ohne Änderung):
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des architektonischen
Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis;
2. beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von Die Linke.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des architektonischen
Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis;
2. beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden
geänderten Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des architektonischen
Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt
Ausmaß, Architektur und Nutzungskonzept des Vorhabens ab. Sie sieht einen
Widerspruch zu Ziffer 6.6 der Anlage 3, da z.B: Zufahrten zum Gebäude das Denkmal
„Innerer Grüngürtel“ gefährden.
2. beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des architektonischen
Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung:
2. vor
dem Hintergrund des Gutachterverfahrens darzustellen, welche Höhe und
Ausnutzung verträglich realisierbar ist und beauftragt die Verwaltung mit dem
Entwickler die Entwürfe nach den, von der Verwaltung erachteten verträglichen
Vorgaben überarbeiten zu lassen und dem StEA vorzulegen.
3. mit der Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung).
4. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne
Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit vor Eintritt in die Tagesordnung zurück.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des architektonischen
Gutachterverfahrens zur städtebaulichen Qualifizierung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Nördlich Colonius" zur Kenntnis;
2. beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls
die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt.
- städtebauliche
Positionierung der beiden Türme hinsichtlich der Drehung zur Straßenachse
und hinsichtlich der Positionierung der vor- bzw. zurückspringenden
Gebäude zur Straße und zum Kreuzungsbereich
- Beibehaltung
der ursprünglichen Planung von zwei gleich hohen Türmen zur Harmonisierung
der städtebaulichen Gestaltung.
- Verzicht auf
die geplante Sky-Brücke zwischen den beiden Türmen
- Fassadengestaltung
und Herausarbeitung der oberen Gebäudeabschlüsse
Eine
öffentliche Nutzung der obersten Stockwerke soll geprüft werden.
Der Ausschuss stellt klar, dass eine
Umsetzung des Vorhabens an die Verwirklichung von
30 % geförderten Wohnungsbaus bezogen auf die
Gesamt-BGF des dauerhaften sowie gewerblich temporären Wohnens (Boarding House)
berechnet wird.
Die Offenlage erfolgt nicht als Mitteilung,
sondern in Form einer Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.