Beschluss: geändert beschlossen


Nach einem Hinweis der Oberbürgermeisterin wird einvernehmlich beschlossen, den Wortlaut des gemeinsamen Änderungsantrages der Fraktionen CDU, Die Grünen, FDP sowie der Piraten-Gruppe zu Ziffer 6 wie folgt anzupassen:

Ursprüngliche Formulierung:

  • Die Ziffer 6 wird wie folgt ersetzt:

Die Teilnahme an Integrationskursen erfolgt gem. § 44 AufenthG. Dies beinhaltet, die Teilnahme von Menschen mit hoher Bleibeperspektive zu gewähren. Entsprechend wird die Verwaltung gebeten zu handeln und Anträge gem. § 44 Abs. 4 AufentHG für solche Personen beim BAMF zu stellen.

Neue Formulierung:

  • Die Ziffer 6 wird wie folgt ersetzt:

Die Teilnahme an Integrationskursen erfolgt gem. § 44 AufenthG. Dies beinhaltet, die Teilnahme von Menschen mit hoher Bleibeperspektive zu gewähren. Entsprechend wird die Stadtverwaltung gebeten, diese Menschen bei der Antragstellung gem. § 44 Abs. 4 AufentHG beim BAMF zu unterstützen.

Frau Oberbürgermeisterin Reker lässt zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.

Beschluss:

1. Der Hauptausschuss fordert die Landesregierung von NRW auf, sich auf Bundesebene für eine Neubewertung der Sicherheitslage einzusetzen, die vor allem die Einschätzungen der vor Ort tätigen Hilfsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen einbezieht und deren Zweifel an der derzeitigen Sicherheitsbewertung ernst nimmt.

2. Der Hauptausschuss fordert die Landesregierung von NRW auf, sich auf Bundesebene für ein Aussetzen der gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit mit der Islamischen Republik Afghanistan vom 2. Oktober 2016 einzusetzen und auf Rückführungen von ausreisepflichtigen Asylsuchenden bis auf weiteres zu verzichten.

3. Der Hauptausschuss fordert das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, auf, von der rechtlichen Möglichkeit nach § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz Gebrauch zu machen und einen dreimonatigen Abschiebestopp für Afghanistan anzuordnen.

4. Der Hauptausschuss bittet die Oberbürgermeisterin zu berücksichtigen, dass sich durch die angekündigte Neubewertung der Sicherheitslage die Möglichkeit von Asylfolgeantragstellungen von abgelehnten Asylsuchenden ergibt. Die Ausländerbehörde wird gebeten, die Betroffenen in geeigneter Weise darauf hinzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Reker lässt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. nun punktweise über den ursprünglichen Antrag in der mündlich geänderten Fassung des gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen CDU, Die Grünen, FDP sowie der Piraten-Gruppe abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Der Hauptausschuss der Stadt Köln fordert die Stadtverwaltung auf, bei ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive zu prüfen. Das geltende Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit eines humanitären Aufenthalts oder der verlängerten Duldung. Bereits am 09.01.2017 hat der Hauptausschuss die Aufforderung an die Verwaltung beschlossen, „alle Initiativen zu fördern, die darauf hinwirken, für langjährig geduldete Menschen in Köln eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen. Dabei ist vorauszusetzen, dass sich die langjährig geduldeten Menschen aktiv um ihre Integration bemühen und bei Ihnen keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straftaten, vorliegen.“ In diesem Sinne soll auch im Falle von Geflüchteten aus Afghanistan gehandelt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. mehrheitlich zugestimmt.

 

 

2.    Der Hauptausschuss appelliert an die Landesregierung von NRW, für afghanische Flüchtlinge einen dreimonatigen bundeslandbezogenen Abschiebungsstopp nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu erlassen und beim Bund die Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan zu erwirken.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

 

 

3.    Der Hauptausschuss appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass das BAMF alle negativ beschiedenen Asylanträge von afghanischen Geflüchteten der Jahre 2016 und 2017 überprüft. Dabei muss die veränderte Sicherheitslage in Afghanistan berücksichtigt werden.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

 

 

4.    Der Hauptausschuss appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf Bundesebene für die Aussetzung des zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Rückübernahmeabkommens vom 02.10.2016 einzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

 

5.    Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, im Namen der Stadt Köln die ablehnende Haltung des Stadtrats zu Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber Mandatsträgern im Bund und im Land NRW zum Ausdruck zu bringen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der Oberbürgermeisterin zugestimmt.

 

6.      Die Teilnahme an Integrationskursen erfolgt gem. § 44 AufenthG. Dies beinhaltet, die Teilnahme von Menschen mit hoher Bleibeperspektive zu gewähren. Entsprechend wird die Stadtverwaltung gebeten, diese Menschen bei der Antragstellung gem. § 44 Abs. 4 AufentHG beim BAMF zu unterstützen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Reker lässt über den gesamten Antrag in der wie folgt geänderten Fassung abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.      Der Hauptausschuss der Stadt Köln fordert die Stadtverwaltung auf, bei ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive zu prüfen. Das geltende Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit eines humanitären Aufenthalts oder der verlängerten Duldung. Bereits am 09.01.2017 hat der Hauptausschuss die Aufforderung an die Verwaltung beschlossen, „alle Initiativen zu fördern, die darauf hinwirken, für langjährig geduldete Menschen in Köln eine sichere Aufenthaltsperspektive zu schaffen. Dabei ist vorauszusetzen, dass sich die langjährig geduldeten Menschen aktiv um ihre Integration bemühen und bei Ihnen keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe, z.B. aufgrund von Straftaten, vorliegen.“ In diesem Sinne soll auch im Falle von Geflüchteten aus Afghanistan gehandelt werden.

 

2.      Der Hauptausschuss appelliert an die Landesregierung von NRW, für afghanische Flüchtlinge einen dreimonatigen bundeslandbezogenen Abschiebungsstopp nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu erlassen und beim Bund die Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan zu erwirken.

 

3.      Der Hauptausschuss appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass das BAMF alle negativ beschiedenen Asylanträge von afghanischen Geflüchteten der Jahre 2016 und 2017 überprüft. Dabei muss die veränderte Sicherheitslage in Afghanistan berücksichtigt werden.

 

4.      Der Hauptausschuss appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf Bundesebene für die Aussetzung des zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Rückübernahmeabkommens vom 02.10.2016 einzusetzen.

 

5.      Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, im Namen der Stadt Köln die ablehnende Haltung des Stadtrats zu Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber Mandatsträgern im Bund und im Land NRW zum Ausdruck zu bringen.

 

6.      Die Teilnahme an Integrationskursen erfolgt gem. § 44 AufenthG. Dies beinhaltet, die Teilnahme von Menschen mit hoher Bleibeperspektive zu gewähren. Entsprechend wird die Stadtverwaltung gebeten, diese Menschen bei der Antragstellung gem. § 44 Abs. 4 AufentHG beim BAMF zu unterstützen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.