Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der AVR genehmigt die am 15.08.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung erkennen wir den Bedarf an juristischer Beratung in Höhe von 652.000 € an und beauftragen die Verwaltung mit der Vergabe für eine externe, juristische Sachverständigentätigkeit.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.