Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Bühnen stellt die Beratung über die Vorlage bis zur folgenden Sitzung am 10.10.2017 zurück.
Herr Streitberger wird gebeten, den von den Fraktionen vorgelegten Fragenkatalog bis zur Sitzung zu beantworten.
Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussvorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Beschluss
1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Bühnen der Stadt Köln mit der Planung des Projekts „Bühnenwerkstätten
auf dem WDR-Gelände in Bocklemünd“ auf Grundlage der Machbarkeitsstudie bis
zur Leistungsphase 3 gem. HOAI. Zur Erreichung einer höheren Kosten- und Terminsicherheit
ist beabsichtigt, die für Termine und Kosten relevanten Leitdetails der
Ausführungsplanung (Leistungsphase 5, HOAI) vorzuziehen, damit diese ebenfalls
Grundlage der zu erstellenden Kostenberechnung werden können. Die Beauftragung
erfolgt grundsätzlich stufenweise. Die Betriebsleitung
wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge auf Basis vorausgehender
Vergabeverfahren einzugehen. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung des Gebäudes und der
technischen Anlagen insbesondere auf nachhaltige, energieeffiziente und ggf.
Energieüberschüsse erwirtschaftende Systeme zu setzen. Durch die Bauweise soll
ein umweltschonendes Gebäude entstehen, welches durch Einsparung von Energie
die Nebenkosten und damit langfristig den Betriebskostenzuschuss an die Bühnen
senkt. Soweit es sich bei der Planung ergibt, sind in diesem Zusammenhang
Alternativen auszuarbeiten.
3. Die Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist
dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung des Projektes (Baubeschluss)
vorzulegen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die finanziellen Auswirkungen auf
den Betriebskostenzuschuss der Bühnen bei Realisierung der Maßnahme erst hinreichend
konkret ermittelt werden können, wenn eine fortgeschrittene Bauplanung
vorliegt. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, zur Vorlage des Baubeschlusses
die Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen unter Berücksichtigung
der Investitionen, der Abschreibungen, der Finanzierung und der laufenden
Kosten vorzulegen.
5. Bis zum Baubeschluss werden für die Maßnahmen ‚Neubau der Werkstätten
auf dem WDR-Gelände in Bocklemünd’ Mittel in Höhe von ca. 700 T€ für Planung
und Projektleitung benötigt. Die Mittel werden durch Kreditaufnahme
vorfinanziert und im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt.
6. Der Rat beauftragt die Bühnen der Stadt Köln, verschiedene
langfristige Finanzierungsmodelle für den Neubau der Werkstätten zu prüfen und
zum Baubeschluss hierzu ein Konzept vorzulegen. Im Rahmen der Finanzierung
sollen auch ggf. erwirtschaftete Überschüsse aus den Jahresabschlüssen der
Bühnen Berücksichtigung finden. Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die Wahrnehmung der Bauherrnaufgaben sowie die Projektleitung
für den Neubau der Werkstätten auf dem WDR-Gelände in Bocklemünd innerhalb der Betriebsleitung der Bühnen der Technischen
Betriebsleitung zugeordnet werden.
7. Der Rat
beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen, unter Berücksichtigung der zwischen
WDR und Bühnen bestehenden Kooperationsvereinbarung, einen Erbbaurechtsvertrag
zu verhandeln und die Ergebnisse daraus in die Berechnungen der Auswirkungen
auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen einfließen zu lassen. Der
Abschluss des Vertrages wird unter den Vorbehalt der Zustimmung des Rates und
in diesem Zusammenhang des Baubeschlusses gestellt.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Verbleib der
Bühnenwerkstätten in der Oskar-Jäger-Str. bis zur Beendigung dieses Projektes
mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Betriebsleitung wird zur Vermeidung
eines Werkstätteninterims beauftragt, den aktuellen Standort zu sichern und
wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu schließen. Die zusätzlichen
Kosten sind über den Wirtschaftsplan der Bühnen darzustellen.
Alternative
1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Bühnen der Stadt Köln mit der Planung des Projekts Bühnenwerkstätten
auf dem Grundstück südlich der Hugo-Eckener-Straße im Gewerbegebiet Ossendorf
bis zur Leistungsphase 3 gem. HOAI. Zur Erreichung einer höheren Kosten- und
Terminsicherheit ist beabsichtigt, die für Termine und Kosten relevanten
Leitdetails der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5, HOAI) vorzuziehen, damit
diese ebenfalls Grundlage der zu erstellenden Kostenberechnung werden können.
Die Beauftragung erfolgt grundsätzlich stufenweise. Die
Betriebsleitung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge auf Basis
vorausgehender Vergabeverfahren einzugehen. Ein Vergabevorbehalt wird nicht
ausgesprochen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung des Gebäudes und der
technischen Anlagen insbesondere auf nachhaltige, energieeffiziente und ggf.
Energieüberschüsse erwirtschaftende Systeme zu setzen. Durch die Bauweise soll
ein umweltschonendes Gebäude entstehen, welches durch Einsparung von Energie
die Nebenkosten und damit langfristig den Betriebskostenzuschuss an die Bühnen
senkt. Soweit es sich bei der Planung ergibt, sind in diesem Zusammenhang
Alternativen auszuarbeiten.
3. Die Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist
dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung des Projektes (Baubeschluss)
vorzulegen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die finanziellen Auswirkungen auf
den Betriebskostenzuschuss der Bühnen bei Realisierung der Maßnahme erst hinreichend
konkret ermittelt werden können, wenn eine fortgeschrittene Bauplanung
vorliegt. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, zur Vorlage des Baubeschlusses
die Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen unter Berücksichtigung
der Investitionen, der Abschreibungen, der Finanzierung und der laufenden
Kosten vorzulegen.
5. Bis zum Baubeschluss werden für die Maßnahmen ‚Neubau der Werkstätten
an der Hugo-Eckener-Straße’ Mittel in Höhe von ca. 700 T€ für Planung und
Projektleitung benötigt. Die Mittel werden durch Kreditaufnahme vorfinanziert
und im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt.
6. Der Rat beauftragt die Bühnen der Stadt Köln, verschiedene
langfristige Finanzierungsmodelle für den Neubau der Werkstätten zu prüfen und
zum Baubeschluss hierzu ein Konzept vorzulegen. Im Rahmen der Finanzierung
sollen auch ggf. erwirtschaftete Überschüsse aus den Jahresabschlüssen der
Bühnen Berücksichtigung finden. Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die Wahrnehmung der Bauherrnaufgaben sowie die Projektleitung
für den Neubau der Werkstätten innerhalb der
Betriebsleitung der Bühnen der Technischen Betriebsleitung zugeordnet
werden.
7. Der Rat beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen mit der
Liegenschaftsverwaltung die Konditionen des Überganges des Grundstückes an der
Hugo-Eckener-Straße in das Sondervermögen der Bühnen zu klären und eine
entsprechende Ratsentscheidung vorzubereiten.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Verbleib der
Bühnenwerkstätten in der Oskar-Jäger-Str. bis zur Beendigung dieses Projektes
mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Betriebsleitung wird zur Vermeidung
eines Interims der Werkstätten beauftragt, den aktuellen Standort zu sichern
und wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu schließen. Die zusätzlichen
Kosten sind über den Wirtschaftsplan der Bühnen darzustellen.
Beschluss: endgültig zurückgezogen